Mittel für die Schulsanierung durch den Bund gesichert
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich auf eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt, um die föderalen Finanzbeziehungen neu zu regeln. Für die SPD ist das ein großer Erfolg, denn das bedeutet, dass das sogenannte Kooperationsverbot aufgebrochen wird. Bisher war es dem Bund nicht erlaubt, die Länder bei der Sanierung kommunaler Schulen zu unterstützen. Diese Ungerechtigkeit auf Kosten unserer Schülerinnen und Schüler wird jetzt endlich abgeschafft.
Ein neu geschaffener Artikel 104 c im Grundgesetz gibt dem Bund in Zukunft die Möglichkeit, direkt in kommunale Bildungsinfrastruktur zu investieren. Dazu werden wir das kommunale Investitionsprogramm des Bundes auf 7 Mrd. Euro verdoppeln. Damit das Geld auch zweckgerecht verwendet wird, wollen wir darüber hinaus auch die Kontrollrechte des Bundes stärken.
Weiterhin einigten sich Bund und Länder auf eine im Grundgesetz verankerte doppelte Privatisierungsbremse und eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Mit der Beratung des Nachtragshaushaltes wird sichergestellt, dass der Bund ab 2017 3,5 Mrd. Euro für die Sanierung von Schulen in finanzschwachen Kommunen bereitstellt.
Eine Stellungnahme der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier.