Höhere Erwerbsminderungsrenten gegen Altersarmut

, , ,

Mit einem kräftigen Rentenplus, einem wieder eingeführten Nachholfaktor und einer verbesserten Erwerbsminderungsrente leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche und generationengerechte Alterssicherung. Im Juli steigen die Renten im Westen um 5,25 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. In Zeiten steigender Preise ist diese spürbare Erhöhung ein wichtiges Signal, besonders für kleine Renten. Wir führen außerdem den Nachholfaktor wieder ein, der dafür sorgt, dass sich Löhne und Renten im Gleichklang entwickeln. Die Renten für die sogenannten Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand werden spürbar erhöht. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft. Durch die Erhöhung bekämpfen wir Altersarmut und federn die derzeitigen finanziellen Belastungen durch die höheren Energiepreise ab.

Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

, ,

Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich, etwa auf ihrer Homepage, bereitstellen. Betroffenen Frauen wird hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden von geeigneten Ärzt*innen erschwert. Dies behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt daher die Aufhebung der Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB vor. Zum einen können so Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Zum anderen haben Frauen damit einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt schwangere Frauen wichtig, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sollen dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt.

Frieden und Freiheit in Europa verteidigen: Umfassende Unterstützung für die Ukraine.

, ,

Wir verurteilen den brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine auf das Schärfste. Russland bricht mit diesem Überfall internationales Völkerrecht und greift auch unsere gemeinsamen europäischen Werte an. Deshalb stehen wir fest an der Seite der Ukrainer*innen im Kampf gegen Putin und seine Handlanger. Die Bundesregierung unterstützt finanziell, humanitär – und mit Waffenlieferungen. Dabei lassen wir uns von klaren Prinzipien leiten: enge Abstimmung mit den Bündnispartnern, keine Einschränkung unserer Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit und keine Kriegsbeteiligung von Deutschland oder der NATO. Vielmehr geht es darum, die Ukraine so gut es geht zu unterstützen, humanitäre Korridore zu ermöglichen, einen Waffenstillstand herbeizuführen und den Frieden gemeinsam mit unseren europäischen und internationalen Partnern dauerhaft sicherzustellen. Zugleich muss die Bundeswehr in der Lage sein, ihre Aufgaben im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung wahrnehmen zu können. Deshalb fordern die Koalitionsfraktionen eine zügige Umsetzung des „Sondervermögens Bundeswehr“. Langfristig muss Deutschland unabhängiger werden von russischer Energie. Mit dem Antrag vom Donnerstag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, einen Fahrplan zur Reduzierung von russischen Öl- und Gasimporten auf den Weg zu bringen, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und die Energiequellen zu diversifizieren.

Der Mindestlohn von 12 € kommt: Wir machen den Mindestlohn armutsfest!

, , ,

Ein zentrales Versprechen der Sozialdemokratie, das diese Woche ebenfalls im Parlament diskutiert wurde, war der Mindestlohn. Es steht fest: Wir erhöhen den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro. Denn wir finden, dass Arbeit vor Armut schützen muss. Millionen von Arbeitnehmer*innen werden durch die Erhöhung ab Oktober 2022 deutlich mehr Geld in der Tasche haben. Der Fokus liegt hierbei unter anderem auf Frauen. Auch Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung profitieren davon. Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte, die nun fortgeschrieben wird: Er hilft vor allem Menschen mit geringen Einkommen, stärkt die Kaufkraft und reduziert Armut. Durch die einmalige Erhöhung per Gesetz werden Millionen von Arbeitnehmer*innen ab Oktober 2022 mehr Lohn in der Tasche haben. Damit stellen wir sicher, dass Arbeit zum Leben reicht und sicher vor Erwerbsarmut schützt. Dies betrifft vor allem Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung, darunter Floristik, Körperpflege, Land- und Tierwirtschaft, Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel. Danach wird die von Gewerkschaften und Arbeitnehmer*innen besetzte Mindestlohnkommission über künftige Erhöhungsschritte entscheiden. Zudem wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht und dynamisiert. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden ist damit weiterhin möglich. Darüber hinaus wird es eine spürbare Verbesserung bei den Midijobs geben, also im sogenannten Übergangsbereich bei Verdiensten über 520 Euro. Künftig werden die Sozialbeiträge für Beschäftigte im unteren Übergangsbereich langsamer ansteigen, während Arbeitgeber*innen einen höheren Anteil als bisher leisten müssen. Zudem wird die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Dadurch wird der Anreiz für eine Tätigkeit oberhalb der Minijob-Grenze attraktiver. Dies führt zu einem höheren Verdienst und zu höheren Beitragszahlungen, durch die das Risiko der Altersarmut reduziert wird. Ein höherer Mindestlohn ist ökonomisch sinnvoll, denn er stärkt die Kaufkraft und stabilisiert die wirtschaftliche Erholung.

