Wirtschaft und Finanzen – Seite 3 von 16 – Oliver Kaczmarek, Md

EU-Umwandlungsrichtlinie – mehr Schutz für Arbeitnehmer*innen

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Die Umwandlungsrichtlinie der EU von 2019, die unter anderem auch die Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzung und Formwechsel von Unternehmen regelt, muss bis Anfang 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit wird auch ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt: Es sind erstmals Regeln zum Schutz der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer*innen in den oben genannten Fällen vorgesehen. Im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unter anderem vorgesehen, dass Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen besser geschützt werden. Beispielsweise müssen sie künftig frühzeitig und umfassend über ein Umwandlungsvorhaben informiert werden, um ihre Rechte besser wahrnehmen zu können. Auch kann gerichtlich überprüft werden, ob eine Umwandlung missbräuchlich erfolgt, etwa um Rechte von Arbeitnehmer*innen gezielt zu umgehen.

 

Mehr Respekt, mehr Chancen, mehr Unterstützung – das Bürgergeld kommt

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Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, auch bekannt als Hartz IV. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, setzen auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats. Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um etwa 50 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ohne Rechtsfolgenbelehrung abgelöst. In der sich daran anschließenden Vertrauenszeit wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich mehrfache Meldeversäumnisse können sanktioniert werden, zudem gibt es eine entsprechende Härtefallregelung. Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, um insbesondere Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen oder zielgerichtete Weiterbildung zu ermöglichen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. In den ersten zwei Jahres des Bürgergeld-Bezugs werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensüberprüfung wird insgesamt vereinfacht und die Freibetragsregelungen verbessert. Außerdem wird mit dem Bürgergeld-Gesetz auch die Förderung für den Sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Ziel des Bürgergelds ist es, Menschen durch umfassende Betreuung langfristig in Arbeit zu bringen.

Entlastungen mit Wohngeld-Plus und Heizkostenzuschuss

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Um Menschen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, weiten wir den Kreis der Berechtigten deutlich aus und erhöhen das Wohngeld. Außerdem beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses vorsieht. Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,4 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Der Wohngeldbetrag soll von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Zusätzlich soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert. Darüber hinaus wird für die im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Von diesem sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfänger*innen von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, die einen pauschalen Heizkostenzuschuss erhalten.

Energiepreispauschale für Rentner*innen und Pensionär*innen des Bundes

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Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten ist im dritten Entlastungspaket eine Einmalzahlung für Rentner*innen sowie Pensionär*innen des Bundes vorgesehen. Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen voraussichtlich am 15. Dezember.

Entlastung von Unternehmen bei steigenden Energiepreisen

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Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, bringt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ein. Somit sorgen wir dafür, dass Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UPG) im Energie- und im Stromsteuerrecht u.a. den sogenannten Spitzenausgleich weiter erhalten. Diese Steuerbegünstigung ist bisher nur bis Ende 2022 gesetzlich verbindlich geregelt. Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass diese Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben und die Bundesregierung jeweils festgestellt hat, dass die jährlichen Zielwerte zur Reduzierung der Energieintensität erreicht wurden. Durch die Verlängerung wird die Energiepreissteigerung gedämpft und einer weiter steigenden Inflation entgegengewirkt.

Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges

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Die Bundesregierung will mit einem Abwehrschirm die steigenden Energiekosten und deren Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Dafür werden umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:

  • Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Das Energieangebot soll verbessert werden, beispielsweise durch die Nutzung Erneuerbarer Energien, Kohleverstromung einschließlich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, Ermöglichung eines „Fuel Switch“ und durch den Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals. Zusätzlich sollen süddeutsche Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen können. Wir werden dafür sorgen, dass über die letzten Monate eingespeicherte Gasmengen über den Winter dem Markt zur Verfügung gestellt werden.
  • Einführung einer Strompreisbremse: Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der aktuelle Marktpreis angelegt. Ziel ist es, den Endkundenpreis für Strom auf der Stromrechnung zu senken und von den hohen Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln. Die übrigen Unternehmen werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
  • Einführung einer Gaspreisbremse: Die Gaspreisbremse wird die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Preise werden (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Die Gaspreisbremse ist befristet und kann nach Evaluierung verlängert werden.
  • Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
  • EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich: Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich und setzt sich für eine politische Einigung auf dem Sonder-Energierat am 30. September ein.
  • Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas: Unabhängig von der Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten.

Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro – eine Frage des Respekts!

