Schlagwortarchiv für: UN-Behindertenrechtskonvention

Für einen inklusiven Arbeitsmarkt

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Wir möchten eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts abschließend beraten. Mit dem Gesetz wollen wir mehr Menschen mit Behinderung eine reguläre Beschäftigung ermöglichen. Dazu führen wir eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ein, die nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Einnahmen werden vollständig in die Beschäftigungsförderung investiert. Wir beschleunigen auch die Genehmigung von Leistungen des Integrationsamtes und heben die Deckelung des Lohnkostenzuschusses auf. Um die Perspektive Betroffener besser zu berücksichtigen, wird die Zusammensetzung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin geändert.

Weitere Informationen gibt es hier.

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung umsetzen

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Der europäische Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am vergangenen Montag war der Anlass meiner Rede im Plenum des Bundestages am Donnerstag. Deutschlandweit gab es an diesem Tag über 750 Aktionen, um ein Zeichen für Inklusion und die Teilhabe behinderter Menschen zu setzen.

Als Bildungspolitiker liegt mir das Thema inklusive Bildung besonders am Herzen. Weltweit sind 42 Millionen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen vom Schulbesuch ausgeschlossen. In der Europäischen Union leben rund 15 Mio. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – in Deutschland waren es im Schuljahr 2012/13 knapp unter einer halben Million. Wir müssen weiter daran arbeiten, den Inklusionsanteil der Förderschüler an allgemeinen Schulen zu erhöhen: Aktuell besuchen rund 28 Prozent der Schüler mit Förderbedarf allgemeine Schulen. Von denjenigen, die eine Förderschule besuchen, erwirbt nur ein Viertel einen qualifizierenden Schulabschluss. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen an Verbesserungen arbeiten.

Inklusive Bildung ist deshalb so wichtig, weil sie die Individualität von Menschen betont und Verschiedenheit als Normalfall definiert und damit das Bildungssystem grundsätzlich verändert. Inklusive Bildung ist Voraussetzung und Chance für einen neuen Entwurf des Zusammenlebens in einer freien und gleichen Gesellschaft. In meiner Rede habe ich drei Herausforderungen für die Politik benannt:

  1. Wenn inklusive Bildung gelingen soll, braucht es Menschen, die sie mit Überzeugung und Begeisterung umsetzen. Diese Menschen – Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter, Erzieher – müssen wir so gut es geht unterstützen, denn sie sind Experten für Inklusion.
  2. Menschen mit Behinderungen brauchen eine gute Arbeit, die ihre Talente einbezieht und Sinn und Zufriedenheit stiftet. Deshalb müssen wir die Übergänge von Schule zum Beruf glätten.
  3. Wir müssen das Studium mit Behinderung weiterhin unterstützen und – wo nötig – modernisieren. Hier braucht es beispielsweise bundeseinheitliche Regelungen.

Inklusive Bildung ist ein Kernbereich der UN-Behindertenrechtskonvention und eine politische Herausforderung für alle staatlichen Ebenen. Als SPD-Fraktion wollen wir in dieser Legislaturperiode deshalb die Eingliederungshilfe mit dem Bundesteilhabegesetz zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier aufrufen: http://dbtg.tv/fvid/3391392

Über den europäischen Tag können Sie sich hier informieren: http://www.spdfraktion.de/themen/bundesteilhabegesetz-verbessert-inklusion-von-behinderten

Am Mittwoch habe ich an der „Aktion Weltklasse! All inclusive“ der Globalen Bildungskampagne teilgenommen: https://www.oliver-kaczmarek.de/2014/05/weltklasse-all-inclusive/

Rede: Das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen

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Am 27. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 40 der 250. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist derzeit eine der meistdiskutierten und größten Herausforderungen im Bildungswesen. Sie umfasst alle Bereiche des Bildungswesens und alle Etappen einer Bildungsbiografie. Die Umsetzung ist daher eine Herausforderung für alle Akteure im Bildungswesen, für Lehrende und Lernende, für Politik wie Verwaltung. Dieser Prozess ist aber bei Menschen mit Behinderungen, bei Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung, bei Lehrern und Sozialpädagogen mitunter auch mit Sorgen und Ängsten verbunden.

