Schlagwortarchiv für: Verkehr

Ausweitung der LKW-Maut

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Seit 2005 wird in Deutschland eine LKW-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet.

Mit den nun vorgelegten Änderungen wird die LKW-Maut künftig stärker nach dem CO2-Ausstoß gestaffelt. So wird ein starker Anreiz gesetzt, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Nutzfahrzeuge verursachen derzeit rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehrssektor.

Das Mautänderungsgesetz sieht einen CO2-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 vor. Darüber hinaus soll die LKW-Maut ab Juni 2024 auch für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen gelten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr prognostiziert durch diese Aufschläge Mehreinnahmen des Bundes in Höhe von 7,62 Milliarden Euro jährlich, die sich bis einschließlich 2027 auf rund 30 Milliarden Euro addieren. Diese Summe soll überwiegend in die Schiene investiert werden. Damit wird der sogenannte Finanzierungskreislauf Straße endlich aufgebrochen – Straße finanziert künftig nicht mehr ausschließlich Straßeninfrastrukturvorhaben.

Der Gesetzesentwurf wurde in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Regionalisierungsgesetz: Bund finanziert 9-Euro-Ticket

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Um die gestiegenen Belastungen bei Strom, Lebensmitteln, Heizung und Mobilität kurzfristig abzufedern, hat die Bundesregierung umfangreiche Entlastungen auf den Weg gebracht. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für drei Monate. Mit diesem 9-Euro-Ticket, auch bekannt als „9 für 90“-Ticket, sollen die Bürger*innen unmittelbar entlastet und Energieeinsparung ermöglicht werden. Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bestandskunden sowie Inhaber*innen von Abotickets werden automatisch auf das neue 9-Euro-Ticket umgestellt. Wir sorgen dafür, dass das 9-Euro-Ticket vor Ort ab dem 1. Juni umgesetzt werden kann. Details finden Sie hier.

Urteil zu Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge

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Am Dienstag dieser Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zur Zulässigkeit von Fahrverboten verkündet. Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können, wenn sie keine anderen Mittel zur Verfügung haben, um die Vorgaben zur Luftreinhaltung einzuhalten. Das Urteil ist ein Warnruf an alle, die glauben, man könnte rechtlich verbindliche Grenzwerte einfach ignorieren. Die Bundesregierung und die Hersteller sind jetzt aufgerufen, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht im Regen stehen zu lassen.

Ziel der SPD ist es, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vermieden werden. Sie müssen, wenn überhaupt, eine lokale Ausnahme bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass dabei die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, Maßnahmen zu ergreifen, die saubere Luft und bezahlbare Mobilität gleichzeitig sicherstellen. Es braucht vor Ort vor allem neue Mobilitätskonzepte. Dazu gehört ein Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs, der Umstieg von Bussen, Taxen und Nutzfahrzeugen auf saubere Antriebe, aber zum Beispiel auch die Förderung gemeinschaftlicher Nutzung von Fahrzeugen.

Die technische Nachrüstung von Euro 5 und Euro 6 – Fahrzeugen können einen substantiellen Beitrag leisten, sofern sie technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Wir werden die Automobilindustrie hier nicht aus der Verantwortung lassen.  Die von den Herstellern gezahlten Kaufprämien für Neufahrzeuge müssen von den Unternehmen erhöht werden, da sich viele Besitzer älterer Fahrzeuge ansonsten keinen Neuwagen leisten können.

Bisher ist offen, wie viele Städte und Gemeinden von Fahrverboten als letzter Möglichkeit Gebrauch machen werden. Es muss jetzt darum gehen, die Verantwortung der Automobilindustrie gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu klären und den Umstieg auf einen sauberen ÖPNV und Wirtschaftsverkehr in den Städten zu organisieren.

Die Bundesregierung muss jetzt kurzfristig Länder und Kommunen einladen, um über weitere Maßnahmenpakete zu beraten.

Der Ausbau der B1/A40 zwischen Unna und Dortmund kann beginnen

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Das Bundesverkehrsministerium vergab am heutigen Mittwoch 20. September den Förderbescheid für den Ausbau der B1/A40 zwischen der Anschlussstelle Dortmund Ost (B236) und dem Autobahnkreuz Dortmund/Unna. Das Investitionsvolumen beträgt für die 9,5 Kilometer lange Strecke 105 Millionen Euro. Mit dem Bau kann ab sofort begonnen werden. Die Planfeststellung erfolgte am 21. Februar 2017.

