Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte wieder ermöglichen

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SPD und Union hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass monatlich 1.000 Personen ermöglicht werden soll, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland zu kommen. Von August an sollen also insbesondere die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien mit einer Aufenthaltserlaubnis wieder enge Verwandte nachholen dürfen.

Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung eine Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte debattiert. Wichtig ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass es eine Einführungsregelung für 2018 geben soll, die dafür sorgt, dass das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten ausgeschöpft werden kann. Es sollen 5.000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt werden und nicht die Begrenzung von 1.000 Visa pro Monat. Der SPD-Fraktion ist es außerdem gelungen, die Kriterien für humanitäre Gründe ausdrücklich im Gesetzestext zu verankern. Damit wird der Schutz der Familie und des Kindeswohls gestärkt, der von unserem Grundgesetz garantiert wird.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902438.pdf