Das neue Bürgergeld kommt – für mehr Respekt und Sicherheit

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Ab 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, also Hartz IV. Die Reform soll dann schrittweise in den Jobcentern umgesetzt werden. Mit dem Bürgergeld setzen wir auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Versprechen unseres Sozialstaats, die Bürger*innen zu schützen.

Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um 53 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. In den ersten sechs Monaten des Bürgergeld-Bezugs – der Vertrauenszeit – wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Leistungskürzungen sind dann nur bei einem wiederholten Meldeversäumnis möglich – aber nicht, wenn dies im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.

Menschen sollen durch eine umfassende und individuelle Beratung und Unterstützung langfristig in Arbeit gebracht werden. Die Basis hierfür ist gegenseitiges Vertrauen und Kooperation. Die vorrangige Vermittlung in Jobs – mitunter auch Hilfstätigkeiten – wird abgeschafft, um insbesondere auch Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig ist, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. In den ersten zwei Jahren des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit. Das bedeutet: Die Kosten für Unterkunft und die angemessenen Heizkosten werden übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensprüfung wird vereinfacht und Freibetragsregelungen werden verbessert.

Zudem wird auch die Förderung für den sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Damit ermöglichen wir soziale Teilhabe durch Arbeit in längerfristig öffentlich geförderter Beschäftigung. Ziel bleibt dabei die langfristige Integration in eine ungeförderte Beschäftigung. Künftig sollen Reha-Bedarfe ermittelt und anerkannt werden. Ein mögliches Coaching nach Vermittlung in Arbeit soll nicht nur auf sechs Monate begrenzt sein, sondern im Einzelfall bis zu neun Monaten einsetzbar sein. Wenn jemand ein kleines Erbe erhält, wird es nicht vom Regelsatz abgezogen, sondern als Vermögen angerechnet, sofern die Vermögensgrenze noch nicht erreicht wurde. Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst wird freigestellt, auch hier gilt für Jugendliche unter 25 Jahren insgesamt ein Absetzbetrag von 520 Euro. Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Ratenzahlungen immer möglich sind, wenn im Voraus überwiesenes Geld zurückgezahlt werden muss, weil jemand einen Job aufgenommen hat und keine Bürgergeld-Leistungen mehr benötigt.

Informationen rund um das Bürgergeld und FAQs finden Sie auf folgender Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html .