Gesundheit und Pflege – Seite 2 von 12 – Oliver Kaczmarek, Md

Mehr Entlastung für pflegende Angehörige

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Die finanzielle Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung ist seit Jahren angespannt. Um Pflegebedürftige zu entlasten und die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, bringen wir das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben.

Geplant ist, das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent anzupassen. 2025 werden diese und alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung dann um weitere 4,5 Prozent angepasst, ab 2028 steigen sie entsprechend der Kerninflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig so in Anspruch nehmen wie das Kinderkrankengeld. Der Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen wird gebremst, indem die Zuschläge von der Pflegekasse ab 2024 auf bis zu 75 Prozent angehoben werden.

Ab dem 1. Juli 2025 wird das Entlastungsbudget für pflegende Angehörige eingeführt. Mit dem Entlastungsbudget wird es möglich sein, Leistungen der Pflegeversicherung flexibler abzurufen. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit einer schweren Behinderung wird das Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt.

In der stationären Pflege wird das sogenannte Personalbemessungsverfahren durch zusätzliche Ausbaustufen beschleunigt. Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird eingerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen in Höhe von etwa 300 Millionen Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.

Die Pflegeversicherung muss aber auch stabilisiert werden, um der demographischen Entwicklung zu begegnen und die Leistungsanpassungen zu finanzieren. Deshalb steigt der Beitragssatz ab Juli 2023 – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – um 0,35 Prozentpunkte an, also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Des Weiteren wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nach dem Eltern kinderreicher Familien bei den Beiträgen der Pflegeversicherung entlastet werden. Dazu wird der Kinderlosen-Zuschlag angehoben. Zugleich wird der Beitrag ab zwei Kindern bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind abgesenkt. Wenn der geringere Beitrag zur Pflegeversicherung aus technischen Gründen nicht sofort bei allen berücksichtigt werden kann, wird er rückwirkend zum 1. Juli 2023 verzinst und rückabgewickelt.

Weitere Informationen gibt es hier.

„Stiftung Unabhängige Patientenberatung“ geplant

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Seit 2001 können Patient:innen und Verbraucher:innen Beratung und Informationen zu gesundheitlichen und rechtlichen Fragen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erhalten – unabhängig davon, ob sie gesetzlich, privat oder gar nicht krankenversichert sind.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun vorgesehen, die Unabhängige Patientenberatung neu zu strukturieren. Dazu soll eine neue Stiftung gegründet werden: Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung. Mit diesem Schritt wird für die UPD eine unabhängige, staatsferne und dauerhafte Struktur geschaffen, über die langfristig Gelder bereitgestellt werden können. Es ist vorgesehen, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen die laufende Arbeit der Stiftung finanzieren. Der Entwurf stellt sicher, dass weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung Einfluss auf die Tätigkeit der Stiftung nehmen kann, das heißt, sie ist unabhängig.

Weitere Informationen gibt es hier.

Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

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Um eine gute Versorgung von Patient*innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Ziel ist, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Die Erprobungsphase für die Übergangslösung startet im Januar 2023 mit einem Praxistest in ausgewählten Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Darauf aufbauend werden die Vorgaben für die Personalbemessung bis Ende 2023 bestimmt und ab 1. Januar 2024 eingeführt. Krankenhäuser, die bereits einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Regeln zur Mindestpersonalbesetzung anwenden, können von den Vorgaben ausgenommen werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Kliniken sanktioniert werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden.

Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

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Um eine gute Versorgung von Patient*innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Dazu haben wir diese Woche im Bundestag ein erster Gesetzesentwurf diskutiert. Ziel dabei ist es, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden. Auch ist vorgesehen, das Verwaltungsverfahren sowie die Antragsbearbeitung und -bewilligung des Krankenhauszukunftsfonds zu verbessern. Darüber hinaus sollen digitale Anwendungen nutzerfreundlicher gestaltet und die Telematikinfrastruktur ausgebaut werden.

Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst

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Wir werden uns auf eine mögliche weitere Corona-Welle ab Herbst gut vorbereiten. Wir wollen eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden und besonders vulnerable Gruppen schützen. Ein entsprechender Entwurf der Ampelfraktionen für ein COVID-19-Schutzgesetz wird in dieser Woche beraten. Dieser sieht vor, die Ermächtigungsgrundlagen des Bundesministeriums für Gesundheit für die Corona-Impf- und Test-Verordnungen bis Ende 2022 zu verlängern. Auch die Impfverordnung soll bis Ende dieses Jahres weitergelten. Bis Ende 2023 wird es zudem möglich sein, sich in Apotheken, Zahn- und Tierarztpraxen impfen zu lassen. Die Corona-Impfung ist das wirksamste Mittel, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen und Notlagen zu vermeiden. Um vulnerable Gruppen besser zu schützen, erhalten die Länder eine Ermächtigungsgrundlage, um im Pflegebereich eigene Regelungen zu Hygiene und Infektionsschutz zu erlassen. Im parlamentarischen Verfahren wird über weitere Corona-Schutzmaßnahmen gemäß Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes beraten. Dazu zählen etwa die Maskenpflicht oder Zugangsregeln wie 2G. Sobald entschieden ist, um welche Maßnahmen es sich handelt, wird der vorliegende Entwurf des COVID-19-Schutzgesetzes ergänzt.

