Berlin – Seite 13 von 24 – Oliver Kaczmarek, Md

SPD schlägt Korrektur beim Arbeitslosengeld vor: Mehr Sicherheit durch Qualifizierung

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Immer wieder hört man in Werbung und Medien die Schlagworte „Digitalisierung“ und „Industrialisierung 4.0“. Was heißt es eigentlich für Arbeitnehmerinnen  und Arbeitnehmer, wenn sich unsere Arbeitswelt radikal wandelt, wenn alte Tätigkeiten durch neue ersetzt werden und zunehmend andere Fähigkeiten benötigt werden? Deutschland steht wirtschaftlich gut da, die Arbeitslosenzahlen sinken konstant. Aber nicht alle profitieren von dieser Entwicklung. Insbesondere Langzeitarbeitslose haben nach wie vor Probleme, eine Anstellung zu finden. Gleichzeitig suchen deutsche Unternehmen händeringend nach Fachkräften.

Die SPD reagiert auf diese Situation. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat vorgeschlagen, ein Recht auf Weiterbildung zu schaffen. Die Bundesagentur für Arbeit soll gesetzlich verpflichtet werden, Arbeitslosen, die innerhalb von drei Monaten keine neue Beschäftigung finden, ein Angebot für eine Qualifizierung zu machen, die die Vermittlungschancen nachhaltig erhöht. Gleichzeitig sollen alle Beschäftigten für die Dauer ihres Erwerbslebens einen Anspruch auf Beratung über berufliche Weiterbildung erhalten. Dafür sieht das Konzept des Arbeitslosengelds Q vor, die Bundesagentur für Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterzuentwickeln. Die Schwelle für den Bezug von Arbeitslosengeld I soll abgesenkt werden. Damit sind auch jene abgesichert, die wie in der Kreativbranche oftmals nur kurzfristig beschäftigt sind. Wir finden: Wer auf einem sehr beweglichen Arbeitsmarkt eine neue Beschäftigung finden muss, der soll sich auf einen wirksamen Schutz der Arbeitslosenversicherung verlassen können. Das Arbeitslosengelds Q ist ein innovatives Konzept, das mehr Sicherheit mit deutlich mehr Investitionen in die berufliche Qualifizierung und Weiterbildung verbindet.

 

Die SPD steht für eine moderne und gerechte Arbeitsmarktpolitik, die sich darum kümmert, dass die Menschen auch im 21. Jahrhundert schnell einen Job finden – gut bezahlt und zu fairen Bedingungen. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode auch weiter für das Gesetz zur Entgeltgleichheit und für ein Rückkehrrecht von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit kämpfen.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Regierungserklärung: 60 Jahre Römische Verträge

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Brauchen wir heute noch die Europäische Union? Diese Frage beantworten Extremisten von rechts und links immer lauter mit Nein. Der Bundestag erinnerte in dieser Woche an die Unterzeichnung der Römischen Verträge vor 60 Jahren, die den Grundstein für Frieden und Wohlstand auf unserem Kontinent legten. Damals hätten sich die Menschen beides nicht vorgestellt: Dass heute, nach den Schrecken von zwei Weltkriegen, die europäischen Völker so friedlich und freundschaftlich zusammenleben würden; und auch nicht, dass es dennoch Menschen gibt, die so geschichtsvergessen sind, dieses Friedensprojekt radikal in Frage zu stellen. Die Erinnerung an die Anfänge der Europäischen Union verpflichtet uns, dieses Erbe mit Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein zu behandeln. Das heißt nicht, dass wir uns nicht auch kritisch mit der EU-Politik auseinandersetzen müssen. Aber die Europäische Union besteht nicht nur aus den Verantwortlichen in Brüssel und Straßburg oder den europäischen Staats- und Regierungschefs, sondern wir alle repräsentieren diese Gemeinschaft. Deswegen steht es in unserer gemeinsamen Verantwortung, allen Menschen eine sichere Zukunft zu geben: Denen, die hier leben und denen, die zu uns kommen. Die Europäische Union muss einerseits für Frieden, Freiheit und Recht stehen, aber genauso auch für Solidarität und sozialen Ausgleich. 60 Jahre Römische Verträge sind ein guter Zeitpunkt, uns daran zu erinnern.

Die Antwortrede von SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann zur Regierungserklärung finden Sie hier.

