Verbraucherschutz – Seite 4 von 5 – Oliver Kaczmarek, Md

Für Klimaschutz und Energiesicherheit – das „Osterpaket“ kommt!

, , ,

Erneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität und machen uns unabhängiger von fossilen Energieträgern – und damit auch von russischen Importen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine ambitionierte Klimapolitik verständigt. Mit dem „Osterpaket“ der Bundesregierung gehen wir nun erste wichtige Vorhaben an und setzen zentrale Wahlkampfversprechen um. Künftig erhalten Erneuerbare Energien Vorrang. Zudem wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Zudem entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherechte. Auch die Ausbauziele für Windenergie auf See werden schrittweise erhöht: Bis auf mindestens 70 Gigawatt im Jahr 2045. Um die Ausbauziele zu erreichen, beschleunigen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Des Weiteren schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt: Stromanbieter müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen. Zudem erhält die Bundesnetzagentur zusätzliche Aufsichtsbefugnisse über die Energielieferanten

Steuerentlastungen: Energiepreispauschale und Kinderbonus 2022

, ,

Um den drastisch gestiegenen Energiepreisen entgegenzuwirken, werden zum Ausgleich durch das Steuerentlastungsgesetz die von der Bundesregierung im Bereich der Einkommensteuer beschlossenen Maßnahmen umgesetzt. Der Gesetzentwurf sah bereits die Anhebung des Grundfreibetrags, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und das Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer vor. In den Gesetzesberatungen haben wir die Entlastungsmaßnahmen um die Energiepreispauschale und den Kinderbonus 2022 ergänzt. Die Energiepreispauschale von 300 Euro wird allen Erwerbstätigen gewährt, um erwerbsbedingte Wegemehrkosten abzufedern. Auch wer in 2022 nur kurzfristig erwerbstätig ist, ist anspruchsberechtigt. Die Pauschale wird damit an 44 Mio. Bürger*innen gezahlt. Arbeitnehmer*innen, die am 1. September in einem ersten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale von Ihrem Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung im September. Selbstständige erhalten die Pauschale durch eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung im September, sofern der Betrag der Vorauszahlung den Betrag der Pauschale erreicht. Die übrigen Arbeitnehmer*innen und Selbstständigen bekommen die Pauschale über die Einkommensteuererklärung. Den Kinderbonus 2022 bekommen alle kindergeldberechtigten Familien. Dazu wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro erhöht. Es findet keine Anrechnung des Bonus auf Transferleistungen statt, so dass er auch Familien mit geringen Einkommen zugutekommt. Der Bonus wird mit dem Kindergeld im Juli ausgezahlt.

Bund finanziert „9-für-90“ Ticket

, ,

Um die gestiegenen finanziellen Belastungen der Bürger*innen bei Strom, Lebensmitteln, Heizung und Mobilität kurzfristig abzufedern, hat die Bundesregierung Ende März ein Entlastungspaket geschnürt. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für drei Monate. Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bestandskunden sowie Inhaber*innen von Abotickets werden automatisch auf das neue „9-für-90“-Ticket umgestellt. Ziel ist, die Bürger*innen finanziell zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV und zur Energieeinsparung zu setzen. Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhöhen wir die finanziellen Mittel der Länder und sorgen so dafür, dass das „9-für-90“-Ticket vor Ort umgesetzt werden kann. Gleichzeitig erhalten die Bundesländer finanzielle Mittel im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirmes, um auch für das Jahr 2022 den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile im ÖPNV zu finanzieren.

Höhere Erwerbsminderungsrenten gegen Altersarmut

, , ,

Mit einem kräftigen Rentenplus, einem wieder eingeführten Nachholfaktor und einer verbesserten Erwerbsminderungsrente leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche und generationengerechte Alterssicherung. Im Juli steigen die Renten im Westen um 5,25 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. In Zeiten steigender Preise ist diese spürbare Erhöhung ein wichtiges Signal, besonders für kleine Renten. Wir führen außerdem den Nachholfaktor wieder ein, der dafür sorgt, dass sich Löhne und Renten im Gleichklang entwickeln. Die Renten für die sogenannten Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand werden spürbar erhöht. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft. Durch die Erhöhung bekämpfen wir Altersarmut und federn die derzeitigen finanziellen Belastungen durch die höheren Energiepreise ab.

