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Oliver Kaczmarek, MdB
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Digitales – Seite 2 von 4 – Oliver Kaczmarek, Md

Nationale Datenstrategie der Bundesregierung

Digitales, Infodienst, Verbraucherschutz

Die Bundesregierung hat eine Weiterentwicklung der Nationalen Datenstrategie vorgelegt, die in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde. Als Leitbild der künftigen Datenpolitik liegt der Fokus auf der Bereitstellung von mehr und besseren Daten und setzt auf eine neue Kultur der Datennutzung und des Datenteilens. Die Nutzung von Daten kann so zu einer besseren Gesundheitsversorgung beitragen, eröffnet der Wissenschaft neue Erkenntnisse und der Bildung neue Möglichkeiten, verbessert Produktionsabläufe, unterstützt Beschäftigte und Unternehmen, fördert innovatives Verwaltungshandeln, hilft, Ressourcen zu schonen und erleichtert vielfach den Alltag.

Die Strategie spricht alle gesellschaftlichen Bereiche an – Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Hand. Viele Daten in Deutschland bleiben ungenutzt. Etwa 80 Prozent der in der Industrie erzeugten Daten werden derzeit nicht weiterverwendet. Viele der Daten sind in unzureichender Qualität, nicht interoperabel, nicht auffindbar, nicht zugänglich oder nicht nachnutzbar. Das gilt es zu verbessern und das Potenzial von Daten besser zu nutzen, betont die vorgelegte Strategie. Technologischer Fortschritt und datengetriebene Innovationen müssen dabei die Grund- und Schutzrechte in angemessen berücksichtigen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat aktiv an der Entwicklung der Strategie mitgewirkt und sich insbesondere für die Ermöglichung und Weiterentwicklung des Datenteilens und den Auf- und Ausbau der Datenkompetenz eingesetzt. Darüber hinaus wurde in diesem Jahr ein Dateninstitut gegründet, welches die Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren soll.

Weitere Informationen gibt es hier.

29. September 2023/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2023-09-29 15:52:592023-09-29 15:52:59Nationale Datenstrategie der Bundesregierung

Digitalisierung: Wir modernisieren das Passwesen

Digitales, Infodienst

Die Fortschrittskoalition möchte einen digitalen Staat, der den Bürger:innen das Leben erleichtert. Dazu gehört, Behördengänge zu reduzieren, besonders beim Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliche Dokumentenwesen. Der Schutz der Daten hat dabei oberste Priorität.

Der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Behörden soll nach einem Umzug vereinfacht werden. Außerdem müssen Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel nicht mehr beim Amt abgeholt werden, sondern werden künftig postalisch zugesandt. Den Kinderreisepass schaffen wir zum 1. Januar 2024 ab. Kinder erhalten künftig nur die regulären Identitätsdokumente, die jeweils für sechs Jahre gültig sein werden. Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Passbewerber:innen im Ausland bestimmte Sexualstraftaten begehen könnte, kann künftig die Ausstellung eines Passes versagt werden.

Darüber hinaus haben wir als Parlament der Bundesregierung durch Entschließungsanträge verdeutlicht, dass wir an einer entschlossenen Umsetzung der Modernisierung des Registerwesens festhalten. Außerdem möchten wir das Datenschutzcockpit als zentrales Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Bürgerinnen und Bürger einführen. Dadurch soll er Datenaustausch personenbezogener Daten zwischen öffentlichen Stellen für die betroffene Person transparent und nachvollziehbar werden.

Weitere Informationen gibt es hier.

7. Juli 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-07-07 16:26:122023-07-07 16:26:12Digitalisierung: Wir modernisieren das Passwesen

Schneller Bauen durch digitalisierte Verfahren

Digitales, Infodienst, Verkehr und Infrastruktur

Wir haben in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren abschließend beraten. Der Entwurf ist Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Ziel ist es, das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen zu modernisieren und zu beschleunigen. So soll künftig das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden gelten.

