Wir stärken Hausarztpraxen

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Wenn Hausarztpraxen ihr Budget überschreiten, etwa um mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen, werden die Behandlungskosten derzeit nicht komplett von der Krankenkasse erstattet. Das ändern wir nun, indem wir die bislang geltenden Budget-Obergrenzen für Hausärztinnen und Hausärzte abschaffen. Durch diese Entbudgetierung sorgen wir dafür, dass der Beruf wieder attraktiver wird und Patientinnen und Patienten schneller einen Termin erhalten. Besonders auf dem Land werden mehr Hausärztinnen und Hausärzte gebraucht. Für die Kinder- und Jugendmedizin gilt die Entbudgetierung bereits seit dem 1. April 2023. Nun sollen auch Hausärztinnen und Hausärzte alle Untersuchungen und Behandlungen ohne Abschläge bezahlt bekommen, damit Mehrarbeit finanziell nicht zu Nachteilen führt. Über eine Vorhaltepauschale erhalten Hausärztinnen und Hausärzte zusätzliche Mittel zur Finanzierung ihrer Praxis. Wir führen eine quartalsübergreifende Pauschale für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ein, die nicht intensiv betreut werden müssen. Wir erleichtern die Genehmigung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung. Den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexueller Gewalt weiten wir ebenfalls aus – die Kosten werden künftig ohne Altersbegrenzung von der Krankenkasse erstattet. Auch die Kosten für bestimmte Verbandsmittel werden weiterhin erstattet. Die Entbudgetierung der Hausarztpraxen und alle anderen Maßnahmen sind Teil des Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), das wir in dieser Sitzungswoche zusammen mit Grünen und FDP im Bundestag beschließen wollen. Dies ist ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bei wichtigen Projekten zusammenarbeiten können. Die neuen Regeln treten spätestens im April in Kraft.

Details zum Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) können Sie hier nachlesen.