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Entlastung für Familien – Ausweitung der Kinderkrankentage

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Damit Eltern sich während der Schul- und Kitaschließungen ohne große finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause kümmern können, werden die Kinderkrankentage verdoppelt. Damit werden 90 Prozent des Nettogehalts ersetzt. Das hat das Kabinett in dieser Woche beschlossen.

Die Extra-Tage können nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden, sondern auch, wenn lediglich die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde.

Das gilt auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen. Das Kinderkrankengeld können also auch Eltern beantragen, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Anspruch darauf haben gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.

Das Kinderkrankengeld gibt es rückwirkend ab dem 5. Januar 2021 für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und bei Kindern, die eine Behinderung haben, auch über das 12. Lebensjahr hinaus.

Privat Versicherte und Selbstständige, für die die Ausweitung der Kinderkrankentage und des Kinderkrankengeldes nicht gilt, können Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen.