Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen stärken

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Das Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern.

15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen könnten künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden. Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll verbessert werden. Neben Personalkosten könnten künftig auch Sachkosten gefördert werden. Zudem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen. Für kleine und mittlere Unternehmen würde sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen. Anpassungen quer durchs Steuerrecht sollen das Steuersystem an zentralen Stellen einfacher und moderner machen sollen. Um die Liquidität von Unternehmen, insbesondere des Mittelstands, zu verbessern, sollen die Abschreibungsbedingungen verbessert werden und die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages für vier Jahre angehoben werden. Die Übergangszeit bis zur vollständigen Besteuerung von Altersrenten soll bis 2058 verlängert werden. Vorgesehen ist ebenfalls eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen.

Wir haben den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.