Schlagwortarchiv für: Arbeitsmarkt

Das neue Bürgergeld kommt – für mehr Respekt und Sicherheit

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Ab 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, also Hartz IV. Die Reform soll dann schrittweise in den Jobcentern umgesetzt werden. Mit dem Bürgergeld setzen wir auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Versprechen unseres Sozialstaats, die Bürger*innen zu schützen.

Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um 53 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. In den ersten sechs Monaten des Bürgergeld-Bezugs – der Vertrauenszeit – wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Leistungskürzungen sind dann nur bei einem wiederholten Meldeversäumnis möglich – aber nicht, wenn dies im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.

Menschen sollen durch eine umfassende und individuelle Beratung und Unterstützung langfristig in Arbeit gebracht werden. Die Basis hierfür ist gegenseitiges Vertrauen und Kooperation. Die vorrangige Vermittlung in Jobs – mitunter auch Hilfstätigkeiten – wird abgeschafft, um insbesondere auch Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig ist, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. In den ersten zwei Jahren des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit. Das bedeutet: Die Kosten für Unterkunft und die angemessenen Heizkosten werden übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensprüfung wird vereinfacht und Freibetragsregelungen werden verbessert.

Zudem wird auch die Förderung für den sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Damit ermöglichen wir soziale Teilhabe durch Arbeit in längerfristig öffentlich geförderter Beschäftigung. Ziel bleibt dabei die langfristige Integration in eine ungeförderte Beschäftigung. Künftig sollen Reha-Bedarfe ermittelt und anerkannt werden. Ein mögliches Coaching nach Vermittlung in Arbeit soll nicht nur auf sechs Monate begrenzt sein, sondern im Einzelfall bis zu neun Monaten einsetzbar sein. Wenn jemand ein kleines Erbe erhält, wird es nicht vom Regelsatz abgezogen, sondern als Vermögen angerechnet, sofern die Vermögensgrenze noch nicht erreicht wurde. Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst wird freigestellt, auch hier gilt für Jugendliche unter 25 Jahren insgesamt ein Absetzbetrag von 520 Euro. Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Ratenzahlungen immer möglich sind, wenn im Voraus überwiesenes Geld zurückgezahlt werden muss, weil jemand einen Job aufgenommen hat und keine Bürgergeld-Leistungen mehr benötigt.

Informationen rund um das Bürgergeld und FAQs finden Sie auf folgender Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html .

Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld

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Aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der damit einhergehenden unsicheren wirtschaftlichen Lage sorgen wir dafür, dass Arbeitnehmer*innen und Unternehmen auch in den kommenden Monaten Planungssicherheit haben: Wir beraten einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Anpassung der Verordnungen zum Kurzarbeitergeld, beschrieben auf der Seite Deutscher Bundestag – Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld. Damit stellen wir sicher, dass auch nach dem 30. September 2022 Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld kurzfristig getroffen werden können. Zuletzt hatte die Bundesregierung Mitte September beschlossen, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Somit stützen wir den Arbeitsmarkt und sichern weiterhin Arbeitsplätze.

„Wir sollten Beschäftigung und nicht Arbeitslosigkeit finanzieren“

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Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion will Langzeitarbeitslosen durch öffentlich geförderte Beschäftigung eine neue Perspektive bieten. Diese Initiative ist auch aus Sicht des Kreises Unna sehr sinnvoll, teilt Oliver Kaczmarek, der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Unna I, mit.

„An Langzeitarbeitslosen geht der anhaltende konjunkturelle Aufschwung auch im Kreis Unna weitestgehend vorbei. Jeder Mensch hat viele Stärken und Potenziale, die er zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen kann. Und jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe. Leider zeigt sich, dass einige Personen aufgrund verschiedener individueller oder struktureller Umstände keine Chance auf Anstellung in einer regulären Beschäftigung auf dem Wahlkreisarbeitsmarkt haben. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, sich auch um diese Leute zu kümmern.“

Konkret schlagen die NRW-Abgeordneten vor, über den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer einen „sozialen Arbeitsmarkt“ zu etablieren. Gelder, die als Passivleistungen („Hartz IV“) sowieso ausgegeben würden, sollen in die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fließen. Ein großer Teil der Lohnkosten könnte damit bereits gedeckt werden. Öffentlich geförderte Arbeitsplätze werden zusätzlich geschaffen und liegen im öffentlichen Interesse. Einen vergleichbaren Vorschlag hatten bereits Landrat Michael Makiolla gemeinsam mit weiteren Landräten unterbreitet. Auch der Unterbezirksvorstand der SPD im Kreis Unna wird sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Thema befassen.

Vorhandene Landes- und Bundesprogramme der SPD-Minister Rainer Schmeltzer und Andrea Nahles seien wichtige erste Schritte, die modellhaft zeigen, wie ein sozialer Arbeitsmarkt aussehen und welche Effekte er generieren könnte. Um aber das volle Potenzial öffentlich geförderter Beschäftigung auszuschöpfen, müsse die Union ihre Zurückhaltung bei dem Thema endlich aufgeben. „Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren, da wo eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht mehr wahrscheinlich ist. Dazu braucht es jetzt eine gemeinsame Anstrengung der Großen Koalition in Berlin.“

 

Berufliche Weiterbildung stärken

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Am Donnerstag wurde im Plenum ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung beraten. Wir wollen damit das Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser erschließen und insbesondere gering Qualifizierte verstärkt zu beruflicher Weiterbildung ermutigen.

Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Hier gilt es die Voraussetzungen und Anreize für berufliche Weiterbildung zu verbessern und insbesondere die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortzuentwickeln.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein richtiger Schritt. Zusätzliche Motivation verspricht eine Erfolgsprämie für diejenigen, die eine vorgeschriebene Zwischen- oder Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808042.pdf

Neue Ordnung am Arbeitsmarkt

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Der Bundestag hat am Donnerstag das Tarifautonomiestärkungsgesetz verabschiedet – und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen. Auch für die Einwohner im Kreis Unna rechnen Experten mit Kaufkraftzuwächsen durch die neue Regelung.

Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für vier Millionen Beschäftigte ab 2015. Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik. „Das bedeutet auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Unna mehr Einkommensgerechtigkeit. Mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Im Kreis Unna arbeiten aktuell rund 40.000 Menschen für einen Niedriglohn. Würde jede und jeder in Nordrhein-Westfalen mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen, bedeutete dies nach Berechnungen des Pestel-Instituts Hannover einen Kaufkraftzuwachs von über 76 Mio. Euro. „Umgerechnet bedeutet das für jeden Geringverdiener etwa 1.800 Euro pro Jahr mehr im Portemonnaie“, so Kaczmarek.

Spätestens ab Januar 2017 gilt der Mindestlohn für alle Branchen einheitlich. „Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um“, sagt Oliver Kaczmarek.