Infodienst – Seite 4 von 139 – Oliver Kaczmarek, Md

Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken

,

Wir haben in dieser Woche erstmals die Nationale Strategie der Bundesregierung für soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen im Bundestag beraten.

Es gibt in Deutschland eine wachsende Zahl von Unternehmen, die als gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Start-ups den Fokus ihres Unternehmenszwecks auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen legen. Ob sie sich damit beschäftigen, faire Lieferketten zu etablieren, erneuerbare Energien gemeinschaftlich zu erzeugen, Menschen mit vorher ungleichen Startbedingungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder Produkte in der Kreislaufwirtschaft herzustellen – für sie steht eine positive gesellschaftliche Wirkung vor der Maximierung des monetären eigenen Gewinns. Häufig entstehen dabei soziale Innovationen, gleichzeitig schaffen die Unternehmen damit Arbeitsplätze und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum. Besonders oft sind es Frauen, die als Gründerinnen wirtschaftlichen Erfolg und Gemeinsinn miteinander verbinden.

Der Fokus der Strategie richtet sich darauf, die Gründung und das Wachstum kleiner und mittlerer gemeinwohlorientierter Unternehmen zu fördern. Dafür und um die bisherigen Aktivitäten besser mit denen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie des Kapitalmarktes zu verbinden, wird die Bundesregierung Möglichkeiten und Strukturen für den sektorübergreifenden Austausch und zum gemeinsamen Handeln schaffen. Hierbei wird sie die relevanten Stakeholder einbinden, Kompetenzen bündeln und deren Expertise zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie nutzen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Mittelstand fördern

,

Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem Sondervermögen, das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht (European Recovery Program), werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Hierfür ist ein Volumen von elf Milliarden Euro vorgesehen.

Der Wirtschaftsplan sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung sowie Stipendien an Student:innen, junge Wissenschaftler:innen sowie langfristig Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikator:innen nach Deutschland. Die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen werden von der staatlichen KfW-Bankengruppe vergeben.

Weitere Informationen gibt es hier.

Verwaltungsmodernisierung: Aufbau neuer Onlinemöglichkeiten

Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran und wir möchten neue Impulse für eine moderne und serviceorientierte Verwaltung für Bürger:innen und Unternehmen setzen. Damit die Digitalisierung schneller gelingt, soll das Onlinezugangsgesetz (OZG) angepasst und weiterentwickelt werden. Wir haben den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Das bereits 2017 erlassene OZG hat wichtige Weichen gestellt und die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen deutlich angeschoben, aber noch wurden nicht alle Vorgaben vollständig umgesetzt. Das OZG-Änderungsgesetz sieht nun Regelungen vor, die die Verwaltungsdigitalisierung effektiver vorantreiben und so das digitale Onlineangebot verbreitern sollen. Relevant ist hierbei die vollständige elektronische Abwicklung von Prozessen, das heißt die Ende-zu-Ende-Digitalisierung aller Vorgänge. Dabei ist die Schriftformerfordernis, also die gesetzliche Verpflichtung einer handschriftlichen Unterschrift eine entscheidende Hürde. Der Entwurf sieht nun die umfassende digitale Ersetzung der Schriftform vor. Mit einer zusätzlichen gesetzlichen Verankerung sollen künftig Nachweise nur noch einmalig abgegeben werden müssen.

Die Verwaltungsdigitalisierung bleibt eine Daueraufgabe. Die Änderungen des OZG sind Teil mehrerer notwendiger Schritte für die Digitalisierung der Verwaltung. Dazu gehören auch funktionierende digitale Identitäten, verknüpfte Register sowie einheitliche Datenstandards und Schnittstellen.

Wärmewende: Verbesserte Energieeffizienz

Erneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Entwicklung der Energiepreise in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt: Mindestens genauso wichtig ist es, den bisherigen Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz, das sogenannte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in den Bundestag eingebracht, welches in dieser Woche abschließend vom Bundestag beraten wurde.

Mit dem EnEfG wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergieverbrauch für 2030 festgelegt und für 2040 sowie 2045 als Richtgröße beschrieben. Bis 2030 soll so der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit können die Vorgaben der kürzlich beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten werden.

