Gesundheit und Pflege

Für eine robuste Gesundheitsversorgung und Pflege

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Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, sollen 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen werden – vollständig finanziert von der Pflegeversicherung. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen entlasten. Pflegebedürftige und Angehörige werden nicht belastet. Auch die Versorgung von Schwangeren wird deutlich verbessert. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Stellen in der Geburtshilfe.

Damit die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch in Zukunft finanziell solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, beispielsweise für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfond überführt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923483.pdf

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz gute Versorgung und Pflege in Krankenhäusern sichern

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Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung ist – vor allem in Krankenhäusern. Damit Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität unserer Einrichtungen profitieren, setzen wir mit dem in dieser Woche beschlossenen Gesetzentwurf das im Konjunkturpaket beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um.

Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung unserer Krankenhäuser stellen wir insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig schaffen wir Rahmenbedingungen, um potenzielle coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen. Zudem unterstützen wir Eltern von erkrankten Kindern: Die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes wird für 2020 von 10 auf 15 Tage (für Alleinerziehende auf 30 Tage). Diejenigen, die aufgrund der Pandemie ihre Angehörige pflegen müssen, haben wir ebenfalls im Blick: Bis zum Ende des Jahres verlängern wir die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld. Und auch Beschäftigte in Krankenhäusern werden unterstützt: Sie erhalten zukünftig eine Prämie.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf

Zukunftsprogramm Krankenhäuser

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Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung ist. Vor allem in Krankenhäusern. Damit Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität unserer Einrichtungen profitieren, setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das im Konjunkturpaket beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um. Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung unserer Krankenhäuser stellen wir insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit.

Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig schaffen wir Rahmenbedingungen, um coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen. Zudem unterstützen wir Eltern von erkrankten Kindern: Wir erhöhen die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 von 10 auf 15 Tage, für Alleinerziehende auf 30 Tage. Und auch diejenigen, die coronabedingt Angehörige pflegen, haben wir im Blick: Bis zum Ende des Jahres verlängern wir die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

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Außerklinische Intensivpflegepatientinnen und -patienten sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Mit dem beschlossenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes respektieren wir diese Wahlfreiheit. Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird und er damit weiter am Leben seiner Familie teilhaben kann, dann muss das auch möglich sein. Das Gesetz macht erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause. So dürfen nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste außerklinische Intensivpflege erbringen. Krankenhäuser und Heime werden verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen, wann immer das möglich ist. Zudem sollen die Eigenanteile, die die Versicherten bei der Inanspruchnahme von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen derzeit zu leisten haben, erheblich reduziert werden. So erhalten Versicherte eine Wahlmöglichkeit, die unabhängiger ist von eigenen finanziellen Belastungen. Bei der Rehabilitation gilt: Rehabilitation vor Pflege. Dieser Grundsatz wird mit dem Gesetz gestärkt, indem wir Patienteninnen und Patienten den Zugang zu geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen erleichtern. Sie sollen künftig nach ärztlicher Verordnung ohne Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkasse erfolgen können. Ebenfalls gestärkt werden soll das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung: Wenn Versicherte eine andere als von der Krankenkasse bestimmte Einrichtung wählen, sollen sie die Mehrkosten künftig nicht mehr vollständig, sondern nur zur Hälfte selbst tragen. Zudem schaffen wir mehr Transparenz durch bundesweit einheitliche Versorgungs- und Vergütungsverträge bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/193/1919368.pdf

Patientendaten-Schutzgesetz

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Die Digitalisierung bietet große Chancen für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Basis dafür ist die eigens geschaffene Datenautobahn des Gesundheitswesens (Telematikinfrastruktur). Bei deren Ausbau haben der Datenschutz und die Datensicherheit eine herausragende Rolle gespielt. Besondere Bedeutung kommt nun in einem weiteren Schritt eine sichere, vertrauensvolle und nutzerfreundliche Dokumentation zu. Hierzu dient in Zukunft eine von ihnen selbst geführten elektronischen Patientenakte (ePA). Der Regierungsentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), der in dieser Woche beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten nutzbar zu machen. Die Akte selbst bleibt aber ein freiwilliges Angebot. Das Gesetz konkretisiert die elektronische Patientenakte dabei hinsichtlich der Inhalte, Nutzung, Verarbeitungsbefugnisse und der Zugriffskonzeption. Differenziert geregelt werden außerdem die Datenverarbeitung sowie die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918793.pdf