Im Katastrophenfall können die Länder Wiederaufbaugebiete definieren, in denen bestimmte Ausnahmen vom Baugesetzbuch gelten. So sollen die Resilienz von Siedlungen erhöht und die Auswirkungen der Katastrophe auf die Bausubstanz möglichst schnell bewältigt werden. Anlass der Regelung ist das Hochwasser im Ahrtal, das zu verheerenden Zerstörungen ganzer Orte und Straßenzüge geführt hat. Die Vorschrift beschränkt sich aber nicht auf Hochwasserkatastrophen, sondern umfasst alle denkbaren Katastrophenfälle wie insbesondere Natur- und Umweltkatastrophen. Es wird erwartet, dass diese aufgrund des Klimawandels häufiger und deren Auswirkungen gravierender werden.

Eine weitere notwendige Veränderung betrifft die Unterbringung von Geflüchteten. Die Zahl der in Deutschland Schutzsuchenden ist durch den Angriff Russlands auf die Ukraine nochmals stark angestiegen. Darauf haben wir bereits im Jahr 2021 reagiert und die 2015/2016 erlassenen Sonderregelungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Flüchtlingsunterunterkünften reaktiviert, befristet bis 31. Dezember 2024. Um die Kommunen auch zukünftig zu entlasten, soll die Bereitstellung der Unterkünfte für einen längeren Zeitraum erleichtert möglich sein. Daher werden die Sonderregeln um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Weitere Informationen gibt es hier.

16. Juni 2023/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2023-06-16 13:10:302023-06-16 13:10:30Schneller Bauen durch digitalisierte Verfahren

Mehr Transparenz und Verständlichkeit der parlamentarischen Verfahren

Digitales, Infodienst, Programmatisch

Wir werden die Geschäftsordnung des Bundestages, deren Regelungen im Wesentlichen aus dem Jahr 1980 stammen, umfassend reformieren und modernisieren. In einem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die Transparenz und Verständlichkeit des parlamentarischen Verfahrens. Die Ausschussarbeit wird transparenter und das Parlament als Ort der Debatte gestärkt. Änderungen, die während der Corona-Pandemie temporär eingeführt wurden und die sich in der Praxis bewährt haben, sollen beibehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, hybride oder virtuelle Ausschusssitzungen durchzuführen. Grundregel bleibt aber weiterhin die Sitzung in Präsenz. Außerdem werden Beratungen in den Ausschüssen durch regelmäßige öffentliche Sitzungen, durch Veröffentlichung von Ausschussunterlagen im Internet und durch klare Regeln zur Benennung von Sachverständigen für öffentliche Anhörungen transparenter und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer. Durch Synopsen werden Änderungen in Gesetzen im parlamentarischen Verfahren zukünftig verständlicher. Des Weiteren wird die Regierungsbefragung von derzeit 60 auf 90 Minuten verlängert. Dabei nehmen künftig mindestens zwei Regierungsmitglieder teil, um Fragen von aktuellem Interesse zu beantworten. Mit dieser Modernisierung der Geschäftsordnung tragen wir dem Interesse der Öffentlichkeit an den inhaltlichen Beratungen, der Einholung von Expertise und der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Parlament Rechnung.

16. Dezember 2022/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2022-12-16 11:09:022022-12-16 11:22:31Mehr Transparenz und Verständlichkeit der parlamentarischen Verfahren

Die Sozialversicherung wird digitaler und effizienter

Arbeit und Soziales, Digitales, Familie, Infodienst

Durch eine Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze plant die Bundesregierung, mehrere Verfahren und Vorgaben in der Sozialversicherung effektiver, digitaler und weniger bürokratisch auszugestalten. Leistungsberechtigte sollen die ihnen zustehenden Leistungen umfassend und zügig erhalten. So ist geplant, dass die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises entfällt – stattdessen kann der Arbeitgeber künftig automatisch die Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung abrufen. Elternzeiten sollen durch ein elektronisches Meldeverfahren durch den Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger mitgeteilt werden. Zudem soll eine einheitliche gesetzliche Grundlage zur Bescheinigungspflicht von Arbeitgeber*innen geschaffen werden, um Bürger*innen sowie Arbeitgeber*innen bei der Bearbeitung zu entlasten. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Zuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft wird. Damit wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand weiter flexibilisiert. Bei Erwerbsgeminderten werden die Zuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Für Künstler*innen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, ist eine Anschlussregelung zu der pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstgrenze bei nicht-künstlerischen selbstständigen Tätigkeiten vorgesehen. Die bisherige Regelung läuft zum Ende des Jahres aus. Zudem soll der Versicherungsschutz für Berufsanfänger*innen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterentwickelt werden.