Mehr Wohnraum schaffen, Kommunen stärken

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In dieser Woche beriet der Bundestag abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Mit dem Gesetz wird das Baugesetzbuch an die geänderte Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst und eine neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ eingeführt. Viele Städte haben das Problem, dass ihnen nachhaltige Wachstumsperspektiven fehlen und gerade in Ballungsräumen ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum besteht. Mit dem Gesetz erhalten Städte und Kommunen daher verbesserte Möglichkeiten der Nachverdichtung in Innenstädten, sodass eine höhere Bebauungsdichte möglich wird, um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit dem neuen Baugesetzbuch wird das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten leichter und schneller. Der Gesetzentwurf greift zudem weitere städtebauliche Anliegen auf: So werden u.a. Rechtsunsicherheiten für Ferienwohnungsbetreiber und Kommunen in Zusammenhang mit der Genehmigung vor allem in reinen und allgemeinen Wohngebieten beseitigt und die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten ausgeweitet. Auf diese Weise wird verhindert, dass Wohnraum denjenigen entzogen wird, die ihn am dringendsten brauchen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Meilenstein für Alleinerziehende

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Eine Familie ernähren und für die Kinder da sein – diese Aufgaben ohne Partner zu bewältigen, ist eine riesige Herausforderung, der sich Alleinerziehende tagtäglich stellen müssen. Wenn dann der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, wird die Situation leicht zur Armutsfalle. Um das zu verhindern, erweitert die Bundesregierung auf Druck der SPD den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende.

Die meisten Alleinerziehenden sind auf die Unterhaltszahlungen ihres Ex-Partners oder ihrer Ex-Partnerin finanziell angewiesen. Häufig werden die Unterhaltszahlungen jedoch nicht oder nur teilweise geleistet. In diesen Fällen springt der Staat ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durchgesetzt und eine erhebliche Verbesserung für die Alleinerziehenden und ihre Kinder erreicht. Zukünftig wird die Dauer verlängert, für die Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss beziehen können: Die bisherige Höchstbezugsdauer von 6 Jahren wird aufgehoben und die Leistung auf Kinder bis zu 18 Jahren ausgeweitet. Davon werden schätzungsweise zusätzlich 120.000 Kinder profitieren.

Der Gesetzentwurf ist seit mehreren Wochen in der Diskussion. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses verursacht nämlich Kosten bei Bund, Ländern und Kommunen in Millionenhöhe. Überdies entstehen bei den Kommunen erhebliche Personal- und Verwaltungskosten, die bislang nicht hinreichend abgedeckt werden. Deswegen ist es gut, dass der Bund seine Beteiligung an der Finanzierung auf 40 Prozent erhöht. Die Länder müssen sich ebenfalls angemessen beteiligen.

Lernen, wie Gesetze entstehen – Rebecca Kochtokrax als Praktikantin im Bundestag

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Welche Aufgaben hat der Deutsche Bundestag? Was unterscheidet das Plenum von den Fachausschüssen? Und wie entsteht eigentlich ein Gesetz? Diesen und anderen Fragen war die Schülerin Rebecca Kochtokrax aus dem Ernst-Barlach-Gymnasium in Unna auf der Spur. Zwei Wochen lang begleitete sie Oliver Kaczmarek und sein Team bei ihrer Arbeit in Berlin.

 

Rebecca (mitte links) mit Oliver Kaczmarek und dem Team seines Berliner Büros.

In dieser Zeit lernte sie, wie ein Abgeordnetenbüro genau funktioniert und was parlamentarische Arbeit ganz konkret bedeutet. Mit einem eigenen Hausausweis ausgerüstet besichtigte sie die unterschiedlichen Gebäude des Parlaments und natürlich den Reichstag inklusive Besuch einer Plenardebatte. Außerdem bietet die SPD den Praktikantinnen und Praktikanten ihrer Fraktion an, an einem speziellen Programm teilzunehmen. So konnte Rebecca nicht nur das Willy-Brandt-Haus und den Bundesrat besichtigen, sondern auch an einem Planspiel zum Thema „Alkoholverbot“ teilnehmen. Außerdem traf sie gemeinsam mit Oliver Kaczmarek die NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze, die zu einem Termin in Berlin war.

 

Aber ein Praktikum bedeutet nicht nur zuschauen und beobachten, sondern auch eigenständige Mitarbeit. Rebecca unterstützte bei Recherchen zu bildungspolitischen Themen und half außerdem, die parlamentarische Woche und eine Ausschusssitzung für Herrn Kaczmarek mit vorzubereiten. Krönender Abschluss war das Fotoshooting für das Wahlkampfplakat von Oliver Kaczmarek, denn immerhin ist dieses Jahr Bundestagswahl.