Engagement für globale Gesundheit ausbauen

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Bis vor kurzem wurde Gesundheitspolitik vor allem als nationale Aufgabe wahrgenommen. In der Coronakrise aber wurde deutlich, dass den großen Herausforderungen nicht mehr nur mit nationalstaatlichen Mitteln begegnet werden kann. Deshalb haben wir uns in einem gemeinsamen Antrag mit der Union dafür ausgesprochen, der globalen Gesundheit künftig größeres Gewicht beizumessen, den „Health in all Policies“-Ansatz als ressortübergreifende Strategie auszubauen und zeitnah eine ehrgeizige Strategie zur globalen Gesundheitspolitik vorzulegen. Darüber hinaus fordern wir von der Bundesregierung, diese Strategie vollständig in den Umsetzungsprozess zum UN-Nachhaltigkeitsziel „Gesundheit und Wohlergehen“ (SDG 3) zu integrieren und sich für die Umsetzung dieses und der übrigen gesundheitsbezogenen SDGs einzusetzen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die einzige international legitimierte, normgebende Autorität. Sie soll gestärkt und auskömmlich finanziert werden. Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU erwarten deshalb von der Bundesregierung, sich international für eine Erhöhung der Pflichtbeiträge stark zu machen.

Erläuterungen
Gesundheit in allen Politikfeldern (engl. Health in all Policies): Gesundheitsfördernde Gesamtpolitik bedeutet vor allem, dass gesundheitliche Aspekte auf allen Ebenen und Bereichen von Politik und Gesellschaft berücksichtigt werden. Politische Entscheidungen sollten im Hinblick auf ihre Konsequenzen auf die Gesundheit der Menschen beleuchtet werden. Die Erkenntnis, dass die Gesundheit der Bevölkerung nur durch gebündelte Anstrengungen in allen Politikfeldern wirksam und nachhaltig gefördert werden kann, ist die Grundlage für die Strategie „Gesundheit in allen Politikfeldern“. Die Strategie trägt dazu bei, den Fokus von individuellen Lebensstilen und Krankheiten mehr auf gesellschaftliche und soziale Faktoren zu verschieben. Dies ist besonders in Hinblick auf gesundheitlich und sozial benachteiligte Gruppen notwendig. „Gesundheit in allen Politikfeldern“ entsteht nicht von selbst, sondern braucht konkrete Aktivitäten zur Umsetzung. Die WHO fordert schon seit Längerem, eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik als breiten Regierungsansatz in verschiedenen Gesellschaftsbereichen umzusetzen.

Ziele für nachhaltige Entwicklung (engl. Sustainable Development Goals, SDGs): Die 17 globalen nachhaltigen Entwicklungsziele wurden im September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Die SDGs skizzieren eine neue und ehrgeizige weltweite Agenda, um Armut und Hunger zu reduzieren, Gesundheit zu verbessern, Gleichberechtigung zu ermöglichen, den Planeten zu schützen und vieles mehr. Echte Fortschritte werden schwer möglich sein, wenn nicht alle Kinder und Jugendlichen weltweit eine hochwertige Bildung erhalten. Daher spielt Bildung in den SDGs eine zentrale Rolle.