„Der Ausbau der B1/A40 zwischen Unna und Dortmund wird den Verkehrsfluss und den Anschluss an das gesamte Ruhrgebiet erheblich verbessern. Ich freue mich, dass sich das Engagement auf Bundesebene für das Verkehrsprojekt heute auszahlt. Als regionale Abgeordnete werden wir uns nun dafür einsetzten, dass auch der B1-Tunnel an der Semerteichstraße für eine vollständig kreuzungsfreie Durchfahrt durch den Süden Dortmunds kommen wird. Für Unna und Holzwickede mache ich mich für einen guten Lärmschutz während und nach Abschluss der Bauarbeiten stark.“, freut sich der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Bereits im Zuge der Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 hatte sich Oliver Kaczmarek für das Projekt eingesetzt. Nachdem die Planfeststellung nun abgeschlossen ist, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Die unendliche Geschichte des Ausbaus B236 nimmt ein positives Ende – Start des Ausbaus der B236 noch dieses Jahr

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„Nach über 10 Jahren können wir endlich verkünden, dass der überfällige Ausbau der B236 noch diesen Sommer beginnen wird. Nach der Fertigstellung im Sommer 2020 werden die Staus rund um den Freischütz und die Hörder Straße der Vergangenheit angehören“, freut sich der heimische Oliver Kaczmarek über die Zusage aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Das Investitionsvolumen für den 1,7 Kilometer langen Bauabschnitt beträgt 26 Millionen Euro.

 

Er hatte sich dafür eingesetzt, dass der Ausbau der B236 zwischen der Stadtgrenze Dortmund/Schwerte und der BAB 1 Anschlussstelle Schwerte in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen wurde. Da das Projekt als „laufendes und fest disponiertes Projekt“ eingestuft wurde, stand einer Realisierung nur noch der Planfeststellungsbeschluss im Weg.

 

Bereits letztes Jahr hatte auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass man sich schon in den konkreten Vorbereitungen befand und nur noch den Planfeststellungsbeschluss abwarten würde. Nachdem die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Planfeststellungsbehörde den Beschluss erstellt hat, kann der Ausbau nun endlich beginnen.

 

PKW-Maut

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Im Juni 2015 wurde im Bundestag die von der CSU geforderte PKW-Maut für deutsche Autobahnen beschlossen. Eine Bedingung der SPD-Fraktionen war, dass die inländischen Autofahrer nicht stärker belastet werden dürfen. Außerdem wollten wir, dass die PKW-Maut dem europäischen Recht entspricht. Nachdem die Europäische Kommission gegen die Maut geklagt hat, musste der Gesetzesvorschlag noch einmal nachgebessert und an das europäische Recht angepasst werden. Die Änderungen betrafen die Staffelung und Höhe der Kurzzeitvignette. Zudem wurde auch eine weitere Steuerentlastung für inländische Autofahrer, deren Autos besonders wenige Abgase ausstoßen, in das Gesetz eingebaut. Weiterhin hat das Bundesfinanzministerium versichert, dass es durch die PKW-Maut zu Mehreinnahmen kommen wird. Nun wird das Gesetz also in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Elektromobilität steuerlich fördern

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Ebenfalls diese Woche hat der Bundestag beschlossen, Elektromobilität steuerlich zu fördern. In der abschließenden Beratung hat das Parlament dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Damit hat der Bundestag einen weiteren Schritt gemacht, um den CO2-Ausstoß zu verringern und Mobilität in Deutschland umweltschonender zu machen.

Das Gesetz ergänzt den vorgesehenen Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Zielvorgaben für Elektrofahrzeuge bei der öffentlichen Beschaffung sowie die zeitlich befristete Kaufprämie. Im Einzelnen sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, die steuerliche Befreiung reiner Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre zu verlängern. Ebenfalls soll die Befreiung auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen erweitert werden.

Zukünftig sollen sich Arbeitgeber durch einen Steueranreiz stärker an dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Deshalb soll eine Steuerbefreiung für Arbeitgeber eingeführt werden, wenn private E-Fahrzeuge im Betrieb aufgeladen werden können. Zusätzlich wird es eine Steuerermäßigung geben für Arbeitnehmer, die Strom von Ladevorrichtungen für auch privat genutzten Fahrzeuge abnehmen.

Mehr zum Gesetzesentwurf hier und zur Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung hier.