Die Erhöhung ist auch ein wichtiges Signal zum Tag der Arbeit am 1. Mai, der in diesem Jahr unter dem Motto „GeMAInsam Zukunft gestalten“ steht. Zusammen mit Saskia Esken werde ich dieses Jahr an der Kundgebung in Bergkamen-Oberaden teilnehmen. Gerne mit Ihnen!

Sondervermögen Bundeswehr: Wir investieren in unsere Sicherheit.

, ,

Mit dem „Sondervermögen Bundeswehr“ stärken wir die Sicherheit unseres Landes. Mit den vorgesehenen 100 Milliarden Euro sorgen wir dafür, dass dringend benötigte Investitionen in die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldat*innen fließen. Wir nehmen Geld in die Hand für die Zukunftsgarantie der Bündnis- und Landesverteidigung. Zusätzliche Sicherheit bringt das Sondervermögen auch, weil es unseren Kernhaushalt nicht angreift. So stehen weiter ausreichende Mittel für die Bereiche der inneren und sozialen Sicherheit zur Verfügung. Dies wird unserem umfassenden Verständnis von Frieden und Sicherheit gerecht, zu dem auch die Bereiche Entwicklungszusammenarbeit, zivile Krisenprävention und humanitäre Hilfe gehören. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende in der Geschichte Europas: Wir müssen mehr in die Sicherheit und den Frieden Europas investieren, um auch unsere Freiheit und Demokratie verteidigen zu können. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP schlagen daher die Errichtung des „Sondervermögens Bundeswehr“ und eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) vor. Der Gesetzentwurf zum Sondervermögen sieht vor, einmalig 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr bereitzustellen. Damit sollen insbesondere bedeutsame und komplexe mehrjährige Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr finanziert werden. So stärken wir die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und stellen sicher, dass die Bundeswehr ihre Bündnisverpflichtungen wahrnehmen kann. Trotz Sondervermögen bleiben weiter ausreichend Mittel für die innere und soziale Sicherheit zur Verfügung!

Entlastung von Kindern und Menschen in der Grundsicherung: Mehr soziale Teilhabe.

, , ,

Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz setzen wir zwei wichtige Vorhaben für den sozialen Zusammenhalt um. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Bis diese umfassende Reform umgesetzt ist, erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab Juli 2022 einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat. Davon profitieren Kinder, deren Familien Anspruch auf Grundsicherung, Sozialhilfe oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Auch Kinder von Asylbewerber*innen erhalten den Zuschlag. Damit verbessern wir zielgerichtet die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe derjenigen, die in der Corona-Pandemie stark belastet sind. Unser langfristiges Ziel bleibt, Kinderarmut hierzulande zu überwinden. Zudem wollen wir Menschen mit wenig Geld unter die Arme greifen. Mit einer erneuten Einmalzahlung von 100 Euro federn wir die Belastungen durch die Corona-Pandemie sowie durch die höheren Kosten für Energie und Lebensmittel ab. Davon profitieren diejenigen, die Grundsicherung, Sozialhilfe oder Unterstützung nach Asylbewerberleistungs- und Bundesversorgungsgesetz erhalten. Die Auszahlung ist im Juli 2022 geplant.

Abschaffung der EEG-Umlage: Spürbare Entlastung der Haushalte.

, ,

Höhere Kosten für Energie und Lebensmittel, pandemiebedingte Gesundheitsausgaben – all das sind finanzielle Belastungen für die Menschen in ganz Deutschland. Die Ampelkoalition hat deshalb zwei Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht, welche die Verbraucher*innen spürbar entlasten. Zwei Vorhaben davon setzen wir nun um: Wir schaffen die EEG-Umlage ab, damit der Strom günstiger wird. Und wir unterstützen Kinder in bedürftigen Familien mit einem Kindersofortzuschlag von 20 Euro monatlich sowie Menschen in Grundsicherung mit einer Einmalzahlung von 100 Euro. So sorgen wir dafür, dass Menschen mit geringen und mittleren Einkommen entlastet werden. In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr stark angestiegen. Dies bedeutet höhere Strompreise für viele Privathaushalte und Unternehmen. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage. Wir wollen Familien und Unternehmen vor hohen Energiepreisen schützen. Hier geht es um eine vorzeitige Absenkung der EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh auf null zum 1. Juli 2022.

