Der Bund finanziert sich aus Steuereinnahmen und Krediten. Um die Zinsausgaben effizienter zu steuern, sollen die Zinsausgaben künftig gleichmäßig auf die Laufzeit der Wertpapiere verteilt werden. Das erleichtert die Haushaltsführung und sorgt für mehr Planungssicherheit. Außerdem stellen wir sicher, dass der Bund weiter in die Qualität der frühkindlichen Betreuung investiert. In den Jahren 2025 und 2026 werden erneut vier Milliarden Euro bereitgestellt, um die Unterschiede zwischen den Ländern abzubauen und die Betreuung zu verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sprachlichen Bildung und der Fachkräftegewinnung. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 2. und 3. Lesung.
Der Ausbau der Telekommunikationsnetze ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. In dieser Woche haben wir in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der die Rahmenbedingungen für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau verbessern soll. Ziel ist es, bis 2030 flächendeckend schnelle Glasfaseranschlüsse und den neuesten Mobilfunkstandard verfügbar zu machen. Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Einführung eines sogenannten Gigabit-Grundbuchs, das alle relevanten Daten für den Netzausbau bündelt und den Genehmigungsprozess beschleunigt. Öffentliche Gebäude sollen künftig verstärkt für Mobilfunksendeanlagen genutzt werden können, und es werden Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes eingeführt.
Im Jahressteuergesetz 2024 wird in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf umgesetzt. Das betrifft z.B. Anpassungen an EU-Recht, an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts sowie technische Änderungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, enthält eine Vielzahl von thematischen Einzelmaßnahmen.
Die Wohngemeinnützigkeit – also die vergünstigte Überlassung von Wohnraum an hilfsbedürftige Personen – wird als neuer gemeinnütziger Zweck aufgenommen. Steuerbegünstigte Körperschaften sollen so bezahlbares Wohnen für Personen mit geringen Einkommen ermöglichen. Geplant ist auch, Mobilitätsbudgets lohnsteuerlich vereinfacht zu behandeln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können demnach künftig ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Mobilitätsbudget für private Mobilität von bis zu 2.400 Euro pro Jahr als Zusatz zu ihrem Lohn gewähren und dieses pauschal mit 25 Prozent versteuern, wovon die Mitarbeitenden profitieren.
Mehr zum Thema ist unter diesem Link zu finden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/06/2024-06-05-jahressteuergesetz-2024.html .
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Dabei setzen wir auch auf ein Konzept, das in den letzten Jahren in Vergessenheit geraten ist, nun aber neues Potenzial entfaltet: die Wohngemeinnützigkeit. Für Mieterinnen und Mieter ist das eine enorm gute Neuigkeit im Kampf gegen fehlende Wohnungen und dauerhaft steigende Mieten.
Denn mit der Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) wollen wir die Voraus-setzung schaffen, dass sich neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere Säule für die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen in Deutschland etablieren kann.
All diejenigen sozialen Unternehmen, Vereine und die Stiftungen, die gemeinnützig tätig sind, können künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von den umfassen-den Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Voraussetzung: Die angebotene Miete muss unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können. Die Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit, die wir in dieser Woche erstmals beraten, ist nicht nur ein starkes Zeichen für soziale Gerechtigkeit. Sie wird auch zu einer Stärkung des sozialen Engagements in unserer Gesellschaft beitragen.
Interessante Informationen rund um das Thema neue Wohngemeinnützigkeit können Sie hier nachlesen.
In dieser Woche beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, der zum Ziel hat, das Rentenniveau für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner dauerhaft bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren und ein Generationenkapital zu schaffen, um zukünftige Beitragszahlende zu entlasten. Dabei wird die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bis einschließlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2039 gesetzlich verankert und wirkt also bis zum 30. Juni 2040, bevor die nächste Rentenanpassung zum 1. Juli 2040 erfolgt. Bereits 2035 muss die Bundesregierung einen Bericht vorlegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, um das Rentenniveau auch über 2040 hinaus bei mindestens 48 Prozent zu halten. Damit legen wir als Leistungsziel für die gesetzliche Rente fest, dass ein Sicherungsniveau vor Steuern von 48 Prozent nicht unterschritten werden soll. Damit sorgen wir dafür, dass die Renten auch in Zukunft mit den Löhnen steigen können. Ohne diese Maßnahme würde das Rentenniveau langfristig auf unter 45 Prozent sinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent ist eine Rente von 1.500 Euro im Jahr 2040 um nahezu 100 Euro pro Monat höher. Von der Sicherung des Rentenniveaus profitieren damit auch derzeitig Berufstätige. Mit dem Generationenkapital schaffen wir einen zusätzlichen Baustein für die Finanzierung der gesetzlichen Rente.