Die öffentliche Hand soll bei der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion einnehmen. In den parlamentarischen Beratungen haben wir erreicht, dass dies auch für die privaten Akteure gilt, die mehrheitlich durch institutionelle Zuwendungen des Bundes oder der Länder finanziert werden. Bund und Länder werden dazu verpflichtet, bis 2030 Energie in Höhe von 45 Terrawattstunden TWh (Bund) und 3 TWh (Länder) einzusparen. Weiter haben wir uns darauf geeinigt, dass Unternehmen bereits ab 7,5 Gigawattstunden (GWh) Jahresenergieverbrauch statt der ursprünglich vorgeschlagenen 15 GWh erfasst sind. Sie müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ihre Energieeinsparmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme so weit wie möglich vermeiden und die unvermeidbare Abwärme weitgehend reduzieren oder besser nutzen.

Mit der dynamisch steigenden Datenverarbeitung in Rechenzentren steigen dort der Stromverbrauch und die erzeugte Abwärme. Für Rechenzentren wurden daher erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen eingeführt.

Alphadekade: Fortschritte in der Bildung

,

Rund 6,2 Millionen Menschen hierzulande sind funktionale Analphabet:innen, sie können also zwar einzelne Worte lesen, haben aber Schwierigkeiten, einen längeren zusammenhängenden Text zu verstehen. Mit der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung, kurz „Alphadekade“, wollen Bund, Länder und Partnerorganisationen von 2016 bis 2026 die Lese- und Schreibfähigkeiten der Betroffenen verbessern. Das Bundesbildungsministerium für Bildung und Forschung fördert die Projekte. In dieser Woche legte die Bundesregierung zum zweiten Mal ihren Bericht zum Stand der Dekade vor.

Im Bericht werden diverse Fortschritte aufgezählt: Das Lernportal des Deutschen Volkshochschulverbands (vhs-Lernportal) ist mit über 1,6 Millionen registrierten Nutzer:innen die zentrale Lernplattform für die Bereiche Lesen, Schreiben und Rechnen sowie Deutschlernen geworden. Darüber hinaus werden 35 neue Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener mit insgesamt über 38 Millionen Euro gefördert. Zudem werden in rund 60 Volkshochschulen „Lerntreffs“ ermöglicht, in denen ein niedrigschwelliger Zugang zu Lernangeboten angeboten wird.

Seit Beginn der Alphadekade wurden neun dreijährige Projekte mit über 21 Millionen Euro gefördert und 20 lebensorientierte Entwicklungsvorhaben umgesetzt. Ebenso fördern wir Forschungsvorhaben um mehr über die Adressaten der Bildungsangebote, ihrer Lebenswelt und ihr soziales Milieu zu erfahren. Hierfür wurden 14 Forschungsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 6,7 Millionen Euro gefördert.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Projekten der arbeits- und lebensweltlichen Alphabetisierung und Grundbildung. Auch Informationskampagnen wie „Lesen und Schreiben – mein Schlüssel zur Welt“ werden gefördert. In den kommenden Jahren soll der Fokus der Alphabetisierungsarbeit auf längerfristige Lernwege gelegt werden und um Grund- und Zukunftskompetenzen erweitert werden.

Eines der langfristigen Ziele der Alphadekade ist es, Öffentlichkeit für diese Thematik herzustellen. Seit dem Beginn des Programms wurden Werbekampagnen entwickelt und durchgeführt, um dieses Ziel zu erreichen. Die Erfolge werden nun deutlich, mittlerweile haben über 16 % mehr der befragten Bürger*innen von der großen Zahl an Bürger*innen mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten Kenntnis und sind sich deren Alltagsproblemen bewusst.

Haushaltsentwurf: Investieren. Entlasten. Zusammenhalten.

,

Die Bundesregierung hat am 5. Juli 2023 den Haushaltsentwurf 2024 und die Finanzplanung bis 2027 beschlossen. In dieser Woche wurde der Haushaltsentwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Bundestag und anschließend im Haushaltsausschuss beraten. Verabschiedet wird der Haushalt 2024 im November. Bei den nun anstehenden Beratungen ist für uns klar: soziale, innere und äußere Sicherheit sind elementar und gehören zusammen.

Die vergangenen Jahre waren Krisenjahre. Deshalb haben wir erfolgreich viel Geld in die Hand genommen, um gut durch die Krisen zu kommen. Wir haben mit drei Entlastungspaketen die Folgen der Krise für Bürger:innen und Unternehmen abgefedert. Zugleich haben wir dafür gesorgt, dass niemand im Winter frieren muss, unsere energieintensiven Betriebe weiter produzieren können und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Zugleich befinden sich die Investitionen in Deutschland auf Rekordniveau. Damit dieser Kraftakt gelingen konnte, haben wir die Schuldenbremse mehrmals aussetzen müssen. Zum ersten Mal seit vielen Jahren wird das Haushaltsvolumen im Vergleich zum Vorjahr nicht ansteigen. Zugleich wollen und müssen wir handlungsfähig bleiben. Denn wir befinden uns mit Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage vor großen Herausforderungen. Damit die Rückkehr zur Schuldenbremse und finanzielle Handlungsfähigkeit gemeinsam gelingen, wollen wir klare Prioritäten setzen.

