Betreuungsgeld belastet zukünftig den Haushalt des Kreises

Am 1. August gibt es das von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld. „Das ist nicht nur familienpolitisch fraglich“, sagt der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek (SPD). Es bedeute für den Kreis Unna auch eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung, da das Verwaltungsverfahren analog zum Elterngeld geregelt wird und die Zuständigkeit beim Kreis liegt.

Im Nachgang zur Sitzung des Kreistages im Juni, bei der dem Landrat eine entsprechende Frage gestellt wurde, hat der SPD-Abgeordnete die Bundesregierung zu diesem Sachverhalt befragt. Unter anderem wollte er wissen, ob die Bundesregierung angesichts der neu zu schaffenden Stelle im Kreis Unna die Notwendigkeit einer Finanzierungskompensation des Bundes sieht und wie diese Stelle ausgestaltet sein sollte.

Die Antwort der Bundesregierung im Originalwortlaut: „Zuständig für die Einrichtung der Behörden bei der Ausführung des Betreuungsgeldes sind die Länder (Artikel 85 Absatz 1 des Grundgesetzes). Die Länder haben nach der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung allein die dadurch entstehenden Verwaltungsausgaben zu tragen (Artikel 104a Absatz 5 Satz 1 GG).“

Heißt im Klartext: Eine Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten wird es nicht geben.

„Der Bund bestellt, die Kommunen müssen zahlen“, ärgert sich Oliver Kaczmarek darüber, dass die schwarz-gelbe Regierung erneut ein umstrittenes Gesetz durchgedrückt hat, dessen Umsetzung und Mehrkosten sie dann den Kommunalverwaltungen aufbürdet. Die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel sollten besser für den Ausbau frühkindlicher Bildung verwendet werden, so Kaczmarek.

6 Kommentare
  1. Junge Union Kreis Unna sagte:

    Die Anfrage hätte sich Oliver Kaczmarek MdB sparen können. Schließlich hat die rot-grüne Landesregierung schon am 4. Juni eine umfassende und eindeutige Antwort gegeben:
    „Die Verwaltungsausgaben tragen die Länder selbst. Von einer Regelung zum Belastungsausgleich [für die Kommunen] wird derzeit abgesehen. … [Es] wurde Einigkeit darüber erzielt, … den Belastungsausgleich erst auf der Grundlage der zum Stichtag 1. August 2014 vorliegenden … Erfahrungen … zu prüfen und zu regeln.“ [Drs. 16/921, http://juun.de/quelle%5D

    Klartext: qua Grundgesetz muss das Land die Verwaltungskosten zahlen. Und bis mindestens 01.08.2014 bekommen die Kommunen Personalkosten nicht erstattet, weil sich Landesregierung und kommunale Spitzenverbände nicht über die Höhe einigen konnten.

    • Oliver Kaczmarek sagte:

      Oh je! Da geht aber einiges durcheinander. Fakt ist: für das Betreuungsgeld werden zusätzliche (!) Kosten beim Kreis Unna anfallen, für die der Bund das Geld nicht mitgibt. Redlich wäre gewesen, Schwarz-Gelb hätte alle Kosten für sein teures Wahlgeschenk übernommen. So bleiben Land und Kommunen auf den Verwaltungskosten sitzen! Bis August 2014 beobachten Land und Kommunen nun, wie sich der Verwaltungsaufwand entwickelt und sehgen dann, ob die Kosten die Schwelle zur Auslösung des Konnexitätsausführungsgesetzes überschreiten. Wenn sich hier eine gesetzliche Verpflichtung für das Land ergeben sollte, wird es dieser nachkommen. Denn anders als im Bund gilt in Nordrhein-Westfalen das Konnexitätsprinzip – eingeführt übrigens unter dem Ministerpräsidenten Peer Steinbrück!

  2. Junge Union Kreis Unna sagte:

    Ne, da geht nichts „durcheinander“.

    Die Übernahme der Verwaltungskosten durch den Bund wäre nicht „redlich“ gewesen, sondern verfassungswidrig. Art. 104a Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1 des Grundgesetzes verbietet die Übernahme von Verwaltungskosten im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung. Mit mangelnder Konnexität hat das nicht zu tun.

    In NRW wurde das Konnexitätsprinzip erst spät – 2004 – in der Landesverfassung verankert (übrigens: gemeinsamer Antrag von SPD, Grünen, CDU), nachdem die SPD alle entsprechenden Bemühungen der CDU im Landtag mehr als 10 Jahre lang ignoriert hatte.

    Und auch jetzt müssen die Kommunen wieder auf ihr Geld warten, weil das Land beschlossen hat, mit der Einlösung des Konnexitätsversprechens bis mindestens August 2014 zu warten.

    • Oliver Kaczmarek sagte:

      So, so. Dann ist die Übernahme der Verwaltungskosten für das Bildungs- und Teilhabepaket durch den Bund wohl ein glatter Verfassungsbruch? Nein, denn auf Druck von Rot-Grün im Vermittlungsausschuss wurde vereinbart, dass der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft im SGB II zweckgebunden erhöht. Das zeigt doch: wo ein politischer Wille besteht, findet man auch Wege. Beim Betreuungsgeld lässt Schwarz-Gelb die Kommunen jedoch wiederum allein. Da hilft nur eins: abschaffen! Und vorher abwählen.

  3. Junge Union Kreis Unna sagte:

    Oha. Dieser Vorschlag aus ihrem Munde kommt etwas überraschend. Als es damals um das Bildungs- und Teilhabepaket ging haben sie schließlich noch gesagt:

    „[…] denn auch bei der Finanzierung habe die Bundesregierung ein unredliches Angebot an die Kommunen gemacht. ‚Statt die Kosten für das Bildungspaket 1:1 zu erstatten, hat die Koalition zur Finanzierung lediglich einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft angeboten. […]‘, so der Abgeordnete und SPD-Kreisvorsitzende.“

    Das zeigt doch: das mit der Redlichkeit/Unredlichkeit wurschteln Sie sich immer so zusammen, wie es gerade passt.
    Da hilft nur eins: Redlichkeit! :)

    • Oliver Kaczmarek sagte:

      Sie rühren ja schon wieder alles wild durcheinander! Ich habe nicht behauptet, dass die Finanzierung durch den Bund für das Bildungs- und Teilhabepaket ausreichend ist. Ich anerkenne, dass beim Bildungs- und Teilhabepaket ein Weg zur Finanzierung der Verwaltungskosten gefunden wurde (wenn auch nicht ganz freiwillig). Beim Betreuungsgeld nicht. Darum geht es. Den Deckel dafür sollen die Kommunen bezahlen.

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