Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen
In einem umfassenden Reformpaket beschäftigte sich der Bundestag in erster Lesung mit einer Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form wird abgeschafft. Ab 2020 sollen die direkten Zahlungen durch eine Neuverteilungen der Einnahmen aus der Umsatzsteuer ersetzt werden. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an den jeweiligen Einwohnerzahlen und – in Form von Zu- und Abschlägen – auch an der Finanzkraft der Länder. Stärker als bisher soll auch die Finanzlage der Städte und Gemeinden zur Berechnung herangezogen werden (75 statt bisher 64 Prozent).
Mit diesen Neuregelungen leisten wir einen erheblichen Beitrag, um Länder mit finanzschwächeren Kommunen zu entlasten. Der Bund wird sich dabei deutlich stärker am solidarischen Ausgleich beteiligen als bisher: Für das Jahr 2020 allein mit 9,7 Mrd. Euro. Die SPD hat außerdem erfolgreich dafür gekämpft, dass das Kooperationsverbot, das die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung untersagt, aufgebrochen wurde und der Bund finanzschwache Kommunen in Zukunft bei Ausgaben für die Bildungsinfrastruktur direkt unterstützen darf.
Die SPD tritt dafür ein, dass Bund, Länder und Gemeinden ausreichende Finanzmittel zur Verfügung haben, um ihre im Grundgesetz verankerten Aufgaben erfüllen zu können. Nur so kann garantiert werden, dass jeder und jede, unabhängig von sozialer Herkunft, dieselben Chancen hat. Wir lehnen es strikt ab, dass nur diejenigen Zugang zu Bildung und Infrastruktur haben, die sich das auch leisten können. Deswegen haben wir mit Blick auf die konkrete Umsetzung der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft eine doppelte Privatisierungsschranke im Gesetz durchgesetzt: Damit wird verankert, dass Bundesfernstraßen und die Bundesfernstraßengesellschaft selbst unveräußerliches Eigentum des Bundes bleiben müssen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob es trotz dieser strengen Regelungen noch etwaige Schlupflöcher für eine Privatisierung unserer Bundesfernstraßen gibt. Sollte dies der Fall sein, dann müssen sie geschlossen werden. Und auch in Zukunft muss gelten: Über die Prioritäten im Straßenbau entscheidet das Parlament.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
Die dafür nötige Grundgesetzänderung finden Sie hier.