Abschaffung der EEG-Umlage: Spürbare Entlastung der Haushalte.

, ,

Höhere Kosten für Energie und Lebensmittel, pandemiebedingte Gesundheitsausgaben – all das sind finanzielle Belastungen für die Menschen in ganz Deutschland. Die Ampelkoalition hat deshalb zwei Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht, welche die Verbraucher*innen spürbar entlasten. Zwei Vorhaben davon setzen wir nun um: Wir schaffen die EEG-Umlage ab, damit der Strom günstiger wird. Und wir unterstützen Kinder in bedürftigen Familien mit einem Kindersofortzuschlag von 20 Euro monatlich sowie Menschen in Grundsicherung mit einer Einmalzahlung von 100 Euro. So sorgen wir dafür, dass Menschen mit geringen und mittleren Einkommen entlastet werden. In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr stark angestiegen. Dies bedeutet höhere Strompreise für viele Privathaushalte und Unternehmen. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage. Wir wollen Familien und Unternehmen vor hohen Energiepreisen schützen. Hier geht es um eine vorzeitige Absenkung der EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh auf null zum 1. Juli 2022.

Strombeziehende Unternehmen und Verbraucher*innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Deshalb wird bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt. In bestehenden Verträgen ist die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Endverbraucher*innen weiterzugeben. Zudem erhöhen wir die Transparenz: Stromlieferant*innen werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.

Maßnahmen des Bundes zum Umgang mit hohen Energiekosten

,

Die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten hat sich drastisch verschärft. Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürger:innen zu einer großen Belastung geworden. Manche der Kosten sind unmittelbar spürbar, wie zum Beispiel der Benzinpreis. Andere werden sich durch höhere monatliche Vorauszahlungen oder Nachzahlungen erst verzögert im Geldbeutel bemerkbar machen. Auch besonders betroffene Unternehmen kommen zunehmend in Schwierigkeiten.

Aus diesem Grund haben sich die Regierungsparteien in einer Sitzung des Koalitionsausschusses auf weiterer Entlastungen für die Bürger:innen geeinigt. Die vereinbarten Entlastungsmaßnahmen der Entlastungspakete werden Arbeitnehmer:innen, Familien, Studierende sowie Unternehmen entlasten. Auch Rentner:innen profitieren vom Wegfall der EEG-Umlage, von der abgesenkten Energiesteuer auf Kraftstoffe, von der ÖPNV-Aktion und – wenn sie Leistungsbezieher:innen sind – von den Einmalzahlungen und dem Heizkostenzuschuss beim Wohngeld (46 Prozent der Wohngeldbezieher:innen sind Rentner:innen). Hinzu kommt die Rentenerhöhung für alle 22 Millionen Rentner:innen (5,3 Prozent in Westdeutschland und 6,1 Prozent in Ostdeutschland) am 1. Juli 2022.

Das jüngste Entlastungspaket sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:

– Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.

– Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

– Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.

– Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß).

– ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Sie gilt 90 Tage lang für alle Bürger:innen.

Weitere Informationen zum Entlastungspaket gibt es hier:
https://www.spd.de/aktuelles/entlastungspaket/

Maßnahmen gegen die steigenden Energiepreise

, ,

Die momentan hohen Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Diese Belastung werden wir mit einem Heizkostenzuschuss abfedern. So werden wir zusätzlich entstehende soziale Härten abfedern. Die Regierungskoalition hat hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, welcher in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wurde. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen), welche mit 270€ unterstützt werden, sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher:innen und rund 75.000 Aufstiegs-Bafög-Empfänger:innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, einen Zuschuss von 230€ erhalten. Für uns als SPD war es in den Beratungen besonders wichtig, dass der Zuschuss nun automatisch, ohne ein aufwändiges bürokratisches Antragsverfahren ausgezahlt wird. Zusätzlich werden wir uns Im parlamentarischen Verfahren für eine Erhöhung des Zuschusses einsetzen, um die steigenden Preise besser abzufedern. 230

