Keine Kompromisse bei der Umsetzung der Brückenteilzeit

Die Brückenteilzeit soll nun so schnell wie möglich umgesetzt werden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) zurückkehren können. Im Koalitionsvertrag ist dieses Vorhaben als Teil einer umfassenden Politik zur Absicherung neuer Lebens- und Arbeitsmodelle so detailliert vereinbart und sorgfältig ausverhandelt wie kaum ein anderes Vorhaben. Wir werden deswegen auch nicht zulassen, dass der Koalitionspartner dieses wichtige Vorhaben versucht auszubremsen. Wir gehen mit der Brückenteilzeit einen wichtigen Schritt in Richtung selbstbestimmterer Arbeitszeiten und damit einer Orientierung an den spezifischen Bedürfnissen in unterschiedlichen Lebensphasen. Sie ist ein aktiver Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut und hilft die Gleichstellung von Frauen weiter zu fördern. Denn insbesondere Frauen stecken heute nach einer Familienphase in der Teilzeitfalle. Die Brückenteilzeit wird vielen Beschäftigten helfen, die ihre Stunden in einer Lebensphase reduziert haben und später gerne wieder mehr arbeiten möchten. Sie ist damit auch ein Beitrag dringend benötigte Fachkräfte zu sichern.

Hervorzuheben ist, dass künftig der Arbeitgeber die Beweislast tragen soll, wenn er die unzureichende Eignung des Teilzeitbeschäftigten geltend macht oder das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes behauptet.

Den Referentenentwurf der Bunderegierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit finden Sie hier:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-brueckenteilzeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1