Besserer Schutz für Anleger:innen

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Um Anleger:innen, insbesondere Kleinanleger:innen, zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen, legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes vor, der in dieser Woche erstmals im Bundestag beraten wurde. „Wer für sein Alter eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein“, erklärt Finanzminister Olaf Scholz.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten erweitert und der Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver reguliert. So sollen besonders riskante Formen von Anlageobjekten verboten werden. Informationen über Vermögensanlagen und Wertpapiere werden künftig auch auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) veröffentlicht.

Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf künftig nur durch beaufsichtigte Anlageberater:innen und Finanzanlagevermittler:innen erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass Anleger:innen nur in solche Vermögensanlagen investieren, die für sie angemessen und geeignet sind. Auch die Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten, also z.B. der Kreditinstitute, wird verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/281/1928166.pdf