Mehr Informationen zum Thema und den aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie hier.
Die Bundesregierung plant die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem insbesondere die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geregelt ist. Dazu hat sie einen Entwurf vorgelegt, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. In dem Gesetz soll – wie zwischen Bund und Ländern vereinbart – der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. 2023 bis 2025 sollen gemeinsam abgerechnet werden können. Es soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermöglicht den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe. 2023 bis 2025 geht die Nachschusspflicht von Bund und Ländern nicht über 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr hinaus. Auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets kann dann in Betracht kommen, wie es nun von der Verkehrsministerkonferenz mit der Erhöhung auf 58 Euro monatlich zum 1. Januar 2025 beschlossen worden ist. Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für preisreduzierte Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. Der Entwurf enthält außerdem eine haushaltskonsolidierende Maßnahme: 350 Millionen Euro werden nicht automatisch im Jahr 2025, sondern erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Mittel 2026 ausgezahlt.
Mehr Informationen zum Deutschlandticket finden Sie hier.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2024-09-27 10:12:052024-09-27 10:12:05Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets
Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und bessere Arbeitsförderung – das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Modernisierung des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III), den wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten. Ziel ist, arbeitsuchende Menschen schneller, gezielter und leichter in Jobs zu vermitteln, auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Beratungs- und Vermittlungsgespräche können in den Arbeitsagenturen künftig auch digital geführt werden und Instrumente zur aktiven Arbeitsförderung werden erweitert. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ersetzt, der auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie auf die Eigeninitiative und das Vertrauen in die Eigenbemühungen arbeitsuchender Menschen setzt. Zumutbare Arbeit anzunehmen, bleibt Pflicht.
Wir fördern die Jugendberufsagenturen noch besser, insbesondere indem wir die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungsträger stärken. Zudem verbessern wir die Möglichkeit, Jugendliche zu unterstützen, insbesondere werden die Fördermöglichkeiten für schwer erreichbare junge Menschen verbessert. Wer ein Praktikum zur Berufsorientierung außerhalb der eigenen Region macht, kann künftig bis zu 420 Euro pro Monat an Zuschuss für die Unterbringung erhalten.
Ab 2029 wird die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen dauerhaft von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die bisher modellhaft bei ihr angesiedelte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wird verstetigt. So sollen zusätzliche Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen und möglichst entsprechend ihren Qualifikationen beschäftigt werden.
Wie Sie einen Online-Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren können, können Sie hier nachlesen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2024-09-27 10:11:542024-09-27 10:11:54Für eine moderne und bürgerfreundliche Arbeitslosenversicherung
Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, mit denen Einkommensteuerzahlende und insbesondere Familien entlastet werden. Außerdem werden die steuerlichen Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf den Weg gebracht.
Die Anpassungen im Einkommensteuertarif stellen die verfassungsrechtlich gebotene Frei-stellung des Existenzminimums sicher. Sie verhindern außerdem eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung, gleichen also die kalte Progression aus.
Das Kindergeld wird 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind/Monat und 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Kind/Monat erhöht. Ab 2026 wird im Einkommensteuergesetz verankert, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Auch wird ab 2025 der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene um fünf Euro auf 25 Euro monatlich erhöht.
Wir sorgen für mehr Steuergerechtigkeit und überführen die Steuerklassen III und V ab dem 1. Januar 2030 in die Steuerklasse IV mit Faktor. Damit wird eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen Ehe- und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner unmittelbar erreicht und nicht erst in der Steuererklärung. Der überproportional hohe Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V, der vor allen Frauen betrifft, wird damit beendet. Künftig haben sie ein höheres monatliches Netto. Dies ist ein Baustein hin zu einem Steuerrecht, das eine eigenständige Existenzsicherung und Erwerbsteilhabe von Frauen unterstützt und nicht behindert.
Zudem stärken wir steuerbegünstigte Körperschaften wie beispielsweise Vereine. Im Gemeinnützigkeitsrecht wird nun verlässlich und transparent klargestellt, dass solche Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne dass sie ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Damit wird das gerade heute so wichtige demokratische Engagement unterstützt und gefördert.
Den Gesetzesentwurf zur Steuererleichterung finden Sie hier.
Das Maßnahmenpaket mit dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ finden Sie unter diesem Link.
