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Befristungen in der Wissenschaft begrenzen

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Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen gute Beschäftigungs- und Karrierebedingungen, um ihre Potenziale voll entfalten zu können. Attraktive Arbeitsbedingungen an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, talentierte junge Menschen für die Wissenschaft zu gewinnen und zu halten. In dieser Woche beraten wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, der darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern.

Konkret ist bei der Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgesehen, für den ersten Arbeitsvertrag während der Promotion eine Mindestlaufzeit von drei Jahren einzuführen. Nach abgeschlossener Promotion sollen Erstverträge mindestens zwei Jahre dauern. So sollen Kurzzeitverträge reduziert werden. Erstmals wird eine Anschlusszusage eingeführt, um Kettenbefristungen einzudämmen und verlässlicher eine unbefristete Beschäftigung zu bekommen. Generell sind großzügige Übergangsregelungen geplant, sodass Einrichtungen und Beschäftigte Planungssicherheit haben.

Zudem werden im WissZeitVG weitere Regelungen geändert. Künftig werden etwa die Schutzrechte für Familien- und Pflegezeiten verlässlicher gelten. Studentische Hilfskräfte erhalten eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und können bis zu acht Jahre beschäftigt werden. Die Sonderregeln für den Bereich Medizin werden aufgehoben und vereinheitlicht. Auch die in der Wissenschaft bestehende Tarifsperre wird gelockert und erlaubt den Sozialpartnern mehr Handlungsfreiheit. Im parlamentarischen Verfahren wird es nun darauf ankommen, Beschäftigte noch besser abzusichern und die Tarifautonomie weiter zu stärken.

Dazu habe ich diese Woche im Plenum geredet. Nachzuhören unter diesem Link.

Mein Statement dazu kann man hier nachlesen.

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

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Am Donnerstag hat die Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in den Bundestag eingebracht. Das Verfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Wenn im September dann der Bundesrat zustimmt, kommt der in dem Gesetz festgeschriebene Mindestlohn pünktlich zum 01. Januar 2015 – rund 3,7 Millionen Menschen werden davon direkt profitieren.

Tarifliche Abweichungen vom neuen gesetzlichen Mindestlohn werden lediglich bis Ende 2016 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt sein. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Mindestschutz im Wettbewerb, ist bislang jedoch nur für einige Branchen anwendbar. Damit verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar sind, wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Tarifpaket auf alle Branchen ausweiten.

Ab dem 1. Januar 2017 wird der allgemein verbindliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Mit der Union mussten Kompromisse in zwei Bereichen geschlossen werden: Langzeitarbeitslose werden für die ersten sechs Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Zudem wird der Mindestlohn erst ab dem 18. Geburtstag gelten (bei Abschluss einer Berufsausbildung auch schon vorher). Praktika sind nur dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden, nicht länger als sechs Wochen dauern sowie durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind.

Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50-Prozent-Quorum, wonach die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner zur allgemeinen Gültigkeit des Tarifwerks ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801558.pdf

Fragen und Antworten zum Tarifpaket und zum Mindestlohn finden Sie auch hier: http://www.bmas.de/DE/Themen/Schwerpunkte/Mindestlohn/Fragen-und-Antworten/faq-zum-mindestlohn.html

Die Rede der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Bundestag können Sie hier als Video ansehen: http://dbtg.tv/fvid/3488350