Der Weg ist frei für den Bundesverkehrswegeplan 2030

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Mit der ersten Lesung der Ausbaugesetze im Deutschen Bundestag werden die Weichen gestellt für die Umsetzung der Projekte im Kreis Unna. Der Einstieg in die parlamentarischen Beratungen schafft den gesetzlichen Rahmen für die konkrete Planung und Umsetzung der Projekte. Fünf Baumaßnahmen werden im Kreis Unna mit der höchsten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ festgeschrieben:

A1 – A45 Autobahnkreuz Westhofen (Engpassbeseitigung)

A1 – A44 Autobahnkreuz Dortmund/Unna – Anschlussstelle Unna-Zentrum (Engpassbeseitigung)

A1 Autobahnkreuz Kamen – Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (Engpassbeseitigung)

A40 Anschlussstelle Dortmund-Ost (B236) – Autobahnkreuz Dortmund/Unna (A1/A44) (Engpassbeseitigung)

 

Datteln-Hamm-Kanal (Oststrecke)

„Der Bund würdigt die zentrale Bedeutung des Kreises Unna im Gesamtnetz der deutschen Verkehrswege. Ich bin froh, dass alleine im vordringlichen Bedarf ein Volumen von ca. 600 Millionen Euro für die nötigen Investitionen in unsere Infrastruktur bereitgestellt werden.“, freut sich Oliver Kaczmarek. „Insgesamt belaufen sich die geplanten Investitionen auf 1,3 Milliarden Euro, wenn man die Projekte in den Kategorien „Weiterer Bedarf“ und „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ hinzuzieht.“, erklärt der Bundestagsabgeordnete weiter.

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das zentrale Instrument mit dem der Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Straße, Schiene und Wasser festgeschrieben wird. Für die nächsten 15 Jahre legt sich der Bund fest, welche Baumaßnahmen wo durchgeführt werden. Unter einer großen Beteiligung der Öffentlichkeit, wie sie die SPD-Bundestagsfraktion schon immer gefordert hat, wurden die Projekte partnerschaftlich zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern vor dem Beschluss diskutiert. Mit dem Beginn des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens wird der erstmalige Beteiligungsprozess zu einem fruchtbaren Ergebnis gebracht.

Ausbau der Fernstraßen

Ausbau der Schienenwege

Ausbau der Wasserstraßen

Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek begrüßt zügigen Ausbau der B236

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Eine gute Nachricht erreicht den heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek. Auf seine Nachfrage teilte der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit, dass der Ausbau der B236 zwischen der Stadtgrenze Dortmund/Schwerte und der BAB 1 Anschlussstelle Schwerte sich bereits in der konkreten Vorbereitung befindet. Aktuell laufe das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Ziel noch in 2016 den Beschluss herbeizuführen. Parallel arbeitet die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH bereits an der Ausführungsplanung, so die Auskunft des Landesbetriebs. Das bedeutet, dass unmittelbar nach Planfeststellungsbeschluss ein Baubeginn möglich ist.

„Ich freue mich, dass der überfällige Ausbau der B236 wieder einen Schritt näher kommt. Es ist jetzt wichtig, dass alle Beteiligten den zügigen Planfeststellungsbeschluss ermöglichen“, bewertet Oliver Kaczmarek das Projekt.

Der Ausbau der B236 hatte sich immer wieder aufgrund von Klagen der Betroffenen verschoben. Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans ist das Projekt als „laufendes und fest disponiertes Projekt“ eingestuft. Damit sind die Finanzierung und die Umsetzung des Projekts gesichert.

Fröndenberger wünschen sich Erhalt des Fußgängerüberwegs

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Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek setzt sich für den Bahnübergang in der Fröndenberger Innenstadt ein

„Es sollten alle Möglichkeiten ernsthaft geprüft werden, den Fußgängerüberweg über die Bahnstrecke in der Fröndenberger Innenstadt zu erhalten“, fasst der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek seine Gespräche in Fröndenberg zu dieser Thematik zusammen. Unter anderem hatte Kaczmarek bei seinem Jahresgespräch mit Bürgermeister Friedrich-Wilhelm Rebbe die Thematik besprochen. Konkretes erstes Ergebnis: der heimische Bundestagsabgeordnete hat Kontakt mit der Deutschen Bahn AG aufgenommen, um sich über den Sachstand und die Überlegungen der Bahn zu informieren.

In der Zielsetzung ist Kaczmarek sich mit Bürgermeister Rebbe einig: „Wenn es den eindeutigen Wunsch aus der Bevölkerung gibt, den Bahnübergang als Füßgängerüberweg zu erhalten, dann sollten alle Möglichkeiten zum Erhalt ausgeschöpft werden. Mit dem Verzicht auf die L673n ist zudem eine weitere Grundlage für die Planung obsolet geworden“, so Kaczmarek, der mit Rebbe über die Sache in engem Kontakt bleiben will.