Strombeziehende Unternehmen und Verbraucher*innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Deshalb wird bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt. In bestehenden Verträgen ist die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Endverbraucher*innen weiterzugeben. Zudem erhöhen wir die Transparenz: Stromlieferant*innen werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.

Entscheidung im Bundestag: Keine Einführung der Impfpflicht.

, ,

Nach vier Monaten Debatte im Bundestag, hat gestern die Abstimmung über die Einführung einer Impfpflicht stattgefunden. Hierzu haben mich im Vorfeld zahlreiche Zuschriften erreicht, die ich gewissenhaft zur Kenntnis genommen habe. Vielfach sind Zweifel gegen die Einführung einer Impfpflicht geäußert worden. Und bei diesem Gegenstand kann man tatsächlich zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen. Deshalb respektiere ich selbstverständlich andere Meinungen. Und ich denke daher auch, dass meine Meinung respektiert wird.

Denn auf Grundlage der Abwägung der Argumente und der Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt bin ich zu der Auffassung gelangt, den Antrag zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren zu unterstützen. Meiner Meinung nach wäre das der sinnvollste Weg gewesen, uns auf den Herbst und Winter vorzubereiten, weil wir nicht wissen, welche Corona-Mutationen uns dort vor Herausforderungen stellen werden. Es war mir wichtig, vorausschauend zu handeln und eine hohe Impfquote zu erreichen. Dies ist die beste Vorsorge für alle Bürger*innen!

Für die Schüler*innen, Lehrkräfte und alle an Schule Beteiligten waren die Auswirkungen der Pandemie besonders hart. Für Kinder ist der Schulbesuch seit zwei Jahren immer wieder unkalkulierbar und ihre Freizeitkontakte teils eingeschränkt. In den Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Impfzentren arbeiten die Menschen seit nun gut zwei Jahren unter höchsten Belastungen. Bei meiner Entscheidung für die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren zu stimmen, hatte ich auch diejenigen Personen im Blick, die schwere Krankheitsverläufe miterleben mussten oder in ihrem Umfeld miterlebt haben. Vorerkrankte und ältere Menschen brauchen die Solidarität der Gemeinschaft! Auch aus dieser Überzeugung heraus habe ich für die Impfpflicht gestimmt.

Es war mir zudem ein Anliegen, die Freiheitsrechte für alle wiederherzustellen. Wir alle wollen unser freies und uneingeschränktes Leben zurück. Dabei geht es nicht um die Freiheitsrechte Einzelner allein. Es geht darum, dass alle Menschen ihre Freiheitsrechte weiter ausüben können. Natürlich wäre eine allgemeine Impfpflicht ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gewesen. Demgegenüber stehen allerdings auch die Einschränkungen von Freiheitsrechten, die nicht einzelne, sondern alle Menschen seit zwei Jahren wegen der Corona-Pandemie in Kauf nehmen müssen. Meiner Meinung nach darf das individuelle Recht auf körperliche Unversehrtheit die kollektiven Rechte auf Freizügigkeit und allgemeine Gesundheitsvorsorge nicht übermäßig einschränken. Denn die Entscheidung, sich nicht impfen lassen zu wollen, ist nicht eine, die nur auf die eigene Person beschränkt ist. Sie betrifft in dieser Pandemie immer und existenziell andere Menschen.

Da für unseren Antrag keine Mehrheit absehbar war, hat unsere Gruppe einen Kompromiss ausgehandelt, der eine Impfpflicht ab 60 Jahren und eine Impfberatungspflicht für alle anderen Menschen vorsah. Rechtzeitig vor dem Herbst hätten wir dann gesehen, ob die Pflicht zur Beratung ausreichend Menschen dazu gebracht hätte, sich doch noch impfen zu lassen. Auf dieser Grundlage hätten wir die Impfpflicht ausweiten oder abschaffen können.

Der Bundestag hat sich nun demokratisch gegen eine Impfpflicht und jede weitere Maßnahme entschieden und diese Entscheidung ist zu akzeptieren. Mein Wunsch ist, dass der nächste Corona-Herbst keine neuen Mutationen mit sich bringt oder dass es zumindest einen milden Verlauf der nächsten Corona-Welle gibt.

