Bundesregierung beschließt Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht zum Nachteil der Kommunen

Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek zur Abstimmung im Deutschen Bundestag für eine Neuordnung der Abfallwirtschaft

„Das heute im Bundestag durch CDU/CSU und FDP verabschiedete Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts geht zu Lasten der Kommunen, deswegen lehnt die SPD-Bundestagsfraktion dieses Gesetz ab.“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek zur Abstimmung im Deutschen Bundestag über das entsprechende Gesetz.

„Entgegen der Behauptung der Bundesregierung und des Bundes-umweltministeriums, bevorzugt das Gesetz private Entsorgungsunternehmen. Daran ändert auch ein zuletzt vorgelegter Kompromissvorschlag von Umweltminister Norbert Röttgen nichts: die Regelungen zu Lasten der Kommunen bleiben erhalten. Unter anderem wollen Schwarz-Gelb und die private Entsorgungswirtschaft die geplante Wertstofftonne unter dem Deckmantel der Herstellerverantwortung allein in die Zuständigkeit privater Unternehmen legen.“, so Kaczmarek weiter. In den Wertstofftonnen sollen künftig alte Handys und andere Elektrogeräte entsorgt werden können.

„Das führt unserer Meinung nach dazu, dass die Kommunen die unattraktiven Reststoffe entsorgen müssen und die privaten Entsorger sich die gewinnbringenden Materialien herauspicken können. Letztendlich würde dies zu zusätzlichen Kosten für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger führen, den Abbau dortiger Arbeitsplätze beschleunigen sowie höhere Gebühren für die Bürger bedeuten“, erklärt der Bundestagsabgeordnete.

„Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich klar für die Zuständigkeit der Kommunen für den gesamten Hausmüll und gegen eine Ausweitung der gewerblichen Sammlung aus.“