Wohngeldstärkungsgesetz

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Das Wohngeld unterstützt Haushalte mit geringeren Einkommen darin, die Wohnkosten zu bewältigen, ohne in den Bezug von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe) zu geraten. Zuletzt wurde das Wohngeld 2016 angepasst. In dieser Woche wurde im Bundestag in erster Lesung das Wohngeldstärkungsgesetz beraten, das erstmalig nicht nur eine Erhöhung, sondern auch die Dynamisierung des Wohngeldes, also die regelmäßige (alle zwei Jahre) Anpassung an die Miet- und Einkommensentwicklung, vorsieht. Damit kann erreicht werden, dass weniger Haushalte zwischen dem Bezug von Wohngeld und Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe hin und her wechseln.

Mit dieser Reform werden ab 1. Januar 2020 mehr Haushalte mehr Wohngeld erhalten. Ohne die Reform würden rund 20.000 Haushalte, die jetzt Wohngeld beziehen, SGB II-Leistungen beziehen. Dank der Reform sollen 180.000 Haushalte neu oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld bekommen.

Darüber hinaus sollen die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt angehoben werden. Miethöchstbeträge meinen den Betrag an Miete, bis zu dem ein Wohngeldzuschuss geleistet wird. In den Regionen mit stark steigenden Mieten werden die Miethöchstbeträge überdurchschnittlich angehoben.

Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/108/1910816.pdf