Unterhaltsvorschuss ausgeweitet und reformiert
Ein wichtiger Fortschritt für berufstätige Alleinerziehende und deren Kinder ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses, die ebenfalls mit dem Gesetzespaket zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen umgesetzt wird. Wie von der SPD-Fraktion gefordert, wird die Altersgrenze von jetzt 12 Jahre auf 18 Jahre angehoben und die zeitliche Befristung der Bezugsdauer von maximal sechs Jahren abgeschafft. Berufstätige Alleinerziehende, bei denen das unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, erhalten dadurch mehr staatliche Unterstützung, damit sie ihre Doppelbelastung von Job und Kinderbetreuung besser stemmen können. Von dieser Maßnahme profitieren fast eine Million Eltern und ihre Kinder.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.