Schlagwortarchiv für: Auslandseinsätze

Digitale Wirtschaft und Zeitsouveränität – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.03.2014

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In dieser Woche hat die deutsche Öffentlichkeit das Gerichtsverfahren um den Steuerbetrug des Präsidenten von Bayern München, Uli Hoeneß, beschäftigt. Nachdem das Volumen der Steuerschuld sich fast täglich erhöht hat, hat das Münchener Landgericht nun sein Urteil gesprochen. Als Gesetzgeber steht mir eine Kommentierung eines Gerichtsurteils nicht zu. Eine gute Nachricht dieses Prozesses ist jedoch: unser Rechtsstaat funktioniert. Die Behörden konnten das gesamte Ausmaß dieses Falles aufdecken und das Gericht ist seiner Verantwortung nachgekommen.

Der Prozess hat aber auch deutlich gemacht: Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Steuerbetrug wird in Deutschland gesellschaftlich geächtet und durch die Behörden konsequent verfolgt – und zwar unabhängig von gesellschaftlicher Stellung und Ansehen. Ich denke, dass das für das Gerechtigkeitsempfinden aller Menschen von großer Bedeutung ist.

Dazu beigetragen hat sicher auch, dass die Sensibilität für Steuerbetrug als Straftat deutlich gesteigert wurde, zum Beispiel durch den Aufkauf von sog. Steuer-CDs, mit denen Steuerbetrug aufgeklärt werden konnte. Letztlich hat sich auch ausgezahlt, dass die SPD konsequent die Verabschiedung des Steuerabkommens mit der Schweiz verhindert hat. Der Fall Hoeneß wäre vermutlich nie öffentlich oder gar strafbar geworden, wenn dieses Abkommen verabschiedet worden wäre, da es für Steuerbetrug eine Art Ablasshandel vorsah.

Nun gilt es, den Steuerbetrug weiterhin konsequent einzudämmen. Die Große Koalition hat sich hierzu eine Menge vorgenommen. In der letzten Zeit ist dabei immer wieder die strafbefreiende Selbstanzeige thematisiert worden. Die SPD will diese weitgehend (bis auf eine Bagatellgrenze) abschaffen, weil auch andere Straftaten nicht durch eine Selbstanzeige straffrei werden. Darüber werden wir in den nächsten Monaten mit dem Koalitionspartner diskutieren müssen.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Regierungserklärung zur Lage in der Ukraine

2. Digitale Wirtschaft fördern

3. Mehr Zeitsouveränität schaffen

4. Einsetzung einer Kommission zur Mandatierung von Auslandseinsätzen

Einsetzung einer Kommission zur Mandatierung von Auslandseinsätzen

Auf Antrag von CDU, CSU und SPD beriet der Deutsche Bundestag am Freitagvormittag über die Einsetzung einer „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“.  Die Kommission soll prüfen, wie vor dem Hintergrund fortschreitender militärischer Integration in NATO und EU auch weiterhin die Rechte des Parlamentes  gesichert werden können.

Die Beteiligung des Bundestages an der Entscheidung über den Einsatz von Streitkräften im Ausland ist im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelt. In Deutschland hat das Parlament weitreichende Entscheidungsrechte hinsichtlich des Einsatzes der Streitkräfte im Ausland. Deshalb wird die Bundeswehr auch als Parlamentsarmee bezeichnet.

Grundsätzlich gilt der Parlamentsvorbehalt, das heißt, dass Soldaten nicht ohne Zustimmung des Parlaments in Auslandseinsätze entsendet werden dürfen, bei denen sie in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden oder eine Einbeziehung zu erwarten ist.

Die Bundesregierung muss rechtzeitig vor Beginn des Auslandseinsatzes einen Antrag mit detaillierten Angaben über die geplante Zahl der Soldaten, deren Fähigkeiten, die voraussichtliche Dauer des Einsatzes und die Kosten im Deutschen Bundestag einbringen.

Die Kommission soll nun rechtlich und politisch prüfen, ob Handlungsbedarf für eine Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes besteht. Dabei sollen auch die verfassungsmäßigen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einer frühzeitigen parlamentarischen Beteiligung und eine Unterscheidung der Beteiligung je nach Art des Einsatzes geprüft werden.

Über das deutsche Engagement in internationalen Krisen und Konflikten und die Rolle von Bundeswehreinsätzen in diesem Zusammenhang möchte ich mit Ihnen auch im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, am 26. März 2014 um 19:30 Uhr in der „Schwankhalle“ des Zentrums für Innovation und Bildung (zib) in Unna diskutieren.

Ihre Meinung zu diesem Thema ist mir sehr wichtig.

