Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld
Aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der damit einhergehenden unsicheren wirtschaftlichen Lage sorgen wir dafür, dass Arbeitnehmer*innen und Unternehmen auch in den kommenden Monaten Planungssicherheit haben: Wir beraten einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Anpassung der Verordnungen zum Kurzarbeitergeld, beschrieben auf der Seite Deutscher Bundestag – Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld. Damit stellen wir sicher, dass auch nach dem 30. September 2022 Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld kurzfristig getroffen werden können. Zuletzt hatte die Bundesregierung Mitte September beschlossen, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Somit stützen wir den Arbeitsmarkt und sichern weiterhin Arbeitsplätze.