21. Oktober 2022/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2022-10-21 14:55:142022-10-21 15:06:08Die Sozialversicherung wird digitaler und effizienter

Digital- und Gigabit-Strategie der Bundesregierung

Digitales, Infodienst, Verkehr und Infrastruktur

Bei der Gigabit-Strategie geht es insbesondere um leistungsfähige digitale Infrastrukturen. Bis zum Jahr 2025 soll die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen in Deutschland über einen Anschluss mit Glasfaser für schnelles Internet verfügen. Im Mobilfunk will die Bundesregierung bis 2026 unterbrechungsfreie drahtlose Sprach- und Datendienste für alle Endnutzer flächendeckend erreichen. Besonders die breitbandige Versorgung und die nutzbare Qualität in ländlichen Räumen soll vorangetrieben werden. Mindestens entlang von Straßen, sowie an allen Schienen- und Wasserwegen soll ein Zugang, frei von Unterbrechungen, gewährleistet werden.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen werden wir darauf achten, dass der eigenwirtschaftliche und geförderte Ausbau sinnvoll und effektiv ineinandergreifen. Genehmigungsverfahren beschleunigen wir und machen den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten mit dem neuen Gigabitgrundbuch schneller und einfacher. Durch die Einführung neuer Methoden zur Verlegung wollen wir die Verglasfaserung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter vorantreiben. Außerdem haben alle Ministerien zusammen mit der Digitalstrategie ihre digitalpolitischen Schwerpunkte und Ziele für die kommenden Jahre der Regierungsarbeit festgelegt. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Gigabitstrategie | Bundesregierung.

22. September 2022/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2022-09-22 11:11:502022-09-22 11:41:09Digital- und Gigabit-Strategie der Bundesregierung

Starke Verbraucherrechte beim Verkauf von digitalen Gütern

Digitales, Infodienst, Verbraucherschutz

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stärkung der Verbraucherrechte beim Kauf eines Smartphones, Tablets oder Software, die wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben, setzen die von der EU vorgegebenen Warenkaufrichtlinie und Digitale-Inhalte-Richtlinie um. Vorgesehen ist eine Update-Pflicht für Verkäuferinnen und Verkäufer von digitalen Gütern, um eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit zu garantieren. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten außerdem ein Recht auf Datenportabilität: So können bei einem Vertragswechsel die Daten problemlos mitgenommen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927653.pdf

Außerdem stärken wir die Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern: Tritt nach einem Kauf ein Mangel auf, so kann künftig noch ein Jahr später davon ausgegangen werden, dass der Mangel zum Kaufdatum bereits vorlag und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt. Auch das Gewährleistungsrecht wurde so in Europa weiter vereinheitlicht. Das fördert den grenzüberschreitenden elektronischen Handel und schöpft das Wachstumspotenzial des Online-Handels besser aus. Beim Kauf von Tieren bleibt es aber bei der bisherigen Regelung von 6 Monaten, da Tiere Lebewesen sind und daher besondere Regelungen brauchen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927424.pdf

25. Juni 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-06-25 16:07:542021-06-25 16:08:11Starke Verbraucherrechte beim Verkauf von digitalen Gütern

Für eine offene und lebendige Datenkultur

Digitales, Infodienst

Wir sehen das Thema Open Data – also das offene Bereitstellen von Daten – als große Chance mit einem hohen gesellschaftlichen Mehrwert. In einer lebendigen Kultur des Datenteilens und -nutzens liegt ein großes Potential – etwa für die digitale Zivilgesellschaft oder die Wertschöpfung und Innovationskraft von Unternehmen.

Mit dem Zweiten Open-Data-Gesetz ermöglichen wir den nächsten Schritt hin zu einer lebendigen und offenen Datenkultur. Der Entwurf umfasst eine Änderung des E-Government-Gesetzes sowie die Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors und wurde in dieser Woche beschlossen.