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sieht ein Gesamtvolumen von 489 Milliarden Euro vor. Davon fließen 81 Milliarden Euro in Investitionen, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den 70,8 Milliarden Euro des Vorjahres. Trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage gibt es keine Einschnitte im Sozialbereich. Der Fokus liegt darauf, zentrale Aufgaben wie soziale Sicherheit, Wirtschaftsförderung und den Klimaschutz nicht gegeneinander auszuspielen.
Die sozialen Sicherungssysteme bleiben stark: Renten werden stabil gehalten, und Familien sowie Arbeitnehmer:innen erhalten weiterhin umfangreiche Unterstützung. Im Bildungsbereich steigen die Ausgaben auf über 22 Milliarden Euro, um zusätzliche Studienplätze, die berufliche Bildung und das größte Bildungsprogramm für mehr Chancengleichheit – das Startchancenprogramm – zu fördern.
Auch der Wohnungsbau erhält einen Aufschwung: Mittel für den sozialen Wohnungsbau, das WohngeldPlus und die energetische Stadtsanierung werden erhöht. Dies soll dazu beitragen, bezahlbares und klimafreundliches Wohnen zu sichern.
Zusätzlich hat die Regierung eine Wachstumsinitiative verabschiedet, die 49 Maßnahmen umfasst. Darunter sind Bürokratieabbau, steuerliche Erleichterungen für Unternehmen sowie Investitionen in die Infrastruktur, um Arbeitsplätze zu sichern und die Transformation der Wirtschaft voranzutreiben.
Die Haushaltsplanung wird in diesem Jahr besonders herausfordernd: Es ist eine globale Minderausgabe von 12 Milliarden Euro vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung Vorschläge machen muss, um Einsparungen in diesem Umfang zu realisieren, ohne dabei die wichtigen Investitionen und sozialen Maßnahmen zu gefährden.
Um langfristig handlungsfähig zu bleiben, wird auch die Schuldenregel in den Fokus genommen. Der Haushaltsentwurf sieht eine Nettokreditaufnahme von 51,3 Milliarden Euro vor, was im Rahmen der geltenden Schuldenbremse liegt. Doch die steigenden Ausgaben, insbesondere für Infrastruktur und Klimaschutz, machen deutlich, dass eine Reform der Schuldenregel notwendig ist, um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Den Haushaltsentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. Der Haushalt ist das Königsrecht des Bundestages. Als SPD werden wir uns in den kommenden Wochen des parlamentarischen Verfahrens besonders für soziale Sicherheit und Stabilität sowie für zukunftsgerichtete Investitionen in unsere Gesellschaft einsetzen. Der Haushalt wird in der 2. und 3. Lesung im November vom Bundestag beschlossen.
Als Reaktion auf den islamistischen Anschlag in Solingen hat die Bundesregierung ein umfassendes Sicherheitspaket zur Stärkung der inneren Sicherheit und zur Verbesserung der Extremismus- und Gewaltprävention geschnürt.
Ein zentraler Punkt ist die Verschärfung des Waffenrechts. Künftig sollen zusätzliche Behörden wie die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) in die Prüfung und den Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen einbezogen werden, um zu verhindern, dass Extremist:innen und Terrorist:innen Zugang zu Waffen erhalten. Darüber hinaus wird ein Messerverbot auf Volksfesten, Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen eingeführt, das auch in Bussen und Bahnen gilt. Damit soll die Gewalt im öffentlichen Raum wirksam eingedämmt werden.
Im Bereich der Extremismus- und Terrorismusbekämpfung werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erweitert. Das BKA und die Bundespolizei können künftig biometrische Daten wie Lichtbilder aus dem Internet mit Informationen aus sozialen Medien abgleichen, um mutmaßliche Täter:innen schneller zu identifizieren. Außerdem wird die automatisierte Datenanalyse verbessert, damit die Sicherheitsbehörden große Datenmengen effizienter auswerten können.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prävention islamistischer Radikalisierung. Eine Task Force der Bundesregierung wird konkrete Maßnahmen entwickeln, um vor allem junge Menschen, die sich im Internet radikalisieren, besser zu schützen. Präventive Maßnahmen sollen helfen, Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und zu stoppen.
Dieses Sicherheitspaket zeigt die Entschlossenheit der Bundesregierung, Extremismus und Terrorismus entschieden zu bekämpfen und gleichzeitig für Humanität im Asylrecht zu sorgen. Es setzt klare Maßnahmen, um Deutschland noch sicherer zu machen.
Die entsprechenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten.