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Sterbehilfe und Krankenhausstrukturgesetz – Zur Sitzungswoche vom 5.-9.11.2015

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Am Donnerstag haben sich die Parteispitzen von SPD und Union erneut über die Flüchtlingspolitik beraten. Ich bin froh, dass es dabei gelungen ist, die menschenwürdige Behandlung von Ankommenden in den Vordergrund zu stellen und dabei auf die Errichtung grenznaher sogenannter Transitzonen zu verzichten. Die Politik darf nicht jede Woche eine neue Forderung mit großen Konflikten medial inszenieren, sondern muss jetzt konzentriert an der Umsetzung der Dinge arbeiten, die wir gemeinsam schon beschlossen haben und in den nächsten Wochen beschließen werden.

Im Kern geht es bei der aktuellen Vereinbarung darum, zunächst allen Ankommenden eine menschenwürdige Unterbringung sowie die schnelle Bearbeitung ihrer Schutzgesuche zu ermöglichen. Dazu wurden zunächst Maßnahmen verabredet, die das Asylverfahren grundsätzlich vereinfachen und verbessern. Noch in diesem Jahr wird ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die Schaffung einer einheitlichen Datenbank sowie eines Ausweises für Asylbewerber vorsieht. Damit kann jede Person künftig zuverlässig und schnell identifiziert werden.

Für Bewerber mit geringen Anerkennungschancen, etwa weil sie aus sicheren Herkunftsländern stammen oder weil sie nicht zum ersten Mal einreisen, wird ein beschleunigtes Verfahren geschaffen. Dafür werden Kompetenzen in bis zu fünf Aufnahme-Einrichtungen gebündelt, in denen Anträge künftig innerhalb einer Woche gestellt, bearbeitet und entschieden werden. Im Falle einer Ablehnung wird auch die Rückführung hier organisiert. Für die Dauer der Antragsbearbeitung gilt für die Bewerber eine verschärfte Residenzpflicht, deren Einhaltung Voraussetzung für den Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist.

Die beschlossenen Maßnahmen werden auch dazu beitragen, dass wir unsere Kapazitäten stärker auf die Integration der Menschen konzentrieren können, die, zeitlich befristet oder dauerhaft, bei uns bleiben. Vor dieser Aufgabe stehen in erster Linie unsere Länder und Kommunen. Deshalb ist es gut, dass der Bund mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 nochmal finanziell aufstockt.

Mehr zu diesem Thema sowie den weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung
2. Sterbehilfe gesetzlich geregelt
3. Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen
4. Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet
5. Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet

Sterbehilfe gesetzlich geregelt

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Im Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, hat der Bundestag diesen Freitag entschieden.

Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.

Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, war die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Abgeordnete der unterschiedlichen Fraktionen haben Anträge erarbeitet und über Monate Gespräche geführt, Diskussionsveranstaltungen in ihren Wahlkreisen organisiert und im Bundestag debattiert. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar sein soll und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleibt.

Ich habe den Antrag von Michael Brand und Kerstin Griese unterstützt, der am Freitag 360 von 602 abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte. Er sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, wie ihn etwa Vereine anbieten, unter Strafe zu stellen und stellt eine Ergänzung des bislang geltenden Regelungskonzeptes der Straffreiheit der Selbsttötung dar. Der Antrag möchte verhindern, dass das Lebensende zu einer Dienstleistung wird, mit der Profite erzielt werden. Auch sollen kranke Menschen nicht in einen Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten.

Den Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf

Fraktion vor Ort: Diskussion in der Rohrmeisterei über Sterbehilfe

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Über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Kreis Unna nahmen an der Veranstaltung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek zur Sterbehilfe teil. Oliver Kaczmarek hatte dazu Kerstin Griese eingeladen. Kerstin Griese hat federführend an einem Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe gearbeitet.

In der Begrüßung stellte Oliver Kaczmarek den Sterbenden in den Mittelpunkt der Diskussion und warnte vor einer Diskussion über Sterbehilfe, die durch Ängste und Unsicherheiten geprägt ist.

Nachdem Kerstin Griese die Begrifflichkeiten passive, indirekte, aktive Sterbehilfe erklärte, die leider ungenau verwendet und verwechselt werden, informierte sie die Anwesenden zum aktuellen Stand der Gesetzesentwürfe und zur Intention des eigenen Entwurfs. Insgesamt gibt es vier Entwürfe, die im Herbst diesen Jahres zur Abstimmung stehen werden. Die beiden Anträge, die die Beihilfe zum Suizid komplett straffrei oder ganz verbieten wollen, haben die wenigsten Unterstützerinnnen und Unterstützer. Den Antrag mit der höchsten Zustimmung hat Kerstin Griese federführend erarbeitet. Dieser hat Unterstützerinnen und Unterstützer aus allen Bundestagsfraktion. Die Abstimmung über das Gesetz wird ohne Fraktionszwang entschieden, was auch die unterschiedlichen Gesetzesentwürfe widerspiegeln.

„Nur wer mit Absicht darauf hinarbeitet, assistierten Suizid zu leisten, wer dies auf Wiederholung hin anlegt und so ein regelmäßiges Angebot aufzieht, bekommt ein Problem mit dem Gesetz“ sagte Kerstin Griese zu ihrem Gesetzesentwurf.

Das Podium wurde durch Klaus Koppenberg vom ambulanten Hospizdienst OMEGA und Dr. Boris Hait vom Paliativzentrum des Katharinen-Hospitals in Unna ergänzt, die aus der Praxis berichteten. Beide betonten wie wichtig es ist den gesellschaftlichen Diskurs voranzutreiben. Viele Dinge haben sich zum Positiven verändert. Allerdings wies Dr. Hait auch daraufhin, dass in der Vergangenheit versäumt wurde, die Paliativmedizin in die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zu integrieren. Nach wie vor gäbe es viele Vorurteile gegenüber der Paliativmedizin.