Den Netzausbau weiter beschleunigen

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Auf EU-Ebene wurde im vergangenen Jahr die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) überarbeitet. Insbesondere soll der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 erhöht werden. Dazu sieht die Richtlinie vor allem Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien vor. Im Mai hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um die Vorgaben der RED III in den Bereichen Netze und Offshore-Windenergie umzusetzen.

In dieser Woche hat der Bundestag nun einen Teil der dort vorgesehenen Maßnahmen beschlossen. Konkret geht es um das Bundesbedarfsplangesetz. Um Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich des Netzausbaus zu beschleunigen, werden neun weitere Netzausbauvorhaben vorgelagert – das bedeutet vor der turnusmäßigen Novelle – in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Diese Vorhaben betreffen Teile der Stromtrassen „NordOstLink“ und „Rhein-Main-Link“.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011226.pdf

Justiz stärken – virtuelle und hybride Versammlungen ermöglichen

Damit die Kammern der anwaltlichen und rechtsberatenden Berufe während der Corona-Pandemie funktionsfähig blieben, konnten Sitzungen virtuell durchgeführt, Beschlüsse anschließend schriftlich gefasst werden sowie per Brief oder elektronisch gewählt werden. Diese Sonderregelung hat sich bewährt. Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer (BNotK), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Patentanwaltskammer (PAK) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sollen deshalb künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten können. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche abschließend beraten. Durch diese digitale Selbstverwaltung sinken die Hürden für eine Teilnahme – und zugleich wird so der demokratische Prozess innerhalb der Selbstverwaltungskörperschaften gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben wir Änderungen an den Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften getroffen. Insbesondere schaffen wir bisher notwendige Doppelmitgliedschaften in den Kammern von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Patentanwältinnen und -anwälte und Steuer-beraterinnen und Steuerberater ab. Darüber hinaus nehmen wir Wünsche aus der Praxis nach gesetzgeberischen Klarstellungen auf.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008674.pdf

Kaczmarek freut sich über 171.410 Euro Bundesmittel für St.-Johannis-Kirche in Ergste

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich erfolgreich für die Sanierung der fast 200 Jahre alten evangelischen St.-Johannis-Kirche in Schwerte-Ergste eingesetzt: Mit insgesamt 171.410 Euro fördert der Bund die Instandsetzung des Dachstuhls des vielleicht markantesten Gebäudes im Dorf. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat die Finanzierung des Projekts heute genehmigt. „Ich freue mich sehr, dass der Bund die St.-Johannis-Kirche mit ihrer kulturellen Bedeutung für Ergste und die gesamte Stadt Schwerte finanziell unterstützt und habe heute darüber auch die Gemeinde informiert“, sagt Kaczmarek.

Nach Angaben des Presbyteriums der Kirchengemeinde Schwerte-Ergste liegen die ermittelten Sanierungskosten für die Kirche bei rund 343.000 Euro. 50 Prozent davon fließen nun aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII der Bundesregierung. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.

Konferenz der SPD-Fraktion für die Interessenvertretungen der Beschäftigten

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Zum 36. Mal hatte die SPD-Bundestagsfraktion Betriebsrät:innen, Schwerbehindertenvertretungen und Personalrät:innen aus ganz Deutschland in den Bundestag eingeladen. Die Konferenz stand unter dem Motto „Gute Arbeit! Gutes Leben? – Welche Strategien haben die Betriebe?

Diskutiert wurden Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit als entscheidende Faktoren für die Lebensqualität der Menschen. Dazu wurde mit Interessenvertreter:innen von Beschäftigten aus ganz Deutschland darüber gesprochen, wie gute Arbeitsbedingungen in Betrieben aussehen können, welche Auswirkungen diese auf den Erfolg von Unternehmen haben und welche Rolle die Interessenvertretungen selbst dabei spielen. Schwerpunkte waren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Förderung gesunder Arbeit im Alter und der Beitrag von mobilem Arbeiten zur Arbeitszufriedenheit. Insgesamt waren rund 160 Vertreter:innen aus ganz Deutschland nach Berlin angereist, zusätzlich nahmen etwa 100 online teil.

Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek nahmen die Betriebs- und Personalräte Simon Lehmann-Hangebrock und Julian-Andre Koch aus Schwerte teil.

Neben Dr. Martin Rosemann, Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, sprachen der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich, der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und Berliner Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Schmidt.

