Lieferengpässe bei Arzneimitteln bekämpfen

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In den vergangenen Jahren kam es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten. Um dieses Problem anzugehen, haben wir in dieser Woche den Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) abschließend im Bundestag beraten. Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Wir erhöhen die Liefersicherheit von versorgungskritischen Arzneimitteln, indem Pharmaunternehmen ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent anheben können. Die Krankenkassen übernehmen die Mehrkosten.

Antibiotika, die in der EU oder im europäischen Wirtschaftsraum produziert werden, müssen künftig bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. So soll Europa als Produktionsstandort für Arzneimittel gestärkt werden und die Lieferketten diversifiziert werden. Die Regelung kann auch für weitere versorgungsessenzielle Arzneimittel genutzt werden. Die Regeln zur Preisbildung werden so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika verstärkt wird. Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden.

Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen einfacher ein wirkstoffgleiches Arzneimittel anbieten. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten. Zudem werden Apotheken bei der Retaxation und der Abgabe von Hilfsmitteln von Bürokratie entlastet.

Wir verkürzen ebenfalls die Genehmigungsfrist für medizinisches Cannabis, ermöglichen Modellprojekte zum Drug Checking und die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei leichten Erkrankungen per Videosprechstunde oder telefonisch.

Weitere Informationen gibt es hier.

Marie Beimen thematisiert Zugangsbarrieren zum FSJ für einkommensschwache Jugendliche

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Heute besuchte Marie Beimen, Bundessprecherin der Freiwilligendienstleistenden, Oliver Kaczmarek im Bundestag. Sie absolviert derzeit ihren Freiwilligendienst im Marienhospital in Schwerte. Im Rahmen des Treffens diskutierten sie über bestehende Zugangsbarrieren, mit denen insbesondere junge Menschen aus einkommensschwachen Familien konfrontiert sind, wenn sie am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) teilnehmen möchten.

Ein spezifisches Hindernis, das Marie ansprach, ist die Anrechnung des Taschengeldes, das FSJ-Teilnehmende für ihre Arbeit erhalten, auf die Sozialleistungen ihrer Eltern und Geschwister. Diese Regelung erschwert es jungen Menschen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen, ein FSJ erfolgreich zu absolvieren.

Kaczmarek begrüßt zivilgesellschaftliches Engagement von jungen Menschen wie Marie. Gemeinsam mit ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern hat sie eine Petition ins Leben gerufen, um auf diese Herausforderungen aufmerksam zu machen und Veränderungen anzustoßen. Die Petition ist hier zu finden.

MdB Oliver Kaczmarek überbringt gute Nachrichten: 150.000 Euro vom Bund für die Sanierung von Schloss Heeren

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich in Berlin erfolgreich stark gemacht für das frühbarocke Wasserschloss in Heeren-Werve: Für die Restaurierung und Instandsetzung des Herrenhauses der Schlossanlage aus dem Jahr 1606 gibt es jetzt vom Bund einen Zuschuss von 150.000 Euro. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestags heute in Berlin beschlossen.

Im Oktober vergangenen Jahres haben Hausherr Christian Freiherr von Plettenberg und der Unnaer Architekt Veit Pothmann dem Abgeordneten bei einem Besuch im Schloss deutlich gemacht, dass die Sanierung des Herrenhauses ohne Fördermittel des Bundes nicht zu finanzieren sei. Wegen deutlicher Löcher im Bruchsteinmauerwerk müssen u.a. die  Süd- und Westfassade und der Turm des Herrenhauses sowie die Brücke restauriert werden. Kaczmarek versprach damals, die Fördermöglichkeiten des Bundes zu recherchieren und sich an den zuständigen Stellen für die Sanierung des Schlosses einzusetzen.

„Ich freue mich, dass der Bund das Wasserschloss mit seiner kulturellen Bedeutung für Kamen und die Region finanziell unterstützt. Mit vielfältigen Aktivitäten auf dem Gelände ist es von großer Bedeutung für den Ortsteil Heeren-Werve.“, so Kaczmarek.

Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.

Rausgehen und zuhören: Kaczmarek auf Tour im Wahlkreis zu Themen, die die Leute bewegen

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„Zukunft schaffen wir. Gemeinsam vor Ort.” – unter diesem Motto veranstaltet die SPD-Bundestagfraktion vom 26. Juni bis 2. Juli eine Themenwoche, an der sich auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit verschiedenen Aktionen in seinem Wahlkreis beteiligt. Im Fokus stehen dabei Gesprächsangebote zu den Themen, die die Menschen in ihrem Alltag bewegen, und Besuche, die zeigen sollen, wo es beim Umbau zur klimaneutralen Wirtschaft noch Verbesserungsbedarf gibt.