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000689.pdf

Faire Verträge für Verbraucherinnen und Verbraucher

,

Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher haben wir diese Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge im Bundestag beschlossen. Wir haben gegen die Union durchgesetzt, dass die automatische Vertragsverlängerung von einem Jahr, die Verbraucherinnen und Verbraucher oft teuer zu stehen kam, abgeschafft wird. In Zukunft gilt: Maximal zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit bei Strom, Fitnessstudio- oder Zeitungsabonnement sowie bei Handy- und Internetverträgen, danach monatlich kündbar. Die Union hat gegen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher einer Verkürzung der maximalen Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren auf ein Jahr abgelehnt. Wir setzen uns aber weiterhin dafür ein.

Wir führen einen Kündigungsbutton ein. Wer online einen Vertrag abschließt, kann diesen dann künftig online mit einem einfachen Klick kündigen und bekommt die Kündigung auch sofort bestätigt.

Wir verbessern zudem den Schutz vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen. Anbieterinnen und Anbieter müssen künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zu dem effizienter sanktioniert werden. Im parallel verhandelten Energiewirtschaftsgesetz regeln wir, dass Strom- und Gasverträge in Textform erfolgen müssen. Ein ungewollter Anbieterwechsel wird so verhindert.

Auch werden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/269/1926915.pdf

Starke Verbraucherrechte beim Verkauf von digitalen Gütern

, ,

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stärkung der Verbraucherrechte beim Kauf eines Smartphones, Tablets oder Software, die wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben, setzen die von der EU vorgegebenen Warenkaufrichtlinie und Digitale-Inhalte-Richtlinie um. Vorgesehen ist eine Update-Pflicht für Verkäuferinnen und Verkäufer von digitalen Gütern, um eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit zu garantieren. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten außerdem ein Recht auf Datenportabilität: So können bei einem Vertragswechsel die Daten problemlos mitgenommen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927653.pdf

Außerdem stärken wir die Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern: Tritt nach einem Kauf ein Mangel auf, so kann künftig noch ein Jahr später davon ausgegangen werden, dass der Mangel zum Kaufdatum bereits vorlag und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt. Auch das Gewährleistungsrecht wurde so in Europa weiter vereinheitlicht. Das fördert den grenzüberschreitenden elektronischen Handel und schöpft das Wachstumspotenzial des Online-Handels besser aus. Beim Kauf von Tieren bleibt es aber bei der bisherigen Regelung von 6 Monaten, da Tiere Lebewesen sind und daher besondere Regelungen brauchen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927424.pdf

Mietspiegel werden aussagekräftiger und rechtssicherer

,

In dieser Woche haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts im Bundestag beschlossen. Das Vergleichsmietensystem in Deutschland ist das Aushängeschild unseres sozialen Mietrechts. Bei dem Vergleich der Mieten bilden Mietspiegel den wichtigsten Bezugspunkt, zum Beispiel bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen oder beim Abschluss neuer Verträge.

Mit dem Gesetz soll dieses Instrument gestärkt werden: Künftig legt der Bund Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel – zum Beispiel bei der Datenerhebung – fest. Außerdem wird bei Mietspiegeln, die diese Mindeststandards erfüllen, angenommen, dass sie nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten künftig vor Gericht Bestand haben.

Außerdem haben wir in den Verhandlungen erreicht, dass künftig in allen Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ein Mitspiegel erstellt werden muss. Damit stärken wir die Rechte der Mieterinnen und Mieter. Denn nur wer die ortsübliche Vergleichsmiete kennt, kann auch von seinen Rechten gegen überzogene Mieterhöhungen Gebrauch machen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/269/1926918.pdf