Die Konferenz ist ein zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen innerhalb der Betriebe und den politischen Entscheidungsträger:innen in Berlin. Gesetzesvorhaben und -anpassungen erfordern einen engen Austausch über die Bedürfnisse in den Betrieben. Die Konferenz ist daher nicht nur als Dankeschön an die Interessenvertretungen zu verstehen, die sich tagtäglich für die Belange ihrer Kolleg:innen einsetzen, sondern dient auch als Veranstaltung zum Austausch über aktuelle Probleme und Herausforderungen.

Für mehr Qualität und solide Finanzierung von Krankenhäusern

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, eine bessere Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie zu ermöglichen und das flächendeckende Krankenhausnetz in Deutschland zu erhalten. Indem wir die Bedeutung von Fallpauschalen zurückdrängen und eine Vorhaltevergütung einführen, wollen wir Krankenhäusern den ökonomischen Druck nehmen. Die Vorhaltevergütung, also eine Summe, die Kliniken allein für das Vorhalten von Leistungen erhalten, soll sicherstellen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser unabhängig von der Leistungserbringung finanziell abgesichert sind. Leistungen der Krankenhäuser werden künftig in 65 neu definierte Leistungsgruppen eingeteilt, in deren Rahmen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Zugleich werden diese Leistungsgruppen als Kriterium für die Zuordnung der Vorhaltevergütung genutzt. Mit der Einführung der Vorhaltevergütung verringert sich der Aufwand bei Abrechnungsprüfungen. Vereinfachte Regelungen zur Dokumentation verringern den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für die relevanten Krankenhäuser in ländlichen Räumen unbefristet gelten. Auch die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden erhöht.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011854.pdf

Aufarbeitung von NS-„Euthanasie” und Zwangssterilisation

„Euthanasie“-Morde und Zwangssterilisationen gehören zu den menschenverachtendsten Auswüchsen nationalsozialistischen Unrechts und des tödlichen Rassendenkens. 300.000 Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen wurden ermordet, 400.000 Menschen wurden zwangssterilisiert. Erinnerung und Gedenken an die Opfer haben in Deutschland allerdings erst spät eingesetzt. Mit einem interfraktionellen Antrag wollen wir deshalb nun die Aufarbeitung intensivieren, die bestehenden Forschungs- und Aufklärungslücken schließen und die Dokumentation der Opferschicksale verbessern bzw. überhaupt erst beginnen.

Nötig ist dafür ein Vorhaben, um Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren, um sie so für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, solch ein Projekt zu initiieren. Zudem soll eine nationale Fachtagung in die Wege geleitet werden, die u.a. folgende Aspekte in den Fokus nimmt: Archivierung, Digitalisierung, Konservierung der betreffenden Akten sowie Schaffung einer Portallösung, mit der sich die Gedenkorte, aber auch Angehörige der Opfer vernetzen können. Auch sollen diese Geschehnisse u.a. in der Ausbildung in medizinischen, psychiatrischen und pflegerischen Berufen verankert werden. Weiter wird gefordert, die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4”-Tötungsanstalten auch in Zukunft zu unterstützen – beim Erhalt der Gebäude sowie bei den zunehmenden Herausforderungen bei der Bewältigung der aufzuarbeitenden Archivmaterialien und der zu leistenden Beratungsaufgaben.

Den gemeinsamen Antrag finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011945.pdf

Mehr Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsräten

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Für die Betriebsratsarbeit freigestellte Beschäftigte erhalten nach dem Lohnausfallprinzip eine Vergütung, die sich am Gehalt vergleichbarer Beschäftigter orientiert. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 sind rechtliche Unsicherheiten entstanden, was die Festlegung der Betriebsratsvergütung betrifft. Daraufhin haben Unternehmen präventiv entsprechende Vergütungen gekürzt, was zu diversen Gerichtsverfahren geführt hat.

Um diese Praxis künftig zu verhindern und insgesamt negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung auszuschließen, wurde das Betriebsverfassungsgesetz geändert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsräte können sich in einer Betriebsvereinbarung über ein Verfahren einigen, wie vergleichbare Beschäftigte zwecks Festlegung der Vergütung festgelegt werden. Werden Grundsätze der Vergütung so transparent in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, greift künftig eine sogenannte Richtigkeitsgewähr. Durch diese präzisere Regelung wird das Risiko der Strafbarkeit redlich handelnder Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträgerinnen und Amtsträger nahezu ausgeschlossen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009469.pdf

Bundesbericht Forschung und Innovation 2024

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Deutschland gibt über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Innovation aus. Das ist ein Rekordwert, heißt es im Bundesbericht Forschung und Innovation 2024, der alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorgelegt wird. Der Bericht bietet einen Überblick über die Aktivitäten des Bundes und der Länder in diesem Bereich und geht auf künftige Vorhaben ein.