Los geht es am Dienstag, 27. Juni, um 11 Uhr mit derAnsprechBar”: Während des Markttags in Kamen möchte Kaczmarek im Gespräch die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und offene Fragen klären. Auch bei „Tür zu Tür“-Besuchen am Mittwoch, 28. Juni, in Schwerte spricht der Bundestagsabgeordnete die Menschen direkt an. Am Donnerstag, 29. Juni, steht der Besuch beim Bergkamener Umweltkontor auf dem Programm, das auf die Aufbereitung und Aufwertung von Altholz spezialisiert ist. Am Freitag, 30. Juni, schließlich besichtigt Kaczmarek energieautarke Mehrfamilienhäuser der UKBS in Unna-Königsborn, die künftig dank Photovoltaik und Infrarot-Deckenheizungen mehr Strom erzeugen sollen als sie verbrauchen.

„Was die Ampelkoalition in den letzten Monaten für den Bund beschlossen hat, hat Auswirkungen im ganzen Land. Konkret wird es vor Ort, in der Heimat, dort, wo man sich sicher und zuhause fühlt”, weiß Kaczmarek. Deshalb gehe er raus und spreche mit den Menschen vor Ort über anstehende Veränderungen und sozialdemokratische Antworten auf wichtige Zukunftsfragen.

Zu Gast beim Bundespräsidenten: Kaczmarek ruft zur Bewerbung für die „Woche der Umwelt“ auf

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Klimaneutralität und Energiesicherheit stehen im Fokus der „Woche der Umwelt” am 4. und 5. Juni 2024, zu der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier in Kooperation mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) zum nunmehr siebten Mal lädt. Rund 160 Projekte und Unternehmen aus ganz Deutschland haben die Möglichkeit, sich zu den Schwerpunkten Wasserstofftechnologie, Biodiversität und Ernährungssicherheit, Wirtschaft und Ressourcenschutz sowie Transformation und sozialer Zusammenhalt zu präsentieren.

Vor dem Hintergrund der Vielzahl an klimabewussten Initiativen und Betrieben im Kreis Unna ruft der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hiesige Unternehmen, Forschungsinstitute, Vereine und Verbände, aber auch andere Institutionen und Studierende dazu auf, sich um einen Ausstellungsplatz für die Messe in Berlin zu bewerben. „Ab sofort können sich bis zum 12. August all diejenigen online bewerben, die als Ausstellende im Park vom Schloss Bellevue mit einem eigenen Stand dabei sein wollen”, sagt Kaczmarek.

Wer sich mit einem pfiffigen Konzept bewerben möchte, findet weitere Informationen unter www.woche-der-umwelt.de.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz die Klimawende schaffen

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Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll den Weg für mehr klimaneutrale Heizungen ebnen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die Ampelfraktionen haben sich auf Verbesserungen geeinigt, die im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden sollen. Lebensnahe Ausnahme- und Übergangsregelungen für die Vielfalt von Lebenslagen und eine sozial gerechte Förderung sind feste Bestandteile der Reform.

Durch eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung soll es mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen in bestehenden Gebäuden geben: Die Vorgaben zum Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme sollen von 2024 an zunächst vor allem in Neubaugebieten gelten. In bestehenden Gebäuden sollen die Vorgaben im Wesentlichen erst wirksam werden, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Investitionen in neue Heizungen werden breit gefördert. Die Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und soll möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen. Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme werden alle Optionen gleichwertig behandelt. Vermieter:innen sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.

Der Entwurf des GEG wurde in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Jahresabrüstungsbericht 2022

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2022 – ein Jahr des Rückschlags, so überschreibt die Bundesregierung ihren Jahresabrüstungsbericht über den Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2022. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die internationale Friedensordnung und die über Jahrzehnte gewachsene konventionelle und nukleare Rüstungskontrolle in Europa schwer beschädigt. Auch russische Cyberattacken und Desinformationskampagnen in nie dagewesenem Umfang haben Frieden und Sicherheit weit über Europa hinaus gefährdet. All das bedeutet einen historischen Vertrauensverlust gegenüber Russland, der künftig alle Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung überschatten wird.

