Straßen.NRW: „Lkw-Nachtfahrverbot und Tempo 50 auf B1 kann nicht realisiert werden“

, ,

Aus hiesiger Sicht könne „ein Nachtfahrverbot für den Schwerverkehr sowie eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung nicht realisiert werden“ – mit diesen Worten reagiert der Landesbetrieb Straßen.NRW auf ein Schreiben des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek. Darin verlangte der Politiker eine Einschätzung der Behörde zu einem Lkw-Nachtfahrverbot und dauerhaften Tempo 50 auf der B1 im Unnaer Innenstadtbereich.

Beides wird von Anwohnern, die unter der Belastung des seit Jahren steigenden Verkehrs auf der Bundesstraße leiden, gefordert. Mitte Juni überreichten sie dem SPD-Politiker einen entsprechenden Antrag mit Unterschriftenliste, der zuvor dem Verkehrsausschuss der Stadt Unna vorgelegt worden war, und baten ihn um Unterstützung gegenüber Straßen.NRW.

Aus Kaczmareks Sicht ist die Antwort des Landesbetriebs unbefriedigend: „Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird meines Erachtens nicht ausreichend gewürdigt, da der Aspekt der Lärmemission in dem Schreiben gar nicht aufgegriffen wird.“

Tatsächlich geht es in Sachen zulässige Höchstgeschwindigkeit ausschließlich um „Gefahrenlagen“. Im Brief heißt es u.a.: „(…) soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur da angeordnet werden, wo mit Sicherheit unangemessene Geschwindigkeiten zu erwarten sind und wo Unfalluntersuchungen eine Unfallhäufigkeit ergeben haben sowie der Streckenverlauf für den Verkehrsteilnehmer unübersichtlich ist. Bei den Kreuzungen Hertinger Straße/Iserlohner Straße/Kessebürener Weg mit der B1 handelt es sich an zwei der kreuzenden Straßen um Unfallhäufungsstellen.“

In einem gemeinsamen Behördentermin zwischen der Stadt Unna und dem Landesbetrieb Straßen.NRW habe man sich auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h verständigt. Dies jedoch nur bis zum Umbau der drei Kreuzungen. Für den Umbau seien umfangreichen Planungen notwendig, welche die bestehenden Unfallproblematiken berücksichtigen und beseitigen sollen. Folglich sei „die Geschwindigkeitsbegrenzung nach Umbau der Kreuzungen obsolet“.

Zum Thema Nachtfahrverbot schreibt die Behörde: „Gemäß §2 FStrG und § 7 FStrWG NRW müsste, um ein Schwerverkehr-Nachtfahrverbot aussprechen zu können, formal eine Teileinziehung vorgenommen werden. Für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist zu beachten, dass eine straßenrechtliche Teileinziehung nicht ohne Auswirkung auf die Klassifizierung der Straße möglich ist. Dauerhafte Verkehrsbeschränkungen würden hier die Abstufung zu einer Gemeindestraße erfordern, was aber wegen des Netzzusammenhangs nicht möglich sein dürfte. Fener dürfte ein Nachtfahrverbot für ortsfremde Schwerverkehr-Fahrer nicht nachvollziehbar sein. Der Befolgungsgrad würde entsprechend gering ausfallen.“

Der Bundestagsabgeordnete Kaczmarek wird das Anliegen der Unnaer Bürgerinnen und Bürger gern weiter verfolgen.