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Erinnerung an die Vertreibung und Ermordung von Armeniern

Diese Woche haben wir den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ im Deutschen Bundestag beschlossen.

Der Antrag gedenkt der Opfer der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten vor über hundert Jahren, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt haben. Zugleich bedauert er die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs trotz eindeutiger Informationen nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen.

Die Bundesregierung wird u. a. dazu aufgefordert, weiterhin zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vertreibung und fast vollständigen Vernichtung der Armenier 1915/1916 sowie der Rolle des Deutschen Reiches beizutragen. Mit dem Antrag würdigen wir darüber hinaus die Initiativen und Beiträge in den Bereichen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur auch in der Türkei, die die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung sich weiterhin politisch engagiert, damit der stagnierende Prozess der historischen Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien wieder in Gang kommt und eine Annäherung, Versöhnung und Verzeihen zwischen beiden Völkern erreicht werden kann. Nicht nur die historische Mitschuld Deutschlands gebietet dies, sondern auch unsere politische Verantwortung für eine bessere Zukunft der Menschen in der Region und in Europa.

Der Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann erklärt im Interview für die Osnabrücker Zeitung, worum es den SPD-Bundestagsabgeordneten bei der Resolution genau geht.

Hier finden Sie den Beschluss des Bundestages.

Gedenken an die Opfer des Völkermords in Ruanda

Mit einer Kernzeitdebatte erinnerte der Bundestag in dieser Woche an den Völkermord in Ruanda vor 20 Jahren. Von April bis Juli 1994 kamen dort über 800.000 Menschen ums Leben. Dazu gehört auch die Erinnerung an die wenig entschiedene Rolle der internationalen Gemeinschaft, die trotz vielfältiger Informationen über das mörderische Handeln vor Ort nicht ausreichend versucht hat, die Gräuel zu beenden.

Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag würdigt der Deutsche Bundestag die nationalen Bemühungen um Aufarbeitung und Versöhnung, sowohl durch strafgerichtliche wie auch zivilgesellschaftliche Strukturen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Regierung Ruandas bei der Festigung demokratischer Strukturen zu unterstützen und durch Konfliktprävention und -regelung Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu verhindern. Die Debatte am Freitag wurde auch dazu genutzt, um politische Konsequenzen im Hinblick auf die deutsche Afrikapolitik zu thematisieren.

Den Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800973.pdf