Stärkung der Pflege mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz

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Die Situation in der Pflege hat sich in den letzten Jahren nicht nur zugespitzt, sie ist auch zu einer der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft geworden. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz, das wir diese Woche in erster Lesung beraten haben und das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, ist deshalb ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und mehr Personal in der Pflege. Für die stationären Pflegeeinrichtungen sieht der Gesetzentwurf ein Sofortprogramm für 13.000 neue Pflegestellen vor.

Im Kampf für eine bessere Personalausstattung in der Pflege sollen aber noch weitere Impulse gesetzt werden: Im Juli 2018 wurde die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen: Zusammen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern des Sozialsystems und relevanten Akteuren aus dem Pflegebereich entwickeln Bund und Länder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegekräfte und treffen verbindliche Verabredungen für die Umsetzung. Wir stärken die Aus- und Weiterbildung und schaffen das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe ab. In der Altenpflege stärken wir die Bezahlung nach Tarif: Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen zu flächendeckenden Tarifverträgen in der Altenpflege kommen können – und damit zu einer besseren Bezahlung für die Pflegekräfte in ganz Deutschland.

Den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904453.pdf