Infodienst – Seite 4 von 141 – Oliver Kaczmarek, Md

Wachstumschancen, Investitionen und Innovation stärken

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Das sogenannte Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern.

Als ein zentrales Projekt wird eine Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft eingeführt: 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen können künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden.

Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung wird verbessert. Neben Personalkosten können künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen.

Mit dem Gesetz werden auch zahlreiche Einzelregelungen im Steuerrecht angepasst, die das Steuersystem an zentralen Stellen einfacher und moderner machen. In den parlamentarischen Beratungen ist es uns als SPD-Bundestagsfraktion gelungen, die Belastungen für die Kommunen, die durch steuerliche Mindereinahmen entstehen, abzumindern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier

Mittelstand fördern

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Der Bundestag hat in dieser Woche ebenfalls abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Program), das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht, werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro.

Der Wirtschaftsplan 2024 sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Erstmals vorgesehen sind auch Programme, mit denen die Gründung besonders nachhaltiger Unternehmen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen unterstützt werden. Diese Programme werden in den nächsten Monaten entwickelt und bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages.

Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung und Stipendien an Student:innen und junge Wissenschaftler:innen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier

Klimaänderungen besser begegnen

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Trotz der ambitionierten Pariser Klimaziele von 2015 ist nun absehbar, dass ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur nicht verhindert werden kann. Deshalb kommt es nun darauf an, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Gesellschaft und Wirtschaft an bereits eingetretene und kommende Klimaveränderungen anzupassen.

Deshalb hat der Bundestag in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) beraten. Deutschland erhält damit erstmals einen Rahmen für die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie, durch die Maßnahmen zur Klimaanpassung von Bund, Ländern und Kommunen koordiniert vorangetrieben werden. Der Entwurf enthält drei Kernelemente.

Erstens werden die Bundesländer verpflichtet, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. Dafür sollen vor allem regionale Daten verwendet werden. Die Länder können bestimmen, dass für Gemeinden unterhalb einer zu bestimmenden Größe kein eigenes Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss, wenn der zuständige Landkreis das Gebiet dieser Gemeinde abdeckt. Der Bund unterstützt die Kommunen dabei.

Zweitens wird auch der Bund eine Klimaanpassungsstrategie vorlegen und umsetzen. Die Strategie wird alle vier Jahre unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben und enthält messbare Ziele und Indikatoren. Die Ziele werden nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern in einem eigenen Strategieprozess entwickelt, in den Bürger:innen, Länder und Verbände mit einbezogen werden.

Drittens gilt ein so genanntes Berücksichtigungsgebot. Träger öffentlicher Aufgaben sollen eine Vorbildfunktion einnehmen, indem sie das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier

Für ein demokratisches Belarus

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Im August 2020 begannen die demokratischen Proteste gegen die gefälschten Präsidentschaftswahlen in Belarus. Mit brutaler Gewalt und russischer Unterstützung gelang es dem Regime um Präsident Lukaschenko, die demokratischen Proteste niederzuschlagen. Tausende Oppositionelle wurden seither inhaftiert oder mussten das Land verlassen. Wir stehen entschlossen an der Seite aller Menschen, die sich gegen dieses Regime stellen und für Freiheit, Menschenwürde und Demokratie eintreten. In einem Antrag bekräftigen wir Koalitionsfraktionen unsere ungebrochene Solidarität mit der belarussischen Demokratiebewegung und erinnern an die Opfer des Regimes. Wir verurteilen das Vorgehen des belarussischen Regimes, fordern die Freilassung aller politischen Gefangenen und die Durchführung freier und fairer Wahlen. Wir begrüßen die Sanktionen der Europäischen Union gegen Belarus und die Unterstützung der Demokratiebewegung sowie weitere Programme zur Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich weiterhin dafür einzusetzen, die Zukunft von Belarus als freies und demokratisches Land vorzubereiten, das in der europäischen Wertegemeinschaft willkommen ist. Der Antrag wurde diese Woche im Plenum debattiert und direkt abgestimmt.