Für ein Mindestmaß an Sicherheit bedarf es umso dringender einer Verminderung von Risiken und Vermeidung unbeabsichtigter Eskalation. Dafür werden künftig u.a. Kommunikationskanäle, Verhaltensregeln zur Vermeidung von Zwischenfällen oder Transparenzmaßnahmen zu Truppenbewegungen äußerst wichtig sein. Auch bedarf es neuer Impulse für die nukleare Nichtverbreitung, sowohl aufgrund geäußerter russischer Drohungen als auch vor dem Hintergrund der iranischen und nordkoreanischen Nuklearprogramme und des wachsenden chinesischen Nuklearwaffenarsenals.

Den Bericht der Bundesregierung haben wir in dieser Woche im Plenum beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Nationale Sicherheitsstrategie erstmals beschlossen

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Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, erstmals eine Nationale Sicherheitsstrategie zu beschließen. Sie wurde am Mittwoch im Kabinett beschlossen und am Donnerstag im Plenum debattiert. Die Nationale Sicherheitsstrategie definiert Sicherheitspolitik umfassend. Sie soll Orientierung geben bei außen- und sicherheitspolitischen Fragen, um aktuellen wie künftigen Herausforderungen nach innen und außen besser begegnen zu können. Dafür begründet die Nationale Sicherheitsstrategie eine Politik der integrierten Sicherheit. Darunter verstehen wir das Zusammenwirken aller relevanten Akteure, Mittel und Instrumente, durch deren Ineinandergreifen die Sicherheit unseres Landes umfassend erhalten und gegen Bedrohungen von außen gestärkt wird.

Die Sicherheitsstrategie wurde unter Beteiligung vieler gesellschaftlicher Akteur:innen im In- und Ausland sowie einer Vielzahl an Bürger:innen erarbeitet. Ihre Veröffentlichung soll Ausgangspunkt für eine gesellschaftliche Debatte darüber sein, wie wir unsere Sicherheit künftig gewährleisten wollen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Schneller Bauen durch digitalisierte Verfahren

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Wir haben in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren abschließend beraten. Der Entwurf ist Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Ziel ist es, das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen zu modernisieren und zu beschleunigen. So soll künftig das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden gelten.

Im Katastrophenfall können die Länder Wiederaufbaugebiete definieren, in denen bestimmte Ausnahmen vom Baugesetzbuch gelten. So sollen die Resilienz von Siedlungen erhöht und die Auswirkungen der Katastrophe auf die Bausubstanz möglichst schnell bewältigt werden. Anlass der Regelung ist das Hochwasser im Ahrtal, das zu verheerenden Zerstörungen ganzer Orte und Straßenzüge geführt hat. Die Vorschrift beschränkt sich aber nicht auf Hochwasserkatastrophen, sondern umfasst alle denkbaren Katastrophenfälle wie insbesondere Natur- und Umweltkatastrophen. Es wird erwartet, dass diese aufgrund des Klimawandels häufiger und deren Auswirkungen gravierender werden.

Eine weitere notwendige Veränderung betrifft die Unterbringung von Geflüchteten. Die Zahl der in Deutschland Schutzsuchenden ist durch den Angriff Russlands auf die Ukraine nochmals stark angestiegen. Darauf haben wir bereits im Jahr 2021 reagiert und die 2015/2016 erlassenen Sonderregelungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Flüchtlingsunterunterkünften reaktiviert, befristet bis 31. Dezember 2024. Um die Kommunen auch zukünftig zu entlasten, soll die Bereitstellung der Unterkünfte für einen längeren Zeitraum erleichtert möglich sein. Daher werden die Sonderregeln um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Weitere Informationen gibt es hier.

Änderung des EU-Direktwahlaktes

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Wir haben in dieser Woche abschließend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts beraten. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) einzuführen. Der Gesetzentwurf musste mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag angenommen werden und muss noch dem Bundesrat zugeleitet werden. Eine Mindesthürde gab es seit 2011 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und mangels europarechtlicher Vorgaben nicht mehr.

Wann die Sperrklausel hierzulande in Kraft tritt, ist derzeit allerdings noch nicht absehbar. Denn damit der geänderte Direktwahlakt überhaupt in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Was bisher feststeht: Bei der nächsten Wahl zum EP 2024 bleibt es bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde, da Zypern und Spanien gegenwärtig noch nicht zugestimmt haben. Inzwischen liegen bereits weitreichendere Reformvorschläge des EP vor, die insbesondere die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Dieses Vorhaben hat die Ampel mit einem Antrag unterstützt, den wir in der letzten Sitzungswoche verabschiedet haben.

Weitere Informationen gibt es hier.