Ein guter Tag für Frauenrechte: § 219a wird abgeschafft

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Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mussten bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich bereitstellen. Betroffenen Frauen wird hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden von geeigneten Ärzt*innen erschwert. Dies behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hebt daher die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB auf. Damit können Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Und Frauen haben einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt schwangere Frauen wichtig, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Begleitende Gesetzesänderungen sollen dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt. Außerdem haben wir über das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen beraten. Mit diesem wurden die grundrechts- und menschenrechtswidrigen Urteile aufgehoben, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangen sind. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer Entschädigung für Betroffene geschaffen.

Pflegebonus ausweiten und Krankenhäuser stärken

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Mit dem Pflegebonus würdigen wir die pandemiebedingten Mehrbelastungen in den Krankenhäusern und in der Langzeitpflege. Besonders die Beschäftigten auf den Intensivstationen haben Außergewöhnliches geleistet und verdienen dafür eine finanzielle Anerkennung. Den entsprechenden Entwurf der Koalitionsfraktionen für das Pflegebonusgesetz beraten wir in dieser Woche abschließend im Bundestag. Wir konnten durchsetzen, dass auch Pflegekräfte, die bei Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind, und Mitglieder der DRK-Schwesternschaften den Bonus erhalten werden. Hinzu kommt, dass wir auch Boni, die tarif-vertraglich vorgesehen sind oder freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden, bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei stellen. Außerdem greifen wir den Krankenhäusern finanziell unter die Arme und sorgen dafür, dass Krankenhäuser 98 % der Erlöse aus dem Vorpandemiejahr 2019 erhalten. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Entlohnung in der Alten- und Langzeitpflege. 2021 haben wir eine Tariftreueregelung auf den Weg gebracht, die vorsieht, dass Pflegeeinrichtungen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Für viele Beschäftigte in der Altenpflege bedeutet das erhebliche finanzielle Verbesserungen. Unser Ziel bleibt, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege für alle durchzusetzen. Hier können Sie den entsprechenden Gesetzesentwurf nachlesen.

Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

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Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich, etwa auf ihrer Homepage, bereitstellen. Betroffenen Frauen wird hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden von geeigneten Ärzt*innen erschwert. Dies behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt daher die Aufhebung der Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB vor. Zum einen können so Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Zum anderen haben Frauen damit einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt schwangere Frauen wichtig, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sollen dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt.

Entscheidung im Bundestag: Keine Einführung der Impfpflicht.

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Nach vier Monaten Debatte im Bundestag, hat gestern die Abstimmung über die Einführung einer Impfpflicht stattgefunden. Hierzu haben mich im Vorfeld zahlreiche Zuschriften erreicht, die ich gewissenhaft zur Kenntnis genommen habe. Vielfach sind Zweifel gegen die Einführung einer Impfpflicht geäußert worden. Und bei diesem Gegenstand kann man tatsächlich zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen. Deshalb respektiere ich selbstverständlich andere Meinungen. Und ich denke daher auch, dass meine Meinung respektiert wird.

Denn auf Grundlage der Abwägung der Argumente und der Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt bin ich zu der Auffassung gelangt, den Antrag zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren zu unterstützen. Meiner Meinung nach wäre das der sinnvollste Weg gewesen, uns auf den Herbst und Winter vorzubereiten, weil wir nicht wissen, welche Corona-Mutationen uns dort vor Herausforderungen stellen werden. Es war mir wichtig, vorausschauend zu handeln und eine hohe Impfquote zu erreichen. Dies ist die beste Vorsorge für alle Bürger*innen!

Für die Schüler*innen, Lehrkräfte und alle an Schule Beteiligten waren die Auswirkungen der Pandemie besonders hart. Für Kinder ist der Schulbesuch seit zwei Jahren immer wieder unkalkulierbar und ihre Freizeitkontakte teils eingeschränkt. In den Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Impfzentren arbeiten die Menschen seit nun gut zwei Jahren unter höchsten Belastungen. Bei meiner Entscheidung für die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren zu stimmen, hatte ich auch diejenigen Personen im Blick, die schwere Krankheitsverläufe miterleben mussten oder in ihrem Umfeld miterlebt haben. Vorerkrankte und ältere Menschen brauchen die Solidarität der Gemeinschaft! Auch aus dieser Überzeugung heraus habe ich für die Impfpflicht gestimmt.