Im Fokus des diesjährigen Berichts steht die Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation. Ihr Kernstück ist die Ausrichtung der Forschungs- und Innovationspolitik an sechs Missionen, die zentrale Transformations- und Fortschrittsfelder für die kommenden Jahre beschreiben. Damit wird eine zielgerichtete Forschungsförderung ermöglicht.

Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Damit die Transformation hierzulande gelingt, ist laut Bericht die Forschung an und die Entwicklung von zukunftsfähigen Technologien und sozialen Innovationen sowie deren Umsetzung in die Praxis von entscheidender Bedeutung. Ebenso notwendig ist eine starke Grundlagenforschung, die zur Entwicklung zukünftiger Technologien und Innovationen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft beiträgt. Der nationale und internationale Wissenschaftsaustausch soll weiter gestärkt werden.

Der Bericht adressiert darüber hinaus die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die deutsche Forschungs- und Innovationspolitik. Deutschland muss im Bereich der Technologien und der Digitalisierung unabhängig bleiben, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden und die Entwicklung neuer Technologien im Einklang mit europäischen Werten zu gewährleisten.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011560.pdf

Agrarpaket in der Koalition beschlossen

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP haben am 25.06.2024 ein Agrarpaket für eine zukunftsfeste Landwirtschaft beschlossen. Über viele Jahre hat es in Deutschland unter Führung von CDU/CSU keine Reformen zur nachhaltigen Stärkung der Landwirtschaft gegeben – diese Versäumnisse korrigieren wir jetzt. Teil des Pakets ist die steuerliche Gewinnglättung (Tarifermäßigung) für die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft. Bei der Gewinnglättung wird statt des aktuellen Jahresgewinns der durchschnittliche Gewinn über drei Jahre verwendet. Dadurch können Einkünfte aus guten und schlechten Jahren besser ausgeglichen und Gewinnschwankungen aufgrund wechselnder Witterungsbedingungen, z.B. Trockenperioden, abgemildert werden. Um die Position der Landwirte gegenüber dem Handel zu stärken, werden wir die Weidetierhaltung auf Grünland in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zusätzlich fördern, ohne die Basisprämie zu kürzen. Darüber hinaus bringen wir die Novelle des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) in den Bundestag ein und stärken die Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette. Parallel bringen wir das bisher größte Maßnahmenbündel für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf den Weg. Dafür haben wir fast 200 Vorschläge aus den Bundesländern ausgewertet. Die nun folgende Umsetzung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Zahlreiche Erleichterungen sind bereits im GAP-Konditionalitätengesetz verankert, welches zeitnah im Bundestag verabschiedet wird. Im Ergebnis haben wir jetzt ein umfangreiches Agrarpaket geschnürt, mit dem wir unsere Bürokratie abbauen, landwirtschaftliche Betriebe entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft stärken.

Kaczmarek kritisiert Pläne der Bahn zur Streichung der IC-Halte in Unna und Schwerte

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Weil der Deutschen Bahn das Geld fehlt, will sie laut Medienberichten im kommenden Jahr in Deutschland zahlreiche Fernverkehrsverbindungen streichen. Betroffen ist offenbar auch die Intercity-Linie 34. Damit würden Schwerte und Unna ihre erst seit Dezember 2021 bestehende Anbindung an das Fernverkehrsnetz wieder verlieren. Die Linie verbindet Münster und das Ruhrgebiet mit Frankfurt und schließt zudem die attraktiven Direktverbindungen nach Dortmund und Hamm ein. Einmal täglich fährt sie zudem an die Küste nach Norddeich.

„Die angekündigten Zugstreichungen sind inakzeptabel“, kritisiert der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek die Pläne des Konzerns. Wegen unternehmerischer Fehlentscheidungen fehle der Bahn jetzt das Geld, das sie mit dem Streichen der Verbindungen wieder reinholen wolle. „Attraktive Bahnanbindungen und bestmögliche Erreichbarkeit sind ein wichtiger Standortfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Region“, erklärt Kaczmarek. Für den Kreis Unna mit fast 400 000 EinwohnerInnen sei die IC-Linie 34 von großer Bedeutung – auch deshalb, weil Unna und Schwerte Einstiegs- und Umstiegsbahnhöfe vieler Bahnkunden aus den Nachbarstädten seien. Der Abgeordnete will nun die Hintergründe bei der Bahn aufklären und das Gespräch mit der Bahn und den Akteuren in der Region suchen.