Der Haushaltsentwurf 2024 sieht Ausgaben in Höhe von 445,7 Milliarden Euro vor, das sind rund ein Viertel mehr als 2019, dem Vorkrisenhaushalt. Gegenüber dem Krisenjahr 2023 sinken die Ausgaben allerdings um 30 Milliarden Euro. Mit einer Nettokreditaufnahme von 16,6 Milliarden Euro bewegen wir uns in dem von der Schuldengrenze vorgegebenen Rahmen. Zum Vergleich: 2021 lag die Nettokreditaufnahme bei 215,4 Milliarden Euro, 2022 bei 138,9 Milliarden Euro.

 

Investitionen bleiben auf Rekordhöhe

Der Entwurf sieht Investitionen von 54 Milliarden Euro in die Modernisierung des Landes und eine moderne Infrastruktur vor. Damit liegen die Investitionen 40 Prozent höher als 2019, vor der Corona-Pandemie. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und der Finanzplan bis 2027 sehen umfangreiche Mittel für die Absicherung und den Umbau der Energieversorgung vor. Wir fördern dabei besonders den Bau von Flüssiggasterminals, durch das Deutschland energieunabhängiger wird.

Auch die Investitionen in die Schieneninfrastruktur steigen im Vergleich zu 2023 um 2,9 Milliarden Euro auf insgesamt 12 Milliarden Euro. Die klassischen Verkehrsinvestitionen bleiben auf einem gleich hohen Niveau, während der klimafreundliche Radverkehr und Fußverkehr zusätzlich gefördert werden.

 

Zusammenhalt sichern

Soziale Gerechtigkeit ist das Fundament unserer Gesellschaft. Im Haushaltsentwurf 2024 stehen zur Finanzierung wichtiger Vorhaben zusätzliche Mittel bereit. Mit der Einführung des Bürgergeldes und dem damit verbundenen Ende des Arbeitslosengelds II wurde ein zentrales sozialdemokratisches Vorhaben umgesetzt. Die Mittel für das Bürgergeld werden im Haushaltsentwurf um 500 Millionen Euro gegenüber 2023 erhöht. Die Kindergelderhöhung auf 250 Euro je Kind, die der Bundestag bereits beschlossen hat, ist in diesem Haushalt vollständig finanziert. Diese und weitere Leistungen für Familien sollen ab 2025 in der Kindergrundsicherung zusammengeführt werden.

Auch für das Startchancen-Programm haben wir Vorsorge getroffen, denn für die nächsten vier Jahre stehen 3,5 Milliarden Euro bereit. Ziel ist es, bis zu 4000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit besserer Infrastruktur und mehr Personal auszustatten.

Wichtig ist, dass es zu keinen Leistungskürzungen im Bereich der Pflegeversicherung, Gesundheitsvorsorge und der Rentenversicherung kommt. Auch erhöhen sich die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung um 5,3 Milliarden Euro auf 117.2 Milliarden Euro.

 

Innere und äußere Sicherheit gewährleisten

Auch die vielfältigen und wichtigen Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit brauchen eine gute Ausstattung. Schwerpunkte liegen dabei auf der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt. Gestärkt wird auch der Bereich der Cybersicherheit. Es wird ein Netzwerk gegen Desinformation aufgebaut, um Desinformation und Manipulationen der öffentlichen Meinung z.B. durch fremde Staaten zu bekämpfen. Die Mittel für die Ortsverbände beim Technischen Hilfswerk werden im Entwurf auf sehr hohem Niveau von 48 Millionen Euro festgelegt – ein wichtiges Signal an die Helfer:innen im Katastrophenschutz.

Der große Bedarf bei den Integrationskursen wird gedeckt. So werden die Mittel auf 880 Millionen Euro erhöht. Damit ist sichergestellt, dass es für alle Zugewanderten ein Integrationsangebot gibt.

Außerdem investieren wir weiter in die Digitalisierung und den Bürokratieabbau, um mit dem „Deutschlandtempo“ rasch und zielgerichtet die aktuellen Herausforderungen zu meistern.