Diesen Sorgen und Ängsten muss Achtung geschenkt werden, sie müssen ernst genommen werden. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Jahren bereits getan. Nach dem Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ haben wir gemeinsam mit Experten aus Verbänden, Selbsthilfeorganisationen sowie Betroffenen Antworten auf die dringenden Fragen des „Wie“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gesucht. Die Antworten fielen deutlich aus: Der Herausforderung, vor die uns die Verwirklichung des Menschenrechts auf inklusive Bildung in Deutschland stellt, muss mit einer gemeinsamen Strategie begegnet werden. Bund, Länder und Kommunen stehen gleichermaßen in der Verantwortung. Auch der Deutsche Bundestag hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Es gilt folglich, über die Bund-Länder-Kooperation nachzudenken, sie neu zu justieren und im Grundgesetz die Voraussetzung für gemeinschaftliche und übergreifende Aufgabenerledigung im Bereich der inklusiven Bildung zu schaffen. Es ist auch vor diesem Hintergrund unverständlich, warum sich die schwarz-gelbe Bundesregierung ihrer Verantwortung für eine gelungenen inklusive Bildung verweigert. Es wird höchste Zeit, dass der Bund mithilft bei der Umsetzung inklusiver Bildung in der frühkindlichen Bildung, in der Schule, in der Hochschule und in der beruflichen Bildung. Die Menschen erwarten zu Recht, dass sie ihre Blockade aufgeben.

Die SPD setzt sich dafür ein, das Menschenrecht auf inklusive Bildung konsequent umzusetzen. Doch dafür müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werten.

  • Noch herrscht in der Bevölkerung eine große Skepsis beim Thema Inklusive Bildung. Die Haltung der Menschen kann nur verändert werden, wenn es ein manifestes Bekenntnis der Bundesregierung für eine inklusive Gesellschaft gibt. Ihre Haltung, die Verantwortung für inklusive Bildung den Ländern zuzuschieben und ansonsten die Hände in den Schoß zu legen, ist peinlich und unverantwortlich.
  • Auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem sind nicht immer Hundertprozent-Lösungen möglich. Praxisbeispiele zeigen, dass dies aber auch gar nicht notwendig sei. Wir müssen Inklusion vielfältig und differenziert denken und verfolgen.
  • Es fehlen immer noch statistische Daten, z.B. zum Verbleib von Hochschulabsolventen mit Behinderungen. Auch hier muss es mehr Aufmerksamkeit für das Thema geben. Statistik liefert auch wichtiges Steuerungswissen für Politik und Verwaltung.
  • Es bedarf dringend einer verbindlichen Zeitschiene mit klaren Vorgaben, ab wann es in Deutschland ein einklagbares Recht auf inklusive Bildung und konkrete Umsetzungsschritte gibt.

Im vorliegenden Antrag schlagen wir vor, einen Pakt für inklusive Bildung zu initiieren, der Bund, Länder und Kommunen umfasst. Jede staatliche Ebene muss ihrer Verantwortung gerecht werden und mithelfen. Ich möchte mich an dieser Stelle auf drei grundsätzliche Annahmen konzentrieren:

Zuallererst ist es unerlässlich, Inklusion als Aufgabe des gesamten Bildungswesens zu verstehen. Eine Beschränkung auf den Bereich Schule greift zu kurz. Aus diesem Grunde müssen die Übergänge zwischen Kindergarten, Schule, Ausbildung, Hochschule und Arbeitsplatz besonders berücksichtigt werden. Der Bund kann hier insbesondere im Bereich der Bildungsberichterstattung eine wichtige Rolle übernehmen.

Darüber hinaus muss die lokale Verantwortung stärker betont werden. Dabei geht es mir nicht darum, Verantwortung abzuschieben. Wir müssen viel mehr vor Ort die richtigen Voraussetzungen schaffen, um direkt und unmittelbar Probleme lösen zu können und die Netzwerke zu stärken. Die lokalen Bildungsbündnisse können dabei ein Ausgangspunkt für die Umsetzung inklusiver Bildung vor Ort sein.

Schließlich dürfen wir nicht vergessen, die Menschen bei der Umsetzung inklusiver Bildung zu stärken. Inklusive Bildung erfordert Fachkräfte, die auf heterogene Lerngruppen vorbereitet sind und darauf, kein Kind zurück zu lassen. Darum müssen Aus- und Fortbildung für alle pädagogischen Berufsgruppen in besonderer Weise ausgerichtet werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung muss beim Thema inklusive Bildung endlich die Hände aus der Tasche nehmen und mit anpacken. Verweigern Sie sich nicht länger Ihrer Verantwortung.

Vielen Dank.