Begegnung und Vermittlung von Wissen über Wirkung und Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft

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Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsfraktionen verpflichtet, die Erinnerung an die Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft wachzuhalten. Das neue Bundesprogramm „Jugend erinnert“ ist Teil dieser Vereinbarung. Zahlreiche Gedenkstätten und Initiativen, die an den NS-Terror und dessen Opfer erinnern, erhalten ab diesem Jahr zusätzliche Unterstützung. Ihnen helfen wir, den digitalen Wandel mit neuen pädagogischen Konzepten zu meistern und sich auf die Zeit ohne Zeitzeuginnen und – zeugen vorzubereiten. Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten freuen, dass die Erinnerungslandschaft in ihrer Breite erreicht wird. Gefördert werden große KZ-Gedenkstätten wie in Dachau, die neue Seminarkonzepte für Soldatinnen und Soldaten anbieten, oder Ravensbrück, die mit dem musikalischen Projekt „Sound in the Silence“ das Verstummen der ZeitzeugInnenschaft thematisieren. Gleichzeitig begeben sich bundesweit viele kleine Initiativen auf die Spurensuche nach den Geschehnissen der NS-Zeit in ihrem örtlichen Umfeld.

Im Koalitionsantrag zu „Jugend erinnert“, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, fordern wir die Bundesregierung auf, die Aufarbeitung des NS-Terrors und der SED-Diktatur gleichermaßen zu fördern. Hier ist die zuständige Staatsministerin in der Pflicht, neben der nun angelaufenen Unterstützung für den NS-Bereich zügig eine zweite Förderrichtlinie vorzulegen. Die DDR war ein Willkür- und Unrechtsstaat mit einem flächendeckenden Bespitzelungs- und Überwachungssystem. Es ist unsere gemeinsame Verpflichtung, die Schicksale der Opfer der SED-Diktatur und der Opfer der sowjetischen Militäradministration in der SBZ zu würdigen und niemals zu vergessen.

Für den Kulturhaushalt 2020 ist bereits ein Aufwuchs der Mittel auf fünf Millionen Euro vorgesehen. Die SPD-Bundestagsfraktion stellt damit die Aufarbeitung der Diktaturen auf deutschem Boden sicher.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/089/1908942.pdf

Kinder weltweit schützen – ausbeuterische Kinderarbeit verhindern

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Weltweit müssen ungefähr 152 Millionen Kinder und Jugendliche arbeiten, um das Überleben ihrer Familien zu sichern. Die Hälfte dieser Kinder arbeitet unter ausbeuterischen, gesundheitsschädlichen und gefährlichen Bedingungen. Ein Grund dafür ist, dass ausbeuterische Kinderarbeit noch immer Bestandteil zahlreicher globaler Lieferketten ist, ob im Bergbau-, in der Textil-, Auto- und Elektronikindustrie oder in der Landwirtschaft.

Der Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, begrüßt das Engagement der Bundesregierung, Menschenrechten, Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Anti-Korruptionsstandards weltweit Geltung zu verschaffen. Die Fraktionen fordern die Regierung aber auch auf, das Bewusstsein für ausbeuterische Kinderarbeit in Lieferketten zu schärfen und zu prüfen, ob die Einfuhr von Produkten nach Europa und nach Deutschland, die nachweislich aus ausbeuterischer Kinderarbeit kommen, gesetzlich unterbunden werden kann. Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene bei der Gestaltung von Freihandelsabkommen und Zollpräferenzsystemen für konkrete Beschwerde-, Überprüfungs- und Reaktionsmechanismen einsetzen. Weiterhin soll sie auf ein Verbot und eine mögliche Sanktionierung von ausbeuterischer Kinderarbeit dringen. Kinderrechte sind Menschenrechte, die immer geachtet werden müssen, überall und für jedes Kind.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/150/1915062.pdf

Entscheidende Phase zur Wahl über den SPD-Parteivorsitz beginnt

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Bei der ersten Abstimmung hat kein Team die absolute Mehrheit für den neuen Vorsitz in der SPD erreicht. Deshalb findet zwischen den beiden erstplatzierten Duos Klara Geywitz und Olaf Scholz sowie Norbert Walter-Borjans und Saskia Esken vom 19. bis 29. November eine zweite Abstimmung statt. Beide Teams haben bereits erklärt, dass sie weiter kandidieren. Das Gewinnerteam wird vom Parteivorstand zur Wahl auf dem SPD-Parteitag vom 6. bis 8. Dezember vorgeschlagen. Am 18. November debattieren die Finalistenteams ihre Ideen für die Zukunft der SPD und für den Zusammenhalt in unserem Land beim „Berliner Salon“ vom Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Polit-Talk wird um 19 Uhr live im Fernsehen bei Phoenix übertragen.

