Anforderungen an die Einrichtung des Nationalen Bildungsrates

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Positionspapier der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Einrichtung des Nationalen Bildungsrates zum Erfolg führen. Der kommende Prozess braucht ein Ergebnis, das den hohen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, der Akteure im Bildungswesen und der politischen Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Kommunen gerecht wird. Wir wollen ihn partnerschaftlich zwischen Bund und Ländern gestalten. Dazu braucht es eine Fokussierung und Verständigung auf die grundsätzliche thematische Ausrichtung des Nationalen Bildungsrates und darauf, wie und welche Konsequenzen aus seinen Empfehlungen folgen.

Mit dem Nationalen Bildungsrat können gemeinsam Antworten auf drängende gesellschaftliche Herausforderungen formuliert werden. Sein Mehrwert besteht darin, die gesamte Bildungskette über den Lebensverlauf hinweg in den Blick zu nehmen. Er bietet die Chance, relevante Akteure der Bildungslandschaft über ihre eigenen Wirkungszusammenhänge hinaus mit weiteren Expertinnen und Experten, der Zivilgesellschaft und den politischen Entscheidungsträgern an einen Tisch zu bringen. Dabei ist für uns auch die Beteiligung der Parlamente von Bedeutung.

Die Auswirkungen von Digitalisierung auf Bildung und Lernen, die Gestaltung von Integration und Inklusion in allen Anschnitten der Bildungsbiographie, das Streben nach mehr Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit im Bildungswesen, die Finanzierung und Ausgestaltung von lebensbegleitendem Lernen, die Frage nach der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung oder Perspektiven für pädagogisches Personal sowie die Vermeidung eines pädagogischen Fachkräftemangels sind einige Beispiele für Aufgaben, denen sich der Bildungsrat annehmen könnte.

Dabei sollte der Nationale Bildungsrat auch die bildungspolitischen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse im internationalen Kontext auf eine mögliche Anwendbarkeit auf Deutschland prüfen.

Zur Ausgestaltung des Nationalen Bildungsrates sind die folgenden Punkte für die SPD-Bundestagsfraktion von zentraler Bedeutung:

• Aufgabe des neu zu gründenden Nationalen Bildungsrates soll es sein, entlang der Bildungskette über den Lebensverlauf hinweg Empfehlungen zur Gestaltung von Programmen, Institutionen und bildungspolitischen Initiativen zu entwickeln. Es wird kein Nationaler Schulrat gebildet, sondern ein Bildungsrat.

• Im Vordergrund der Arbeit des Nationalen Bildungsrates soll dabei der Blick auf längerfristige inhaltliche und strukturelle Entwicklungen gelegt werden, um sie im übergeordneten Kontext zu betrachten.

• Der Nationale Bildungsrat ist an der Entwicklung und Fortschreibung eines Nationalen Rahmenprogramms zur Bildungsforschung verbindlich zu beteiligen.

• Zu dem alle zwei Jahre vorzulegenden Nationalen Bildungsbericht gibt der Nationale Bildungsrat eine fachliche Stellungnahme ab.

• Der Nationale Bildungsrat soll mehr sein, als ein Gremium für Regierungskonsultationen mit Wissenschaftlern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es notwendig, im Nationalen Bildungsrat über die Beteiligung relevanter Akteure im Bildungswesen von Europa, Bund, Ländern und Kommunen und insbesondere die Zivilgesellschaft einzubeziehen.

• Die Parlamente von Ländern und Bund sollten auch ein Ort der Kenntnisnahme und Diskussion über die Empfehlungen des Nationalen Bildungsrates sein.

• Der Nationale Bildungsrat kann keine eigenen Entscheidungen treffen, aber Empfehlungen aussprechen. Er soll dabei ein eigenes Initiativrecht auf wissenschaftlicher Grundlage und nach Beschluss seiner Gremien erhalten und nicht nur nach Auftrag aktiv werden.

• Mit der Aufgabe, die gesamte Bildungskette über den Lebensverlauf hinweg zu betrachten, geht die Neubewertung von Schnittstellen zu bestehenden Gremien als Folge einher. Wir begrüßen daher, dass u.a. die KMK selbst damit begonnen hat, ihre Arbeitsweise und deren Rahmenbedingungen daraufhin zu überprüfen, wie mehr Vergleichbarkeit und Qualität im Bildungswesen gesichert werden kann.

• Die unterschiedliche Gewichtung von Verantwortlichkeiten im gesamten Bildungswesen muss sich auch in der Zusammensetzung und Entscheidungsfindung des Nationalen Bildungsrates niederschlagen. Grundprinzip sollte dabei sein, dass weder die Bundes- noch die Länderseite einseitig über beschlussgebende Mehrheit verfügen können.