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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Bekämpfung von Steuerflucht – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.11.2015

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Die Äußerungen des Bundesinnenministers zur Flüchtlingspolitik in den letzten Tagen haben bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt und die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in ein schlechtes Licht gerückt. Tatsache ist aber, dass sich die große Koalition letzte Woche auf einen  Kompromiss verständigt hat. Die vereinbarten Maßnahmen schaffen mehr Ordnung bei der Aufnahme von Flüchtlingen, beschleunigen die Asylverfahren und erleichtern eine schnelle Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben.

Auch zum Familiennachzug hat die Koalition eine klare Vereinbarung getroffen: Für Antragssteller, die lediglich subsidiär schutzberechtigt sind, wird der Familiennachzug auf zwei Jahre befristet ausgesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, denen durch das Asylrecht kein Schutz gewährt werden kann und die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind. Nicht Bestandteil der Vereinbarung war, dass syrische Flüchtlinge generell als subsidiär Schutzbedürftige eingestuft werden und sie damit keinen Anspruch mehr auf eine Familienzusammenführung haben. Der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder haben hierzu im November des vergangenen Jahres eine eindeutige Festlegung getroffen: Alle syrischen Flüchtlinge erhalten in Deutschland Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und haben deshalb Anrecht auf Familiennachzug. Und zwar aus gutem Grund: Denn zum einen können wir nicht syrischen Männern in Deutschland Zuflucht gewähren, ihren Kindern und Frauen aber, die in Syrien von Krieg und Gewalt bedroht sind, diesen Schutz verweigern. Und zum anderen würde eine Einzelfallprüfung eines der wichtigsten Ziele der Koalition konterkarieren: die Beschleunigung der Asylverfahren.

Ich sehe deshalb keinen Anlass, diese Frage in der Koalition nun erneut aufzumachen. Im Gegenteil. Von der Aussage „Wir schaffen das“, müssen wir jetzt übergehen zu „Wir machen das“ und beschlossene Maßnahmen zügig umsetzten, um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und Kommunen zu entlasten. Hier ist der Bundesinnenminister endlich gefordert, denn bisher hat er hier noch nicht viel vorzuweisen. Geschlossen anpacken und Probleme sachorientiert lösen, darauf kommt es jetzt an. Zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gehört, dass sich alle Koalitionspartner an Absprachen halten. Ein Durcheinander und Chaos darf es nicht geben!

Diese und weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Pflegestärkungsgesetz II – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
2. Steuerflucht international bekämpfen
3. Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Paris
4. Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

 

Pflegestärkungsgesetz II – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

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Am Freitag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Pflege verabschiedet. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren dafür ein, Pflegebedürftige besser zu unterstützen, pflegende Angehörige zu entlasten und gute Ausbildung und Arbeitsbedingungen von Pflegefachkräften zu sichern. Wichtige Erfolge haben wir bereits mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und einem ersten Pflegestärkungsgesetz erzielt. Damit haben wir die Pflegeinfrastruktur deutlich verbessert und an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst.

Einen weiteren wichtigen Fortschritt bringt das jetzt verabschiedete zweite Pflegestärkungsgesetz. Mit ihm wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich in die Praxis umgesetzt. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt, mit denen der individuelle Bedarf der Pflegebedürftigen genauer ermittelt werden kann. Dies kommt insbesondere auch Demenzkranken zu Gute. Niemand ist nach der Umstellung schlechter gestellt – viele aber besser.

Gleichzeitig unterstützen wir pflegende Angehörige besser als bisher: Für sie wird die Pflegeversicherung künftig höhere Beiträge für Rente und Arbeitslosenversicherung leisten. Gute Pflege hat ihren Preis. Und der muss solidarisch von der ganzen Gesellschaft geleistet werden. Daher bleibt es bei der paritätischen Finanzierung in der Pflegeversicherung. Das heißt, die Pflegeversicherung wird auch weiterhin zu gleichen Teilen durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Klar ist: Eine hohe Qualität in der Pflege ist nur mit ausreichend vielen und gut ausgebildeten Pflegefachkräften gewährleistet. Mit einem Pflegeberufsgesetz werden wir deshalb noch in dieser Legislaturperiode das Berufsfeld Pflege attraktiver machen. Darüber hinaus fordert die SPD-Bundestagsfraktion einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel und eine flächendeckend gerechte Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn. Denn menschenwürdige Pflege und gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte müssen überall in Deutschland sichergestellt sein.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805926.pdf