 

Rebeccas Fazit: „Mir hat das Praktikum großen Spaß gemacht und ich habe wahnsinnig viel gelernt.“

Mutig für eine offene Gesellschaft – Zur Sitzungswoche vom 13.-17.03.2017

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Frank-Walter Steinmeier wurde am vergangenen Sonntag mit großer Mehrheit zum zwölften Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Getragen von der Aufbruchsstimmung in unserer Partei, die seit der Nominierung von Martin Schulz herrscht, erlebten wir eine ereignisreiche Bundesversammlung. Bei den Vertretern der Sozialdemokratie aus Bund und Ländern war allseitige Freude zu verspüren, dass mit Frank-Walter Steinmeier nach Gustav Heinemann und Johannes Rau zum dritten Mal ein Sozialdemokrat an der Spitze unseres Staates steht. Mit seiner herausragenden Leistung als Außenminister ist er der neuen Aufgabe bestens gewachsen. Er wird das höchste Amt unseres Staates mit Würde erfüllen. Mit großem Applaus bedankte sich die Bundesversammlung auch beim scheidenden Bundespräsidenten Joachim Gauck, dem für seinen unermüdlichen Einsatz für Freiheit und Verantwortung großer Respekt gilt.

 

Der neue Bundespräsident hat in seiner ersten Rede ein zentrales Thema für seine Präsidentschaft angekündigt. Frank-Walter Steinmeier möchte den Menschen Mut machen. Mut ihre eigene Zukunft zu gestalten, Mut unsere Demokratie mit Leben zu erfüllen und Mut sich für unsere offene Gesellschaft einzusetzen. Damit traf er den richtigen Ton, um die Herausforderungen unserer Zeit – innen- wie außenpolitisch – anzugehen. Am 18. März wird der neue Bundespräsident offiziell in sein Amt eingeführt, wenn die Amtszeit von Joachim Gauck zu Ende geht. Ich freue mich auf die Amtszeit von Frank-Walter Steinmeier und auf viele weitere wegweisende Impulse für unsere Gesellschaft.

 

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hatte ich außerdem Gelegenheit, im Bundestag zum Thema BAföG zu reden. Viele junge Menschen profitieren von der letzten Reform, die die Bundesregierung auf Druck der SPD auf den Weg gebracht hat. Ich habe noch mal deutlich gemacht, dass wir weitere Reformen anstreben. Eine moderne Studienfinanzierung sowie die Ablehnung von Studiengebühren egal welcher Art gehören dabei für mich untrennbar zusammen. Meine Rede können Sie sich hier ansehen.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

 

  1. Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen
  2. Verbesserung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
  3. Neues Fördersystem für strukturschwache Regionen
  4. 3,5 Milliarden Euro für Schulsanierung – Nachtragshaushalt 2016
  5. Kanzlerkandidat Martin Schulz zu Terminen im Kreis Unna

Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen

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In einem umfassenden Reformpaket beschäftigte sich der Bundestag in erster Lesung mit einer Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form wird abgeschafft. Ab 2020 sollen die direkten Zahlungen durch eine Neuverteilungen der Einnahmen aus der Umsatzsteuer ersetzt werden. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an den jeweiligen Einwohnerzahlen und – in Form von Zu- und Abschlägen – auch an der Finanzkraft der Länder. Stärker als bisher soll auch die Finanzlage der Städte und Gemeinden zur Berechnung herangezogen werden (75 statt bisher 64 Prozent).

 

Mit diesen Neuregelungen leisten wir einen erheblichen Beitrag, um Länder mit finanzschwächeren Kommunen zu entlasten. Der Bund wird sich dabei deutlich stärker am solidarischen Ausgleich beteiligen als bisher: Für das Jahr 2020 allein mit 9,7 Mrd. Euro. Die SPD hat außerdem erfolgreich dafür gekämpft, dass das Kooperationsverbot, das die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung untersagt, aufgebrochen wurde und der Bund finanzschwache Kommunen in Zukunft bei Ausgaben für die Bildungsinfrastruktur direkt unterstützen darf.