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Bürokratieabbau voranbringen

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Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe für die gesamte Bundesregierung, damit Bürger:innen und Unternehmen spürbar entlastet werden und die Verwaltung effektiver und leistungsfähiger wird. Wie wir dabei vorankommen, zeigt der „Sonderbericht der Bundesregierung – Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“, den wir in dieser Woche beraten haben. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über alle bereits abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen dieser Legislaturperiode. Digitalisierungsprojekte nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein. Darüber hinaus ergänzt der Bericht weitere Bausteine zum Bürokratieabbau wie die Verbändeanhörung, das Bürokratieentlastungsgesetz IV, dessen Eckpunkte das Kabinett am 30. August 2023 beschlossen hat, und die Europäische Initiative zum Bürokratieabbau.

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Gesundheitsdaten für Forschungszwecke nutzen

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Wir wollen eine bessere Gesundheitsforschung. Forschung braucht aber Daten. Deshalb erleichtern wir die gemeinwohlorientierte Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Geplant ist unter anderem der Aufbau einer Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer Datenzugangs- und Koordinierungsstelle. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nutzung von Gesundheitsdaten haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Die Zugangsstelle soll bürokratische Hürden abbauen und als Anlaufstelle für Datennutzer fungieren, bei der erstmals Daten aus verschiedenen Datenquellen miteinander verknüpft werden können. Bei Anträgen auf Nutzung von Forschungsdaten soll künftig nicht mehr entscheidend sein, wer den Antrag stellt, sondern wofür. Entscheidend sind also die im öffentlichen Interesse liegenden Verwendungszwecke.
Versicherte können in einem Opt-Out-Verfahren entscheiden, ob sie Daten aus ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) für bestimmte zulässige Zwecke freigeben. Dazu wird eine einfache Widerspruchsverwaltung eingerichtet, damit Patient:innen über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung entscheiden können.

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Kindergrundsicherung einführen

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In dieser Woche beraten wir in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir Kinder besser vor Armut schützen und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die Kindergrundsicherung besteht aus drei Teilen: Alle Kinder und Jugendlichen erhalten eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung. Diese ersetzt das bisherige Kindergeld in Höhe von derzeit 250 Euro monatlich. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger und nach Alter gestaffelter Kinderzuschlag. Außerdem gehen einige Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Kindergrundsicherung auf. Mit der Kindergrundsicherung sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche erreicht werden. Durch die Anpassung des Existenzminimums erhalten einige Altersgruppen höhere Leistungen als bisher, für andere bleiben sie gleich. Im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir die Hinweise von Verbänden und Wissenschaft in die Beratungen einbeziehen mit dem Ziel, den Gesetzentwurf zu verbessern. Wir wollen erreichen, dass Kinder durch aufeinander abgestimmte Leistungen einfach und unbürokratisch vor Armut geschützt werden.

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Sozialgesetzbücher XII, XIV und weitere Gesetze werden angepasst

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Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geändert. In der Folge müssen nun weitere Gesetze geändert werden, damit sich alle Regelungen widerspruchsfrei in die bestehende Rechtsordnung einfügen. Den Entwurf der Bundesregierung für ein Anpassungsgesetz haben wir in dieser Woche in 2. und 3. Lesung beraten.
Konkret sollen verschiedene Sozialgesetzbücher geändert werden, zum Beispiel das SGB XII. Hier sollen die Regelungen zur Einkommensanrechnung aus dem SGB II übernommen werden. Im SGB IX soll – wie im SGB XII – gelten, dass ein angemessenes Kraftfahrzeug bei Leistungsberechtigten nicht mehr als Vermögen angerechnet wird.