SDG 3 meint: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern: Bildung ist eines der mächtigsten Instrumente, die Gesundheit der Menschen zu verbessern. Sie rettet das Leben von Millionen Müttern und Kindern, trägt zur Vorbeugung und Eindämmung von Krankheiten bei und ist ein ausschlaggebendes Element bei der Bekämpfung von Mangelernährung. Gebildete Menschen wissen mehr über Krankheiten, ergreifen präventive Maßnahmen, erkennen Krankheitsanzeichen früh und nehmen Leistungen des Gesundheitswesens öfter in Anspruch.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/194/1919491.pdf

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gibt es hier: http://www.bmz.de/de/themen/2030_agenda/index.html

Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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Bereits im März hat der Bundestag mehrere Gesetze beschlossen, um das Funktionieren des Gesundheitswesens bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen und um die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. Diese Woche hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite beraten, mit dem die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden. Unter anderem soll die epidemiologische Überwachung verbessert und der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden. Testungen in Bezug auf Corona werden erleichtert und symptomunabhängig über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert. Auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommene Testungen können zukünftig bei Versicherten über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Außerdem werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Beschäftigte in der Pflege einen finanziellen Bonus für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit in dieser schwierigen Zeit erhalten. Für berufstätige pflegende Angehörige stellt der Bundestag bis zum 30. September 2020 sicher, dass bei einem durch das Coronavirus-CoV-2 verursachten pflegerischen Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu 20 Tage gewährt werden kann, wenn Beschäftigte auf Grund einer anderweitig nicht behebbaren Versorgungslücke die pflegerische Versorgung eines nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes in dieser Zeit selbst organisieren oder sicherstellen müssen. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 wird die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages nach § 45 b SGB XI von 125 Euro monatlich vereinfacht.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf

Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage

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Bereits im März hat der Bundestag mehrere Gesetze beschlossen, um das Funktionieren des Gesundheitswesens bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen und um die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. In dieser Woche hat der Bundestag in erster Lesung ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite beraten, mit dem die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden. Unter anderem soll die epidemiologische Überwachung verbessert und der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden. Testungen in Bezug auf Corona werden erleichtert und symptomunabhängig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommene Testungen können bei Versicherten über die Gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Außerdem schafft der Bundestag die Voraussetzungen dafür, dass Beschäftigte in der Pflege einen finanziellen Bonus für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit in dieser schwierigen Zeit erhalten. Für berufstätige pflegende Angehörige wird bis zum 30. September 2020 sichergestellt, dass bei einem durch das Coronavirus-CoV-2 verursachten pflegerischen Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu 10 Tage gewährt werden kann, wenn Beschäftigte auf Grund einer anderweitig nicht behebbaren Versorgungslücke die pflegerische Versorgung eines nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes in dieser Zeit selbst organisieren oder sicherstellen müssen. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 wird die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages nach § 45 b SGB XI von 125 Euro monatlich vereinfacht.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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Mit dieser Änderung des Infektionsschutzgesetz werden dem Bund bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mehr Kompetenzen bei der Bekämpfung zugewiesen. Damit ziehen wir die Lehren aus den vergangenen Wochen. Bei Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kann das Bundesgesundheitsministerium ohne Zustimmung des Bundesrats, durch Rechtsverordnung Maßnahmen etwa zur Sicherstellung der Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, mit Medizinprodukten und Labordiagnostik sowie zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung treffen.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918111.pdf

Schutzschirm für Krankenhäuser

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Die Krankenhäuser sind aktuell stark belastet, auch wirtschaftlich. Deswegen erhalten sie einen finanziellen Ausgleich, wenn sie planbare Operationen und Behandlungen verschieben. Damit schaffen wir mehr Kapazitäten, um schwer erkrante Corona-Patienten zu behandeln. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten werden dabei unterstützt, die ambulante Versorgung der Versicherten sicherzustellen, und vor wirtschaftlichen Belastungen geschützt. So werden Ärzte und Psychotherapeuten im Falle von zu hohen Umsatzeinbußen mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt.

In diesem Gesetzespaket werden auch Erleichterungen im BAföG verabschiedet, damit Studierende, die im Bereich der Corona-Bekämpfung Mehrarbeit leisten, nicht finanziell benachteiligt werden.

Den Entwurf des Gesetzespakets finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918112.pdf