 

Die SPD tritt dafür ein, dass Bund, Länder und Gemeinden ausreichende Finanzmittel zur Verfügung haben, um ihre im Grundgesetz verankerten Aufgaben erfüllen zu können. Nur so kann garantiert werden, dass jeder und jede, unabhängig von sozialer Herkunft, dieselben Chancen hat. Wir lehnen es strikt ab, dass nur diejenigen Zugang zu Bildung und Infrastruktur haben, die sich das auch leisten können. Deswegen haben wir mit Blick auf die konkrete Umsetzung der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft eine doppelte Privatisierungsschranke im Gesetz durchgesetzt: Damit wird verankert, dass Bundesfernstraßen und die Bundesfernstraßengesellschaft selbst unveräußerliches Eigentum des Bundes bleiben müssen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob es trotz dieser strengen Regelungen noch etwaige Schlupflöcher für eine Privatisierung unserer Bundesfernstraßen gibt. Sollte dies der Fall sein, dann müssen sie geschlossen werden. Und auch in Zukunft muss gelten: Über die Prioritäten im Straßenbau entscheidet das Parlament.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

 

Die dafür nötige Grundgesetzänderung finden Sie hier.

Verbesserung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

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Gesundheit ist ein hohes Gut und um sie gewährleisten zu können, brauchen wir eine gute Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten mit Heil- und Hilfsmitteln. Mit einer neuen Gesetzesreform soll das garantiert werden. Unter anderem wird der Verband der Gesetzlichen-Krankenversicherung dazu verpflichtet, das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren und die Aktualität des Verzeichnisses auch zukünftig zu garantieren. Zudem sollen die Krankenkassen bei ihren Vergabeentscheidungen dann neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die entsprechenden Produkte bzw. Dienstleistungen mit berücksichtigen, auch wenn diese über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Außerdem soll der Leistungsanspruch auf Sehhilfen für Versicherte mit einer schweren Sehbeeinträchtigung ausgeweitet und die Wundversorgung verbessert werden. Ebenso wird die Stellung der Physio- und Ergotherapeuten, sowie der Logopäden und Podologen im Gesundheitssystem aufgewertet.

 

Um die Attraktivität der Therapieberufe zu steigern und den wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer (z.B. Logopäden oder Physiotherapeuten) gerecht zu werden, können die Krankenkassen und deren Verbände in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate abschließen. Diese Regelung ist zeitlich befristet, um zunächst ihre Auswirkungen überprüfen zu können.

 

Darüber hinaus führt das Gesetz ein Modellvorhaben zur sogenannten „Blankoverordnung“ ein. Dabei erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiter durch den Arzt. Über Auswahl, Ablauf und Dauer der Therapie entscheiden aber die Heilmittelerbringer. Auf Grundlage der Erfahrungen aus den Modellvorhaben soll anschließend entschieden werden, ob solche Blankoverordnungen auch für die Regelversorgung geeignet sind.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Neues Fördersystem für strukturschwache Regionen

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Abschließend beraten wurde in dieser Woche ein Antrag von SPD und CDU/CSU zur regionalen Wirtschaftspolitik. Ab 2020 sollen strukturschwache Regionen in Deutschland besser vor der Wirtschaftsförderung des Bundes profitieren. Wir fordern, die Förderprogramme aller Ressorts nicht nach Himmelsrichtungen, sondern nach dem jeweiligen Bedarf auszurichten und dabei die Förderprogramme aller Ressorts und besser mit der europäischen Ebene zu verzahnen. Die Förderung unternehmerischer Innovationen und der entsprechenden Forschungsinfrastruktur stellt dabei den Kern der Strukturpolitik dar, denn nur mit guten Arbeitsplätzen und starken Unternehmen kann auch die Daseinsvorsorge in den ländlichen Regionen langfristig gesichert werden. Alle regionalpolitischen Maßnahmen in strukturschwachen Regionen des Bundes sollen künftig in einem regionalpolitischen Bericht analysiert werden.

 

Den Antrag finden Sie hier.

3,5 Mrd. Euro für Schulsanierungen – Nachtragshaushalt 2016

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CDU und CSU haben sich gewehrt, die SPD hat sich durchgesetzt: Der Bundestag hat den Nachtragshaushalt 2016 verabschiedet und damit auch das Sondervermögen des „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ auf insgesamt 7 Mrd. Euro verdoppelt. Diese Mittel sollen gezielt für Investitionen des Bundes in die kommunale Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden. Möglich wird dies durch unseren Verhandlungserfolg im Rahmen der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen, mit dem wir das Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufgebrochen haben. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass im Zuge des Nachtragshaushalts auch über die Verwendung der Haushaltsüberschüsse entschieden wird. Wir sind davon überzeugt, dass sie für Investitionen in moderne Schulen und Berufsschulen, schnelles Internet und leistungsfähige Verkehrswege verwendet werden sollen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.