Größte Reform beim Immissionsschutz seit 30 Jahren

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Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in den Bundestag eingebracht. Nach intensiven Verhandlungen wurde der Entwurf in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten. Der Entwurf sieht vor, alle Verfahrensschritte einer Genehmigung unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu digitalisieren. Antragsunterlagen müssen künftig nicht mehr in Papierform eingereicht werden. Erörterungstermine zwischen Antragsteller, Öffentlichkeit und Behörde können in Form einer Onlinekonsultation oder durch eine Video- oder Telefonkonferenz erfolgen. Darüber hinaus wird die Beteiligung von Behörden und die Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Behörden vereinfacht. So sorgen feste Fristen dafür, dass Behörden Unterlagen nicht immer wieder nachfordern können und der Verfahrensablauf dadurch nicht von einer einzelnen beteiligten Behörde ausgebremst wird.

Behörden können sich aber selbstständig Gutachten einholen. Bisher waren viele Verfahrensbeschleunigungen einzig für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vorgesehen. Künftig gilt dies auch für Industrieanlagen, um damit mehr Tempo bei der Transformation der Betriebe zu machen. Dabei werden Umweltstandards nicht abgesenkt. Der Entwurf adressiert auch das Repowering von Windkraftanlagen – also den Austausch von älteren Anlagen oder Teilen davon durch moderne und leistungsfähigere. Dafür wird es ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren geben, zum Beispiel bei einfachen Software-Updates ohne bauliche Veränderung. Künftig soll auch der Baubeginn von Anlagen vorzeitig möglich sein. So entfällt für Vorhaben auf einem bereits bestehenden Betriebsgelände und für Änderungsgenehmigungen die so genannte Prognoseentscheidung der Behörde – also die Beurteilung der Auswirkungen eines Bauvorhabens auf Aspekte des Umwelt-, Lärm- und Emissionsschutzes. Um die Verwaltung bei der Bearbeitung von Anträgen zu unterstützen, können zukünftig Projektmanager als Verwaltungshelfer hinzugezogen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007502.pdf