Insolvenzsicherung über Reisesicherungsfonds

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Als Konsequenz aus der Insolvenz von Thomas Cook im September 2019 und dem Einspringen des Staates bei der Entschädigung betroffener Reisekunden hat die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf weitreichende Änderungen zur Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen vorgelegt. Statt der bisherigen Praxis durch den Abschluss von Versicherungen soll ein Reisesicherungsfonds etabliert werden, in den Anbieter von Pauschalreisen einzahlen – und zwar abhängig von ihrem Umsatz. Für Kleinstunternehmen soll es Ausnahmen geben.

Zugleich können Kundengeldabsicherer fortan ihre Haftung pro Geschäftsjahr nicht mehr auf 110 Millionen Euro begrenzen. Es wird stattdessen eine Haftungsbegrenzung auf 22 Prozent des Jahresumsatzes des jeweils abzusichernden Reiseveranstalters ermöglicht. Denn die Insolvenz von Thomas-Cook hat gezeigt, dass die geltende Haftungsbegrenzung zu Unsicherheit führt und die Gefahr besteht, dass Reisende nicht in dem Maße entschädigt werden, wie es das EU-Recht vorsieht. Den Gesetzentwurf haben wir in 1. Lesung beraten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/281/1928172.pdf