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Grundgesetzänderung für mehr Bildung und sozialen Wohnungsbau

Infodienst, Verkehr und Infrastruktur, Zukunftsaufgabe Bildung

Die große Koalition will mit den geplanten Grundgesetzänderungen die Basis für eine bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern schaffen. Damit soll die Finanzierung von Investitionen in den Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehr und insbesondere die Unterstützung der Länder durch den Bund vereinfacht werden. Künftig soll der Bund nicht nur in „finanzschwachen“ Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren können, deshalb brauchen wir die Änderung des Artikels 104c Grundgesetz (GG). Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass alle Länder und Kommunen mehr Investitionsmöglichkeiten erhalten sollen. Insbesondere der Digitalpakt hängt an dieser Grundgesetzänderung. Nur mit der Änderung des Artikels 104c GG kann sichergestellt werden, dass es ab 1. Januar 2019 Geld für die Digitalisierung an Schulen gibt.

Der neue Artikel 104d GG ermöglicht es dem Bund dauerhaft, den Ländern Finanzhilfen für Investitionen mit gesamtstaatlicher Bedeutung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Die Verbesserung besteht auch darin, dass der Bund den Ländern nun nicht mehr nur Umsatzsteuermittel zur Verfügung stellen kann, bei denen es zwar eine politische, aber keine rechtliche Zweckbildung gibt. Der Bund kann nun also dauerhaft und auf hohem Niveau den sozialen Wohnungsbau fördern.

Der geänderte Artikel 125c GG ermöglicht die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bereits vor dem 1. Januar 2025. Das GVFG sieht Investitionshilfen des Bundes für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vor. Die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes können so in den Jahren 2020 und 2021 zusammen um 1 Mrd. Euro angehoben werden.

In Artikel 143e GG wird die bereits im Jahr 2017 einfachgesetzlich geregelte Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich der Planfeststellung und Plangenehmigung im Grundgesetz abgesichert.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903440.pdf

Meine Rede zur Grundgesetzänderung in voller Länge gibt es hier: https://dbtg.tv/fvid/7276724

28. September 2018/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2018-09-28 16:47:562018-09-28 17:45:37Grundgesetzänderung für mehr Bildung und sozialen Wohnungsbau

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Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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