Weitere Informationen zur Wahl der Parteivorsitzenden gibt es hier: https://unsere.spd.de/home/

Halbzeitbilanz der Bundesregierung

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Die Bundesregierung ist seit 19 Monaten im Amt. Jetzt legt sie die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Halbzeit-Bilanz“ vor. Die SPD-Ministerinnen und Minister haben geliefert. Als Beispiele zu nennen wären da: die Entlastungen für Arbeitnehmer und ihre Familien, Investitionen in die Infrastruktur, Stabilisierung des Rentenniveaus. Darüber hinaus haben wir das BAföG kräftig erhöht, die Mindestausbildungsvergütung eingeführt, den Hochschulpakt verstetigt und das Berufsbildungsgesetz modernisiert. Die gleiche Wertschätzung für berufliche und akademische Bildung ist die Handschrift der SPD. Die Arbeit der Bundesregierung ist also klar sozialdemokratisch geprägt. Die große Koalition hat bis zum Ende der Legislaturperiode auch noch weitere wichtige Vorhaben, die es auf den Weg zu bringen gilt.

Bei der Grundrente steht die Einigung mit dem Koalitionspartner noch aus. Es muss darum gehen, dass viele Menschen von der Grundrente profitieren, damit sie ihren Namen verdient. Wir werden eine Grundrente einführen für diejenigen, die lange gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, aber deren Rente trotzdem nicht für ein auskömmliches Leben im Alter reicht. Uns geht es um Lösungen, die Menschen nicht zu Bittstellern macht. Es geht um den Respekt für die Lebensleistung, insbesondere für die gebrochenen Erwerbsbiografien von Menschen, die oft zu niedrigen Löhnen den Aufbau nach der Wiedervereinigung geschultert haben.

Vor zwei Jahren haben die SPD-Mitglieder entschieden, dass wir in der Regierung wichtige sozialdemokratische Ziele umsetzen sollen. Und sie haben uns beauftragt, in der Mitte der Wahlperiode die Leistung der Koalition zu überprüfen. Grundlage dafür ist die Bestandsaufnahme der Bundesregierung. Eine Bewertung wird der Parteitag im Dezember vornehmen.

Die Bestandsaufnahme der Bundesregierung gibt es hier: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1688860/8fc0065fec44576e75b8217f265bec2a/2019-11-06-bestandsaufnahme-data.pdf?download=1Weitere Informationen gibt es hier: https://www.spd.de/aktuelles/bestandsaufnahme/

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesgruppe NRW in der SPD-Bundestagsfraktion eine Bewertung vorgenommen, die sie hier finden:

Unterstützung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen

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Wenn die Kräfte oder der Geist eines Menschen nachlassen und die Pflegebedürftigkeit zunimmt, sind die Angehörigen in der Regel in besonderer Weise belastet und eingespannt. Neben der Arbeit und oft auch parallel zur Kindererziehung müssen Eltern oder pflegebedürftige Kinder versorgt und unterstützt werden. Das allein stellt eine emotionale, logistische und oft auch finanzielle Belastung dar. Diese Menschen verdienen Respekt und Unterstützung. Darum hat sich die Koalition zum Ziel gesetzt, diese Menschen noch in der laufenden Wahlperiode finanziell zu entlasten – und hat diesen Vorsatz in dieser Woche im Deutschen Bundestag mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht.

Eltern und Kinder werden demnach künftig erst bei Überschreitung eines Jahreseinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen. Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird demnach bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro und in der Eingliederungshilfe gegenüber Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen sogar vollständig entfallen. Darüber hinaus erfolgt auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht.

Außerdem wird das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen in Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiter verbessert. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen, die es in meinem Wahlkreis in Schwerte und Kamen gibt, sowie ihre Angehörigen wird entfristet und zukünftig flächendeckend gesichert. Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen. So sorgen wir für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommen unserem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913399.pdf

Arbeits- und Verwaltungsstrukturen des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung neu strukturieren

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Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden, sprich als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt werden. In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein. Eine entsprechende Neugliederung des MD der Krankenversicherung in seinen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen haben wir in dieser Woche mit dem MDK-Reformgesetz umgesetzt.

Um die Fachlichkeit im Medizinischen Dienst sicherzustellen, streicht das Gesetz die Unvereinbarkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Selbstverwaltungsorgan einer Krankenkasse oder ihrer Verbände mit einer solchen im Medizinischen Dienst. Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung können also auch Mitglied im Verwaltungsrat eines medizinischen Dienstes sein.

Mit dem Gesetz reformieren wir auch das System der Krankenhausabrechnungsprüfung. Durch finanzielle Sanktionen werden Anreize für korrektes Abrechnen bei den Krankenhäusern geschaffen. In welchem Umfang Krankenhäuser von Krankenkassen geprüft werden, ist künftig von der Qualität der Abrechnungen abhängig. Außerdem bündeln wir viele Einzelprüfungen in einem Strukturprüfungsverfahren. Durch Einführung einer bundesweiten Statistik wird das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter. Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken sollen künftig durch einen Schlichtungsausschuss auf Bundesebene schneller gelöst werden. Um der zunehmenden Leiharbeit bei der Pflege im Krankenhaus zu begegnen, begrenzen wir die Vergütungen der Krankenhäuser für solche Arbeitskräfte auf das Niveau der Tarifverträge. Außerdem können ab 2020 nun bis zu vier Prozent, anstatt bislang drei, des Pflegebudgets bei jedem Krankenhaus zusätzlich für pflegeentlastende Maßnahmen, wie z.B. digitalisierte Anwendungen oder Pflegehilfsmittel, vereinbart werden. Das erhöht den Spielraum für Pflegeentlastung um 150 Mio. Euro pro Jahr.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913397.pdf

