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3,5 Mrd. Euro für Schulsanierungen – Nachtragshaushalt 2016

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CDU und CSU haben sich gewehrt, die SPD hat sich durchgesetzt: Der Bundestag hat den Nachtragshaushalt 2016 verabschiedet und damit auch das Sondervermögen des „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ auf insgesamt 7 Mrd. Euro verdoppelt. Diese Mittel sollen gezielt für Investitionen des Bundes in die kommunale Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden. Möglich wird dies durch unseren Verhandlungserfolg im Rahmen der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen, mit dem wir das Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufgebrochen haben. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass im Zuge des Nachtragshaushalts auch über die Verwendung der Haushaltsüberschüsse entschieden wird. Wir sind davon überzeugt, dass sie für Investitionen in moderne Schulen und Berufsschulen, schnelles Internet und leistungsfähige Verkehrswege verwendet werden sollen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Verdopplung des kommunalen Investitionsprogramms zur Sanierung von Schulen

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Die SPD erreichte in ihren Verhandlungen mit dem Koalitionspartner, dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufgebrochen wird. Endlich wird es möglich sein, dass auch der Bund Gelder investieren darf, um Schulen und andere kommunale Bildungseinrichtungen zu sanieren. Der jetzt beschlossene Nachtragshaushalt 2016 garantiert, dass das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ um 3,5 Milliarden Euro auf insgesamt 7 Milliarden Euro verdoppelt wird. Das ist ein erster großer Schritt, aber wir wollen weiter gehen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher, dass jetzt auch über die Verwendung der Haushaltsüberschüsse entschieden wird. Die Schuldenquote Deutschlands sinkt seit Jahren. Statt in die Schuldentilgung oder in kurzfristige Steuersenkungen sollten die 6,2 Mrd. Euro deswegen für moderne Schulen und Berufsschulen, schnelles Internet und leistungsfähige Verkehrswege verwendet werden.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet

Mit 1 Mrd. Euro zusätzlich werden Länder und Kommunen in diesem Jahr bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise unterstützt. So geht es aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 hervor, den die Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen haben. Für die Energiewende werden weitere 1,3 Mrd. Euro bereitgestellt.

Kern des Nachtragshaushalts 2015 ist die Umsetzung der zwischen Bund und Ländern am 24. September getroffenen Vereinbarung zur finanziellen Bewältigung der flüchtlingspolitischen Aufgaben im Bundeshaushalt. In diesem Rahmen wird insbesondere die Soforthilfe um 1 Mrd. Euro erhöht und damit verdoppelt, sodass Länder und Kommunen insgesamt um 2 Mrd. Euro im laufenden Jahr entlastet werden. Darüber hinaus soll eine Rücklage gebildet werden, in die zunächst 5 Mrd. Euro und künftig die Haushaltsüberschüsse fließen, um die mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen notwendigen Ausgaben im Jahr 2016 möglichst ohne neue Schulden zu finanzieren.

Daneben fließen einmalig 1,3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt an den „Energie- und Klimafonds“. Die zusätzlichen Mittel werden für Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen und in der Industrie eingesetzt.

Hier geht es zum Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015:   http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/060/1806090.pdf