Verlässliche Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie

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Für jede Arbeit in Deutschland müssen gute arbeitsrechtliche Standards und Arbeitsschutz gelten, auch in der Fleischindustrie. Daher beenden wir das System von organisierter Verantwortungslosigkeit in dieser Branche und sorgen auch dort für verlässliche Arbeitsbedingungen und deren Einhaltung. Durch das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit zwingen wir die Branche, Verantwortung für ihre Beschäftigten zu übernehmen. Darauf zielt das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat. Wir wollen mit einheitlichen Kontrollstandards und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sorgen. Außerdem müssen wir in außergewöhnlichen Notlagen handlungsfähiger sein. In der Fleischindustrie machen wir die elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht und verbieten den Einsatz von Fremdpersonal im Kerngeschäft. Dafür werden Werkverträge im Kernbereich der Fleischindustrie genauso verboten wie die Leiharbeit beim Schlachten und Zerlegen. Außerdem gilt in der Fleischverarbeitung künftig ein grundsätzliches Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Nur durch einen Tarifvertrag können in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet Vereinbarungen getroffen werden. Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche, in der es bisher nur wenige Tarifverträge gibt. So werden die Rechte der Arbeitnehmer*innen gestärkt. Nicht zuletzt wird auch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften verbessert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921978.pdf