Einführung eines Preises für klimaschädliches Treibhausgas

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Ein wichtiger Baustein für die Erreichung der Klimaschutzziele von Paris ist das Absenken der Treibhausgasemissionen. Diese sollen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 verringert werden. Für 2050 ist das klare Ziel der Treibhausgasneutralität benannt. Diese Woche hat der Deutsche Bundestag mit der ersten Lesung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes einen wichtigen Schritt gemacht, um diese Ziele zu erfüllen.

Schon vor einem Jahr hat die Bundesregierung mithilfe der „Kohlekommission“ einen zukunftsgerichteten Plan für den Strukturwandel in Folge des Kohleausstiegs mit allen relevanten Akteuren vorgelegt. Auf Druck der sozialdemokratischen Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet konnte mit der Zusage von einer Milliarde Euro für die Steinkohleregionen ein entscheidender Erfolg erzielt werden. Wir brauchen jedoch weitere Maßnahmen, um Klimaschutzziele von Paris einzuhalten und gleichzeitig unsere Regionen zu stärken und Industrie zu transformieren.

Künftig werden CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem gestaffelten Preis versehen. Dafür wird ab 2021 ein sogenanntes nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Verlässliche Preise für schädliche Treibhausgase werden es den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung einzustellen. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel werden dabei vollständig in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Beispielsweise wird die EEG-Umlage Jahr für Jahr um etwa eine Milliarde Euro gesenkt, wodurch die Strompreise sinken oder wir erhöhen das Wohngeld und sorgen dafür, dass der CO2-Preis nicht vollumfänglich auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden darf, da sie nur begrenzten Einfluss auf ihre Heizkosten haben.

Das ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes und unserer Wirtschaft, mit der wir den Strukturwandel und die sozialökologische Transformation bewältigen werden.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/147/1914746.pdf

Digitales Versorgungsgesetz

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Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG), das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben. Auch heute schon nutzen viele Patienten und Patientinnen Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren.

Mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz sollen Ärzte und Ärztinnen solche Apps künftig als Kassenleistung verschreiben können. Außerdem schafft das Gesetz die Voraussetzungen, dass die digitale Infrastruktur für den Gesundheitsbereich (Telematik-Infrastruktur (TI)) weiter wachsen kann. Damit Patientinnen und Patienten digitale Angebote möglichst bald flächendeckend nutzen können, werden beispielsweise Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, sich bis Ende September 2020 bzw. Januar 2021, an die TI anschließen zu lassen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913438.pdf

Der Bildungsföderalismus braucht mehr Zusammenarbeit und weniger Taktik

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Statement von Oliver Kaczmarek

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Oliver Kaczmarek erklärt, woran es beim geplanten Nationalen Bildungsrat scheitert – an den schwarz und grün geführten Bundesländern. Vonseiten der SPD könne es sofort losgehen.

„Der Appell von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek zur Einsetzung des Nationalen Bildungsrates reicht nicht aus.

Sie ist jetzt gefordert ihre eigene Partei auf die Einhaltung des Koalitionsvertrags zu verpflichten. Dank der Initiative der SPD in den Bundesländern liegt seit dem Sommer ein umsetzbarer Kompromiss vor, der bisher nur an der Blockade der schwarz und grün geführten Länder scheitert. Der Bildungsföderalismus braucht mehr Zusammenarbeit und weniger Taktik. Wenn es nach der SPD geht, kann der Bildungsrat auf dieser Grundlage sofort starten.“

Spannende Lesestunde in der Opherdicker Grundschule

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Am 15. November heißt es wieder: Deutschland liest vor. Da aber dieser Tag, der im Kalender des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek stets rot angestrichen ist, in einer Sitzungswoche stattfindet, hat der Politiker ihn kurzerhand vorverlegt. Und so besuchte Kaczmarek bereits am vergangenen Mittwoch die Paul-Gerhardt-Schule in Opherdicke, wo er für die Kinder der 1. und 2. Klasse aus dem Buch „Der Räuber Hotzenplotz“ las.

„Ich beteilige mich regelmäßig am Vorlesetag, weil Lesen der Schlüssel zu Bildung, Wissen und Kommunikation ist und die Kinder durch die Aktion auf kreative Weise ans Lesen herangeführt werden“, sagt Oliver Kaczmarek.

Der bundesweite Vorlesetag der Stiftung Lesen, der Wochenzeitung Die Zeit und der Deutschen Bahn Stiftung findet in diesem Jahr zum 16. Male statt. Er wurde 2004 gegründet, um ein öffentliches Zeichen für die Bedeutung des Vorlesens zu setzen und Kinder und Erwachsene für Geschichten zu begeistern.