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Steuerentlastungen: Energiepreispauschale und Kinderbonus 2022

Infodienst, Umwelt und Energie, Verbraucherschutz

Um den drastisch gestiegenen Energiepreisen entgegenzuwirken, werden zum Ausgleich durch das Steuerentlastungsgesetz die von der Bundesregierung im Bereich der Einkommensteuer beschlossenen Maßnahmen umgesetzt. Der Gesetzentwurf sah bereits die Anhebung des Grundfreibetrags, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und das Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer vor. In den Gesetzesberatungen haben wir die Entlastungsmaßnahmen um die Energiepreispauschale und den Kinderbonus 2022 ergänzt. Die Energiepreispauschale von 300 Euro wird allen Erwerbstätigen gewährt, um erwerbsbedingte Wegemehrkosten abzufedern. Auch wer in 2022 nur kurzfristig erwerbstätig ist, ist anspruchsberechtigt. Die Pauschale wird damit an 44 Mio. Bürger*innen gezahlt. Arbeitnehmer*innen, die am 1. September in einem ersten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale von Ihrem Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung im September. Selbstständige erhalten die Pauschale durch eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung im September, sofern der Betrag der Vorauszahlung den Betrag der Pauschale erreicht. Die übrigen Arbeitnehmer*innen und Selbstständigen bekommen die Pauschale über die Einkommensteuererklärung. Den Kinderbonus 2022 bekommen alle kindergeldberechtigten Familien. Dazu wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro erhöht. Es findet keine Anrechnung des Bonus auf Transferleistungen statt, so dass er auch Familien mit geringen Einkommen zugutekommt. Der Bonus wird mit dem Kindergeld im Juli ausgezahlt.

13. Mai 2022/von Manuela Nothacker
Schlagworte: Energiepreispauschale, Kinderbonus 2022, Steuerentlastungsgesetz
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2022-05-13 14:24:302022-05-13 14:32:52Steuerentlastungen: Energiepreispauschale und Kinderbonus 2022

Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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