Straffreiheit für informierende Ärzte und Ärztinnen beim Schwangerschaftsabbruch

Seit zwei Ärztinnen verurteilt wurden, weil sie über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs in ihren Praxen im Internet informiert hatten, gibt es eine Debatte über die betreffende Regelung im Paragraph 219 a des Strafgesetzbuchs. Dieser untersagt eigene oder fremde Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs öffentlich anzubieten oder anzupreisen. Im Frühjahr hat sich die Koalition darauf verständigt im Herbst einen Vorschlag vorzulegen. Diese Woche hat die Verhandlungsgruppe unter Beteiligung der SPD-Ministerinnen Katharina Barley und Franziska Giffey einen tragfähigen Kompromiss vorgelegt. Mit der Definition was eine legale Information und was eine illegale Werbung ist, wird das wichtigste Ziel sichergestellt: Ärzte, die über den Schwangerschaftsabbruch informieren sind in Zukunft straffrei. Der Bundestag wird im nächsten Jahr über einen entsprechenden Gesetzentwurf abstimmen.

Dazu finden Sie hier die Mitteilung der Bundesregierung:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/besser-informiert-bei-schwangerschaftskonflikt-1560862