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Im Oktober tritt ein zentrales Versprechen der Sozialdemokratie in Kraft: Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Millionen von Arbeitnehmer*innen, die jeden Tag hart arbeiten gehen, haben dadurch deutlich mehr Geld in der Tasche. Besonders Ostdeutsche, Frauen und Beschäftigte in Branchen mit schwacher Tarifbindung profitieren davon. Der Mindestlohn ist deshalb eine Erfolgsgeschichte, weil er vor allem Menschen mit geringen Einkommen hilft, die Kaufkraft stärkt und Armut reduziert. Zugleich kämpfen wir weiter für höhere Löhne, mehr Tarifbindung und bessere Arbeitsbedingungen.

Wohngeld Plus unterstützt künftig mehr Bürger*innen mit mehr Geld

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Um Geringverdienende, Familien und Rentner*innen dauerhaft besser zu unterstützen, kommt das „Wohngeld Plus“. Mit dieser größten Wohngeldreform seit 57 Jahren reagieren wir auf die gestiegenen Kosten für Heizen und Klimaschutz. Künftig werden durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente die Energiekostensteigerungen aufgefangen. Erstmals wird außerdem eine Klimakomponente eingeführt, die Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau auf das Wohngeld anrechnet. Wir sorgen dafür, dass dann zwei Millionen Haushalte Wohngeld erhalten – künftig werden also deutlich mehr Rentner*innen, Familien und Geringverdienende unterstützt. Ziel ist, dass die Bürger*innen ab dem 1. Januar 2023 das neue Wohngeld Plus beantragen können.

Abkehr von Gas als Brennstoff wird erleichtert

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Laut Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland trotz massiv verringerter Lieferungen durch Russland stabil. Eine Verschlechterung der Lage kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Damit Kraftwerke und Industrie, die auf Gas angewiesen sind, unkompliziert auf andere Brennstoffe umsteigen können, berät der Bundestag in dieser Woche abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Der Entwurf sieht vor, dass die für den Brennstoffwechsel notwendigen Genehmigungsverfahren von Anlagen beschleunigt werden. Die Zulassung für die Errichtung einer Anlage soll künftig bereits vor Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Erstmals soll – sofern europarechtlich erlaubt – auch der vorläufige Betrieb einer Anlage möglich sein. Der Zeitraum zur Erhebung von Einwänden gegen eine Genehmigung wird von zwei auf eine Woche verkürzt. Des Weiteren kann auf Antrag des Betreibers auch von den Regelungen zu Lärm und Luft abgewichen werden. Auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren sollen rückwirkend von diesen Verfahrenserleichterungen profitieren.

Steuerliche Entlastungen

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Für Verbraucher*innen und Unternehmen

Um die schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz den anhaltenden Preissteigerungen etwas entgegensetzen. Die entsprechenden Belastungen der Bürger*innen sollen abgefedert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.

Der Entwurf, nachzulesen auf der Internetseite Bundesfinanzministerium – Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz zum Ausgleich der kalten Progression, sieht vor, die Effekte der Erhöhung von Steuern durch die Anpassung des sogenannten Einkommensteuertarifs für 2023 und 2024 auszugleichen. Außerdem werden Familien steuerlich direkt unterstützt, beispielsweise durch die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. Die Entlastungen sollen ab dem 1. Januar 2023 gelten.

 

Senkung der Umsatzsteuer bei Gas

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Energiepreise stark ansteigen lassen. Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, berät die Bundesregierung aktuell über die Einführung einer Gasumlage. Ziel der Umlage ist, die erhöhten Kosten zur Ersatzbeschaffung für Gasunternehmen abzufedern und die Kosten gleichmäßig auf alle Gaskunden und -kundinnen zu verteilen. Im Umkehrschluss bedeutet die Umlage aber auch höhere Preise für die Verbraucher*innen und Unternehmen. Daher haben die SPD und ihre Koalitionspartner in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um so die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 auf sieben Prozent zu senken. Weitere Details sind der Internetseite Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt | Bundesregierung  zu entnehmen. Die Unternehmen sollen die Steuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher*innen weitergeben. Die Senkung gilt solange, wie die Gasumlage erhoben wird.

 

Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie gilt weiterhin

Bei den Beratungen des Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat die SPD zusammen mit den anderen Fraktionen steuerliche Entlastungen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht, die auf der Webseite Deutscher Bundestag – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie genauer aufgeführt sind. Um den gastronomischen Betrieben über die Krise hinwegzuhelfen, wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Dies erleichtert der Gastronomie die Fortführung ihrer Betriebe nach den Beschränkungen der Corona-Krise. Um kleine und mittelständische Brauereibetriebe zu unterstützen, wird die zeitlich begrenzte Biersteuermengenstaffel dauerhaft beibehalten. Dadurch gelten für mittelständige Brauereien niedrigere Steuersätze auf Bier. Von der Maßnahme profitieren etwa 1.460 Brauereien.