Es war mir zudem ein Anliegen, die Freiheitsrechte für alle wiederherzustellen. Wir alle wollen unser freies und uneingeschränktes Leben zurück. Dabei geht es nicht um die Freiheitsrechte Einzelner allein. Es geht darum, dass alle Menschen ihre Freiheitsrechte weiter ausüben können. Natürlich wäre eine allgemeine Impfpflicht ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gewesen. Demgegenüber stehen allerdings auch die Einschränkungen von Freiheitsrechten, die nicht einzelne, sondern alle Menschen seit zwei Jahren wegen der Corona-Pandemie in Kauf nehmen müssen. Meiner Meinung nach darf das individuelle Recht auf körperliche Unversehrtheit die kollektiven Rechte auf Freizügigkeit und allgemeine Gesundheitsvorsorge nicht übermäßig einschränken. Denn die Entscheidung, sich nicht impfen lassen zu wollen, ist nicht eine, die nur auf die eigene Person beschränkt ist. Sie betrifft in dieser Pandemie immer und existenziell andere Menschen.

Da für unseren Antrag keine Mehrheit absehbar war, hat unsere Gruppe einen Kompromiss ausgehandelt, der eine Impfpflicht ab 60 Jahren und eine Impfberatungspflicht für alle anderen Menschen vorsah. Rechtzeitig vor dem Herbst hätten wir dann gesehen, ob die Pflicht zur Beratung ausreichend Menschen dazu gebracht hätte, sich doch noch impfen zu lassen. Auf dieser Grundlage hätten wir die Impfpflicht ausweiten oder abschaffen können.

Der Bundestag hat sich nun demokratisch gegen eine Impfpflicht und jede weitere Maßnahme entschieden und diese Entscheidung ist zu akzeptieren. Mein Wunsch ist, dass der nächste Corona-Herbst keine neuen Mutationen mit sich bringt oder dass es zumindest einen milden Verlauf der nächsten Corona-Welle gibt.

Impfangebote gibt es weiterhin. Nehmen Sie diese wahr und schützen Sie damit sich selbst und andere! Die vorhandenen Impfstoffe sind hoch wirksam und verlässlich. Weltweit wurden mittlerweile 11 Milliarden Impfungen verabreicht. Nebenwirkungen können natürlich damit verbunden sein. Das Paul Ehrlich-Institut rechnet allerdings mit einer niedrigen dreistelligen Zahl von schweren Nebenwirkungen in Deutschland. Es ist eine besondere Leistung der Wissenschaft, dass so frühzeitig ein so wirksamer und verträglicher Impfstoff zur Verfügung stand. Mittlerweile ist genügend Impfstoff vorhanden und es werden immer mehr Impfstoffe zugelassen. Somit steht eine echte Auswahl an Impfstoffen zur Verfügung. Ich bin der Meinung: wir können darauf vertrauen. Deshalb mein Appell an Sie: Tragen Sie freiwillig zu einer hohen Impfquote bei und damit dazu, dass für uns alle der nächste Herbst nicht zum erneuten Corona-Herbst wird.

Pfleger*innen verdienen unseren Respekt! Der Pflegebonus kommt.

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Die Pandemie hat zu erheblichen Mehrbelastungen in vielen Krankenhäusern und in der Langzeitpflege geführt. Dabei haben die Pflegekräfte Außergewöhnliches geleistet. Das muss sich auch im Portemonnaie bemerkbar machen. Deshalb bringt die SPD-geführte Bundesregierung nun einen Pflegebonus auf den Weg. Damit würdigen wir den herausragenden Einsatz von Pflegekräften in Krankenhäusern, auf den Intensivstationen und in der ambulanten und stationären Langzeitpflege.

Insgesamt stellen wir für den Bonus eine Milliarde Euro zur Verfügung, von denen 500 Millionen Euro an Pflegekräfte in den Krankenhäusern sowie 500 Millionen Euro an die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege fließen. Die Prämien sind steuer- und sozialversicherungsfrei, damit die Beschäftigten in vollem Umfang davon profitieren. In der ambulanten und stationären Langzeitpflege wird der bereits erprobte Verteilungsschüssel angewandt. Die Prämienhöhe hängt von der Nähe zur Versorgung, der Qualifikation und der wöchentlichen Arbeitszeit ab. So erhalten Vollzeitbeschäftigte, die in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegeeinrichtung arbeiten, bis zu 550 Euro. Auch Azubis, Freiwilligendienstleistende und Leiharbeitnehmer*innen erhalten einen Bonus.

Die Zahlung einer Prämie beendet aber natürlich nicht die schwierige Situation in der Pflege. Über den Pflegebonus hinaus werden wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten strukturellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege anpacken. Wir sorgen unter anderem für mehr Personal, schaffen Lohngerechtigkeit in der Kranken- und Altenpflege, führen einen Verdienst in Tarifhöhe ein, schaffen geteilte Dienste ab und setzen uns für familienfreundlichere Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Kindern ein.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.