Schlagwortarchiv für: Pflegereform

Mehr Entlastung für pflegende Angehörige

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Die finanzielle Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung ist seit Jahren angespannt. Um Pflegebedürftige zu entlasten und die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, bringen wir das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben.

Geplant ist, das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent anzupassen. 2025 werden diese und alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung dann um weitere 4,5 Prozent angepasst, ab 2028 steigen sie entsprechend der Kerninflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig so in Anspruch nehmen wie das Kinderkrankengeld. Der Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen wird gebremst, indem die Zuschläge von der Pflegekasse ab 2024 auf bis zu 75 Prozent angehoben werden.

Ab dem 1. Juli 2025 wird das Entlastungsbudget für pflegende Angehörige eingeführt. Mit dem Entlastungsbudget wird es möglich sein, Leistungen der Pflegeversicherung flexibler abzurufen. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit einer schweren Behinderung wird das Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt.

In der stationären Pflege wird das sogenannte Personalbemessungsverfahren durch zusätzliche Ausbaustufen beschleunigt. Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird eingerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen in Höhe von etwa 300 Millionen Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.

Die Pflegeversicherung muss aber auch stabilisiert werden, um der demographischen Entwicklung zu begegnen und die Leistungsanpassungen zu finanzieren. Deshalb steigt der Beitragssatz ab Juli 2023 – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – um 0,35 Prozentpunkte an, also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Des Weiteren wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nach dem Eltern kinderreicher Familien bei den Beiträgen der Pflegeversicherung entlastet werden. Dazu wird der Kinderlosen-Zuschlag angehoben. Zugleich wird der Beitrag ab zwei Kindern bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind abgesenkt. Wenn der geringere Beitrag zur Pflegeversicherung aus technischen Gründen nicht sofort bei allen berücksichtigt werden kann, wird er rückwirkend zum 1. Juli 2023 verzinst und rückabgewickelt.

Weitere Informationen gibt es hier.

Tarifpaket und Pflegereform – Zur Sitzungswoche vom 30.06.-04.07.2014

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Am Donnerstag hat die SPD ihr wichtigstes Wahlversprechen eingelöst: der gesetzliche Mindestlohn kommt ab dem 1.1.2015! Das ist eine historische Entscheidung. Denn mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück. Wir wollen erreichen, dass die Menschen von ihrer Arbeit auch anständig leben können. Der Mindestlohn ist ein erster Schritt dahin.

In den letzten Tagen hat es noch zahlreiche Berichte über die Ausgestaltung des Gesetzespakets gegeben. Dabei wurde der Mindestlohn vielfach in ein falsches Licht gestellt. Denn entgegen einiger Behauptungen gibt es keine Branche, die ab 2017 vom Mindestlohn ausgenommen ist! Für die Zeitungszusteller wurde ein gesetzlicher Übergang zum Mindestlohn bis 2017 erarbeitet, da es in dieser Branche leider keinen Tarifvertrag gibt.

Für Praktikanten gibt es eine echte Verbesserung, da neben dem Mindestlohn ab dem Praktikum von drei Monaten auch qualitative Verbesserungen erreicht wurden, die den Praktikantenstatus besser regeln. Einzig Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung und Schüler unter 18 Jahren sind vom Mindestlohn derzeit ausgenommen. Diesen Preis musste die SPD leider für den Mindestlohn zahlen.

Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass bereits ab nächstem Jahr rund 4 Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren und bis 2017 zahlreiche weitere dazu kommen werden. Ein Verdienst der SPD in der Bundesregierung und ein Verdienst von Arbeitsministerin Andrea Nahles! Ich rate insbesondere meiner eigenen Partei zu Selbstbewusstsein über das, was wir über viele Jahre erkämpft und heute vollendet haben.

Heute beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Auch der Deutsche Bundestag geht nun in seine parlamentarische Sommerpause, in der die Bundestagsabgeordneten die Zeit in ihren Wahlkreisen verbringen. Nutzen Sie die Sommerferien und nehmen Sie mit Ihrem Abgeordneten Kontakt auf, wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben. Nutzen Sie die Sommerferien aber auch für eine Phase der Erholung. Der Kreis Unna bietet viele Möglichkeiten dafür. So gestärkt wird Sie dann am 12. September der nächste Infodienst aus Berlin erreichen.

Schöne Ferien!

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

P.S.: Zuletzt noch ein Klick-Tipp: Für das ipg-Journal, eine online-Debattenplattform für Fragen internationaler und europäischer Politik, habe ich einen Artikel über Isolation und die Herausforderung des politischen Dialogs mit Belarus geschrieben.

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Die Themen:
1. Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt
2. Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren
3. Modernes Staatsbürgerschaftsrecht schaffen
4. Schnelles Internet für alle
5. Bundesbesoldung und Beamtenversorgung anpassen

Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren

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In erster Lesung wurde am Freitag über ein Gesetz zur Leistungsausweitung für Pflegebedürftige diskutiert. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung hat zum Ziel, die Pflegeversicherung zukunftsfest auszugestalten. Hohe Qualität der Pflege unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse muss auch unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben.

In einem ersten Schritt sollen die Leistungen der Pflegeversicherungen ausgeweitet und flexibilisiert werden. Dies gilt insbesondere für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie für neue ambulante Wohnformen. Bei der stationären Pflege soll der Einsatz von bis zu 45.000 zusätzlichen Betreuungskräften ermöglicht werden. Die in Euro-Beträgen festgesetzten Pflegeleistungen werden zudem um vier Prozent angehoben. Gleichzeitig wird der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. In Ergänzung dazu soll ein neu geschaffener Vorsorgefonds dazu beitragen, die aufgrund der demografischen Entwicklung steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen zu verteilen.

In einem zweiten Schritt soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff auf Grundlage der Empfehlungen eines Expertenbeirates eingeführt werden.

Das Gesetz finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801798.pdf