Mittlerweile führt Russland seit mehr als 18 Monaten einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Seit Kriegsausbruch unterstützen Deutschland und seine Partner in der EU und NATO die Ukraine vielfältig. Zur Sicherung von Frieden und Stabilität stärkt die Bundesregierung die Bereiche äußere Sicherheit und Verteidigung. Mit dem Haushaltsentwurf 2024, dem Finanzplan bis 2027 und dem im vergangenen Jahr beschlossenen Sondervermögen Bundeswehr wird sichergestellt, dass ab 2024 das 2-Prozent-Ziel der NATO erreicht wird. Mit dem Sondervermögen Bundeswehr, welches für 2024 Ausgaben von 19,1 Milliarden Euro vorsieht, sind viele Großprojekte nun ausreichend finanziert.

Ebenso behält die Regierung die internationale Entwicklungszusammenarbeit im Blick und stellt über 20 Milliarden Euro bereit. Damit ist Deutschland weiterhin zweitgrößte Gebernation nach den USA.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gebäudeenergiegesetz: Überblick der Reform

,

In dieser Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das GEG wird mit einer verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung (KWP) verbunden, die parallel von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wird. Beide Gesetze sollen ab 2024 gelten und erfordern ab 2026 das Entwerfen von kommunalen Wärmeplänen zunächst für Städte und ab 2028 auch für kleine Kommunen.

Das GEG baut auf der KWP auf. Also erst wenn die Kommunen festgelegt haben, welche Gebiete mit welcher Infrastruktur versorgt werden, müssen in Bestandsgebäuden Heizungen eingebaut werden, die mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Dies gibt vielen Eigentümer:innen mehr Planungssicherheit. Für Neubauten gilt diese Vorgabe grundsätzlich bereits ab 2024. Zugleich bleibt es dabei, dass niemand seine funktionierende Heizung ersetzen muss. Gehen Heizungen kaputt, können sie repariert werden.

Vermieter:innen können über eine neue Modernisierungsumlage, Kosten für den Heizungstausch in Höhe 10 Prozent auf Mieter:innen umlegen, wenn – und das ist die Bedingung – sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen und diese von den umlegbaren Kosten abziehen. Zudem wird die maximale Erhöhung bei 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche gekappt. Des Weiteren sind Härtefalleinwände für Mieter:innen möglich, wenn die Umlage eine unangemessene Härte bedeutet.

In den Verhandlungen wurde ein allgemeines Förderkonzept beschlossen. Das Konzept beinhaltet eine „Grundförderung“ von 30 Prozent für alle selbstnutzenden Besitzer.  Hinzu kommt ein „Einkommensbonus“ von 30 Prozent zusätzlicher Förderung für selbstnutzende Eigentümer:innen mit zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Zusätzlich wird die frühzeitige Umrüstung besonders alter Heizungen durch ein „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent belohnt. Grundförderung und Boni sind miteinander kombinierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von insgesamt 70 Prozent. Hinzu kommt die bestehende Förderung von Effizienzmaßnahmen. Ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird es die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Anspruch zu nehmen. Diese Kredite sollen möglichst allen Menschen offenstehen, die beispielsweise aufgrund von Alter oder Einkommen auf dem regulären Finanzmarkt keine Kredite erhalten würden. Der Bund stellt dafür die Übernahme des Ausfallrisikos sicher.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Digitalisierung: Wir modernisieren das Passwesen

,

Die Fortschrittskoalition möchte einen digitalen Staat, der den Bürger:innen das Leben erleichtert. Dazu gehört, Behördengänge zu reduzieren, besonders beim Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliche Dokumentenwesen. Der Schutz der Daten hat dabei oberste Priorität.

Der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Behörden soll nach einem Umzug vereinfacht werden. Außerdem müssen Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel nicht mehr beim Amt abgeholt werden, sondern werden künftig postalisch zugesandt. Den Kinderreisepass schaffen wir zum 1. Januar 2024 ab. Kinder erhalten künftig nur die regulären Identitätsdokumente, die jeweils für sechs Jahre gültig sein werden. Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Passbewerber:innen im Ausland bestimmte Sexualstraftaten begehen könnte, kann künftig die Ausstellung eines Passes versagt werden.

Darüber hinaus haben wir als Parlament der Bundesregierung durch Entschließungsanträge verdeutlicht, dass wir an einer entschlossenen Umsetzung der Modernisierung des Registerwesens festhalten. Außerdem möchten wir das Datenschutzcockpit als zentrales Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Bürgerinnen und Bürger einführen. Dadurch soll er Datenaustausch personenbezogener Daten zwischen öffentlichen Stellen für die betroffene Person transparent und nachvollziehbar werden.

