Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
Mit dem Gesetzentwurf soll die 2024 eingeführte Möglichkeit der beschleunigten Einbürgerung nach 3 Jahren bei guter Integration wieder gestrichen werden. Dies ist ein Kompromiss aus den Koalitionsverhandlungen. Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt erhalten. Dafür wird es die Möglichkeit der beschleunigten Einbürgerung nach 3 Jahren für Menschen mit besonderer Integrationsleistung künftig nicht mehr geben. Von diesen beschleunigten Einbürgerungen gab es nur eine geringe Anzahl an Fällen. Bei allen anderen Einbürgerungen bleibt es weiterhin bei den kürzeren Voraufenthaltszeiten von fünf statt bisher acht Jahren.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100537.pdf