Klarstellungs- und Änderungsbedarf besteht auch in dem am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV), im noch übergangsweise geltenden Bundesversorgungsgesetz (BVG) und in der Verordnung über die Kriegsopferfürsorge. Folgeänderungen und Klarstellungen ergeben sich auch im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), im Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz), im Pflegeversicherungsrecht nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und im Soldatenversorgungsgesetz. Außerdem ändern wir das Wohngeldgesetz, um eine Folgeänderung aus dem Wohngeld-Plus-Gesetz einzufügen.

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Für mehr Transparenz und bessere Qualität in Krankenhäusern

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Wer eine OP vor sich hat, braucht verlässliche Infos darüber, in welchem Krankenhaus die bestmögliche Behandlung zu erwarten ist. Mit dem Krankenhaus-Transparenzgesetz wird es ab dem kommenden Jahr ein Online-Infoportal geben, in dem die Patient:innen alle verfügbaren Krankenhausdaten einsehen können – etwa wie oft Eingriffe vorgenommen werden und wie viele Fachärzt:innen und Pflegende in der Klinik arbeiten. Viele dieser Daten sind bisher nur schwer einzusehen.

Konkret soll das Transparenzverzeichnis folgende Informationen enthalten: Fallzahlen von Leistungen (also beispielsweise Knie-OPs), personelle Ausstattung, Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe sowie die vorläufige Zuordnung der einzelnen Standorte zu Versorgungsstufen.

Mit dem Info-Portal packen wir den ersten Teil der Krankenhausreform an, die derzeit vorbereitet wird. In einem zweiten Schritt strukturieren wir das Krankenhauswesen neu. Unser Ziel ist dabei, die Qualität der Behandlungen zu verbessern und sicherzustellen, dass Kliniken nur das anbieten, was sie am besten können. Dazu werden gemeinsam mit den Ländern 65 Leistungsgruppen definiert. Die Länder, die für die Krankenhausplanung zuständig sind, weisen ihren Krankenhäusern bestimmte Leistungsgruppen zu. Für jede Leistung gibt es bundeseinheitliche Kriterien, sodass sichergestellt ist, dass Patient:innen unabhängig von der Größe des Krankenhauses die beste Versorgung bekommen.

Um den Krankenhäusern den wirtschaftlichen Druck zu nehmen, steigen wir aus dem Hamsterrad der Fallpauschalen aus. Stattdessen erhalten Kliniken Vorhaltepauschalen für die Leistungen, die sie anbieten. So steht künftig Qualität und nicht Quantität im Fokus der medizinischen Versorgung.

Außerdem unterstützen wir die Krankenhäuser in ihrer derzeit schwierigen finanziellen Situation weiter, ohne dass zusätzlicher Druck auf die Beitragssätze entsteht. Dazu wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 auf 250 Euro erhöht. Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal werden auch unterjährig in den Pflegeentgeltwerten berücksichtigt und mögliche Mindererlöse schneller ausgeglichen, wenn die Pflegekosten einer Klinik zuvor unterfinanziert waren.

Wir haben den Gesetzesentwurf in 2./3. Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Lobbyregister wird verschärft

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Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Lobbyregister, in dem sich alle Lobbyist:innen registrieren müssen, die Kontakt mit dem Bundestag oder der Bundesregierung aufnehmen. Wir haben es noch in der Großen Koalition, nach langem Widerstand der CDU/CSU-Fraktion, eingeführt. Es ist online auf der Seite des Deutschen Bundestages für jede:n zugänglich.

Wir haben seit dem Inkrafttreten die Rückmeldungen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet. Mit den Änderungen verschärfen wir das Lobbyregister und schließen Lücken. So stärken wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in unser demokratisches System.

Künftig müssen Interessenvertreter:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Auch müssen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen darlegen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Zur Registrierungspflicht führen nach der Reform auch Kontakte zu Ministerien bereits ab Referatsleitungsebene. Offengelegt wird ebenfalls, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt. Umfassende Angaben zur Finanzierung können künftig nicht mehr verweigert werden. Zuwendungen sind künftig anzugeben, wenn sie den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender:in übersteigen, und zugleich mehr als 10 Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.

Diese Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf abschließend beraten. Weitere Informationen gibt es hier.