Impfangebote gibt es weiterhin. Nehmen Sie diese wahr und schützen Sie damit sich selbst und andere! Die vorhandenen Impfstoffe sind hoch wirksam und verlässlich. Weltweit wurden mittlerweile 11 Milliarden Impfungen verabreicht. Nebenwirkungen können natürlich damit verbunden sein. Das Paul Ehrlich-Institut rechnet allerdings mit einer niedrigen dreistelligen Zahl von schweren Nebenwirkungen in Deutschland. Es ist eine besondere Leistung der Wissenschaft, dass so frühzeitig ein so wirksamer und verträglicher Impfstoff zur Verfügung stand. Mittlerweile ist genügend Impfstoff vorhanden und es werden immer mehr Impfstoffe zugelassen. Somit steht eine echte Auswahl an Impfstoffen zur Verfügung. Ich bin der Meinung: wir können darauf vertrauen. Deshalb mein Appell an Sie: Tragen Sie freiwillig zu einer hohen Impfquote bei und damit dazu, dass für uns alle der nächste Herbst nicht zum erneuten Corona-Herbst wird.

Pfleger*innen verdienen unseren Respekt! Der Pflegebonus kommt.

, , ,

Die Pandemie hat zu erheblichen Mehrbelastungen in vielen Krankenhäusern und in der Langzeitpflege geführt. Dabei haben die Pflegekräfte Außergewöhnliches geleistet. Das muss sich auch im Portemonnaie bemerkbar machen. Deshalb bringt die SPD-geführte Bundesregierung nun einen Pflegebonus auf den Weg. Damit würdigen wir den herausragenden Einsatz von Pflegekräften in Krankenhäusern, auf den Intensivstationen und in der ambulanten und stationären Langzeitpflege.

Insgesamt stellen wir für den Bonus eine Milliarde Euro zur Verfügung, von denen 500 Millionen Euro an Pflegekräfte in den Krankenhäusern sowie 500 Millionen Euro an die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege fließen. Die Prämien sind steuer- und sozialversicherungsfrei, damit die Beschäftigten in vollem Umfang davon profitieren. In der ambulanten und stationären Langzeitpflege wird der bereits erprobte Verteilungsschüssel angewandt. Die Prämienhöhe hängt von der Nähe zur Versorgung, der Qualifikation und der wöchentlichen Arbeitszeit ab. So erhalten Vollzeitbeschäftigte, die in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegeeinrichtung arbeiten, bis zu 550 Euro. Auch Azubis, Freiwilligendienstleistende und Leiharbeitnehmer*innen erhalten einen Bonus.

Die Zahlung einer Prämie beendet aber natürlich nicht die schwierige Situation in der Pflege. Über den Pflegebonus hinaus werden wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten strukturellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege anpacken. Wir sorgen unter anderem für mehr Personal, schaffen Lohngerechtigkeit in der Kranken- und Altenpflege, führen einen Verdienst in Tarifhöhe ein, schaffen geteilte Dienste ab und setzen uns für familienfreundlichere Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Kindern ein.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.

Steuerentlastungen für Familien

, , , ,

Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, besteht Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und FDP, schlägt daher ein Steuerentlastungsgesetz vor. Das sieht finanzielle Entlastungen und Steuervereinfachungen vor.

  • Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie der Grundfreibetrag angehoben.
  • Die geplante, bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler*innen auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen. Entsprechend wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener erhöht.
  • Die Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren alle Steuerpflichtigen, wobei die Bezieher niedrigerer Einkommen relativ stärker entlastet werden. Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags reduziert den administrativen Aufwand für Steuerzahler*innen und Steuerverwaltung und bringt Entlastungen für die Arbeitnehmer*innen. Die höhere Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie entlasten Fernpendler*innen gezielt von den gestiegenen Mobilitätskosten.

Auch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll Entlastungen für Familien bieten. Ziel ist es hier, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Daher schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wirtschaftliche und soziale Maßnahmen vor, die sehr schnell greifen sollen. Damit bekommen die Bürger*innen sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin Unterstützung. So werden beispielsweise Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung gezielt mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Gleichzeitig gibt es die Homeoffice-Pauschale und die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld. Außerdem wird die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 noch einmal verlängert.