In den Bundesbehörden wird der kulturelle Wandel vorangetrieben: Open-Data-Koordinatoren werden verpflichtend. Jede Behörde bekommt künftig eine verantwortliche Person, die für das Thema offene Daten ansprechbar ist.

Für kommunale Unternehmen ist es wichtig, dass für private Unternehmen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Personenverkehrs die gleichen Regeln gelten sollen. Das haben wir nun erreicht und damit eine Benachteiligung der kommunalen Unternehmen verhindert.

Allerdings wollte die SPD-Fraktion mehr erreichen – etwa einen tatsächlichen Rechtsanspruch auf den Zugang zu offenen Daten. Und für die Zukunft soll geprüft werden, ob durch ein Einbeziehen von Selbstverwaltungskörperschaften und gesetzlich Beliehenen – also z.B. Krankenkassen oder Toll Collect – weitere Möglichkeiten erschlossen werden können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927442.pdf

25. Juni 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-06-25 16:06:492021-06-25 16:06:49Für eine offene und lebendige Datenkultur

Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

Digitales, Infodienst, Inneres und Justiz

In dieser Woche haben wir nach intensiven Beratungen die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation vor. Ziel ist es, im digitalen Zeitalter schwere Bedrohungen für unseren Rechtssaat und für die freiheitliche Grundordnung leichter aufzuklären. Wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.

Insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sollen die Nachrichtendienste mehr Befugnisse für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erhalten. Mit der Quellen-TKÜ kann auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden. Flankierend werden die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen. Für diese stärkere Kontrolle durch das Parlament haben wir uns in den Verhandlungen stark gemacht. Und wir haben in einer Entschließung festgelegt, dass der G-10-Kommission dafür auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll.

Bei den Mitwirkungspflichten der Unternehmen haben wir erreicht, dass diese präziser gefasst werden und klargestellt, dass diese eine Aufhebung von Verschlüsselung ausdrücklich nicht umfassen.

Vor dem Hintergrund isolierter Einzeltäterinnen und Einzeltäter wie in Hanau und Halle sieht der Regierungsentwurf außerdem nun auch die Beobachtung von Einzelpersonen vor.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/247/1924785.pdf

11. Juni 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-06-11 14:33:332021-06-11 14:33:33Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

Urheberrecht wird fit für das digitale Zeitalter

Digitales, Infodienst

Die Reform für ein besseres und wirksames Urheberrecht, Urhebervertragsrecht und für eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kunstschaffenden sowie der Urheberinnen und Urheber ist wichtig und überfällig. Dieses Gesetz, das wir im Bundestag in dieser Woche beschlossen haben, stellt die Weichen für ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Es stellt einen fairen Ausgleich her, von dem Kreative, Rechteverwerterinnen und -verwerter und Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen profitieren.

In den parlamentarischen Beratungen haben wir durchgesetzt, dass Kunstschaffende einen verbesserten Anspruch auf Auskünfte gegenüber Plattformen und Streaming-diensten bekommen. Nur so können Kreative die ihnen zustehende angemessene Vergütung auch durchsetzen. Verwertungsgesellschaften erhalten ebenfalls einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, so dass auch die Nutzung von Inhalten auf Youtube u.a. in die Verteilung der Gelder an die Kunstschaffenden einfließen kann. Karikatur, Nachahmung (Pastiche) und Parodie werden jedoch ohne besondere Zweckbindung erlaubt sein. Außerdem können Schulen und Universitäten urheber-rechtlich geschützte Werke auch zukünftig für Lehre und Forschung nutzen. Die entsprechende Schrankenregelung drohte 2023 auszulaufen. Wir führen zudem einen Anspruch auf den Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung ein.

Um sogenanntes Blacklisting zu verhindern, bei dem Kunstschaffende wegen Klagen aufgrund unangemessen niedriger Vergütung auf schwarze Listen kommen und dann u.U. keine Aufträge mehr erhalten, hätten wir gerne ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt. Dies war mit diesem Koalitionspartner leider nicht möglich.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdf

21. Mai 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-05-21 16:59:422021-05-21 16:59:42Urheberrecht wird fit für das digitale Zeitalter
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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