Weitere Informationen gibt es hier.

Für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr

, ,

Transport und Logistik haben für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine große Bedeutung. Der Güterverkehr mit den Berufskraftfahrer:innen und den Transportunternehmen sind für unser tägliches Leben essentiell. Die Belastungen der kleinen und mittelständischen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter:innen müssen deshalb stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und die Rahmenbedingungen für die Branche zukunftssicher gestaltet werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorgelegt, den wir in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten.

Der Antrag umfasst ein umfangreiches Maßnahmenbündel für den Straßengüterverkehr sowie Forderungen zur besseren Verzahnung mit der Schiene und den Wasserstraßen. Der Schienengüterverkehr soll bis zum Jahr 2030 einen Marktanteil von 25 Prozent erreichen, Wasserwege und Schleusen samt Anpassung der Brückenhöhen ausgebaut und saniert werden. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten im Antrag eine Ausweitung des Flottenerneuerungsprogramms für eine klimafreundliche Binnenschifffahrt.

Die Forderungen zielen zudem auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer:innen sowie auf die Stärkung der Wettbewerbsposition gesetzeskonform agierender Unternehmen. Diese umfassen sechs Bereiche, die sich mit Arbeitsbedingungen, Kontrollen, dem Image des Straßengüterverkehrs, erleichterten Arbeitsbedingungen für Zuwanderer:innen, entbürokratisierter Berufsqualifikation sowie dem Ausbau von Parkraum und Verkehrsinfrastruktur beschäftigen.

Die Koalitionsfraktionen betonen in dem Antrag die Bekämpfung wettbewerbsverzerrender und unfairer Arbeitsbedingungen. Dafür soll die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wirksamer kontrolliert und bei der Vergabe durch den Bund die sozialen Bedingungen des Transports sowie die Arbeitsbedingungen der Transportierenden stärker berücksichtigt werden. Für die Kontrollen soll mehr Personal bei den Überwachungsbehörden bereitgestellt, das Kontrollpersonal geschult und Kontrollkompetenzen gebündelt werden. Zudem sollen digitale Kontrollgeräte effektiver genutzt und ausgewertet werden. Die Antragsteller sprechen sich zudem für eine spürbare Anhebung relevanter Bußgelder auf ein Niveau aus, das den wirtschaftlichen Vorteil durch Rechtsverletzung erkennbar übersteigt.

Für Lkw-Fahrer:innen sollen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen geprüft werden, etwa der Zugang zu Sanitäranlagen und Pausenräumen und die Vergrößerung der Kabinen für Pausenaufenthalte und Ruhezeiten. Ebenso soll der Einstieg von Zuwanderer:innen ins Transportgewerbe erleichtert werden, indem zum Beispiel Führerscheine und Qualifikationen auch in Fremdsprachen erworben werden können.

Weitere Informationen gibt es hier.

Energieversorgung diversifizieren – LNG-Infrastruktur ausbauen

,

Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine fehlen Deutschland noch immer wichtige Importmengen an Erdgas. Damit es im Winter 2023/2024 nicht zu einer Gasmangellage kommt, müssen diese Mengen ersetzt werden. Eine der wenigen Möglichkeiten, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen und die Versorgungssicherheit herzustellen, ist der Einkauf verflüssigten Erdgases (LNG). Dafür muss Deutschland seine Importinfrastruktur ausbauen.

Daher hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes vorgelegt, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben. Dieser sieht vor, die notwendige Infrastruktur für die Verteilung der angelandeten Gasmengen schneller zu bauen. Ziel ist es, den Bau von Gasfernleitungen zu beschleunigen, die zur Abführung von Gasmengen aus den schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) zwingend erforderlich sind. Des Weiteren wird ein zusätzlicher Standort für FSRU im Ostseeraum in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen und zwei Standorte (Hamburg und Rostock) herausgenommen. Außerdem sollen die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Standorte fortentwickelt werden. An den Standorten der landseitigen Terminals sollen FSRU am gleichen Standort nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist den Betrieb einstellen.

Mit einer im Omnibusverfahren angehängten Änderung des Baugesetzbuches soll außerdem der Handlungsspielraum für Kommunen zur Ausweisung von Flächen für Windenergie erweitert werden, wenn die Regionalpläne in ihrem Gebiet keine Windflächen vorsehen.

Weitere Informationen gibt es hier.