Den Antrag zur Einsetzung der „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800766.pdf

Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/service/termine/handeln-f%C3%BCr-frieden-und-menschenrechte

Einen Bericht der Fraktion zum Thema können Sie hier aufrufen: http://www.spdfraktion.de/themen/kommission-zur-mandatierung-von-auslandseins%C3%A4tzen

Abgeordnetenrecht und BAföG-Debatte – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.2.2014

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In den letzten Wochen bin ich häufiger auf die Reden angesprochen worden, die ein verstärktes militärisches Engagement Deutschlands in internationalen Konflikten einfordern. Bundeswehr-Einsätze sind in Deutschland zu Recht an hohe Hürden gebunden und dürfen nur vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Gerade in dieser Woche sind die Auslandseinsätze in Afghanistan und in Mali wieder Thema im Plenum des Bundestags gewesen. Dabei sollte bei dieser Debatte nach meiner Meinung nicht so sehr der Einsatz der Bundeswehr allein betrachtet werden. Die Frage darf nicht sein: Ist Deutschland jetzt so groß und wichtig, dass es mehr militärische Präsenz zeigen muss, sondern die Frage muss lauten: Was kann Deutschland zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Freiheit beitragen? Dazu ist es notwendig, alle außenpolitischen Instrumente zu nutzen. Deutschland muss in allen internationalen Gremien und auch bilateral als deutlicher Hüter der Menschenrechte auf- und für eine zivile Konfliktlösung eintreten. Über die Frage, was passiert, wenn das nicht erreicht werden kann und wie man die Zivilbevölkerung gegen Terror und Krieg schützen kann, muss gesellschaftlich debattiert werden. Ich möchte diese Diskussion auch im Wahlkreis führen und lade dazu am 26. März 2014 in Unna zu einer Diskussionsveranstaltung mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Christoph Strässer ein. Denn Ihre Meinung interessiert mich.

Die Debatte über die Reform der Abgeordnetenbezüge und die Bestrafung der Abgeordnetenbestechung hat in dieser Woche für öffentliche Kritik gesorgt. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat der Bundestag eine unabhängige Reformkommission eingesetzt, die eine Empfehlung für die Reform der Abgeordnetenbezüge gemacht hat. Darüber habe ich im Info-Dienst vom 22. März 2013 informiert. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt nun weite Teile des Gutachtens um. Dabei hat man bewusst ein Paket geschnürt aus Reform der Altersversorgung, Anlehnung der Entschädigung (der sog. Diät) an das Gehalt eines obersten Bundesrichters bzw. eines Bürgermeisters einer mittleren Stadt und die Bestrafung der Abgeordnetenbestechung. Über Details informiere ich Sie in diesem Info-Dienst und auf meiner Internetseite unter www.oliver.kaczmarek.de

Für mich sind bei dieser Entscheidung zwei Dinge besonders wichtig, die mir auch immer wieder aus meinem Wahlkreis kritisch vorgetragen wurden. Zum einen muss es endlich einen objektiven Maßstab geben, anhand dessen die Anpassung der Diäten erfolgen muss. Die Abgeordneten müssen nach unserer Verfassung selbst über die Höhe der Entschädigung entscheiden. Mit dem neuen Modell wird ein Mechanismus in Gang gesetzt, nachdem die Entschädigung anhand der statistisch ermittelten Bruttolohnentwicklung erhöht oder auch gesenkt wird, und nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen bleibt. Die Abgeordneten nehmen damit voll an der allgemeinen Lohnentwicklung teil. Darüber hinaus ist die immer wieder geforderte Reform der Altersbezüge endlich vorgenommen worden. Hier werden deutliche Einschnitte bei der Höhe und bei den Altersgrenzen zum Pensionseintritt vorgenommen.

Ich bin mir bewusst, dass die Anlehnung an die Bezüge der obersten Bundesrichter und die damit verbundene Erhöhung kritikwürdig sind. Doch sie müssen in das gesamte Paket eingeordnet werden. Ihren Fragen und Ihrer Kritik stelle ich mich wie immer konstruktiv. Denn auch wenn es kritisch wird, muss man in der Politik miteinander reden. Und das ist es auch, was ich im Bundestag weiterhin vor allem will: Politik machen und die Verhältnisse verändern!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

1. Reform der Abgeordnetenentschädigung

2. Verbot der Abgeordnetenbestechung

3. Verlängerund der Bundeswehrmandate ISAF (Afghanistan) und EUTM (Mali)

4. 20. BAföG-Bericht und Plenumsdebatte zum BAföG

 

Verlängerung der Bundeswehrmandate ISAF (Afghanistan) und EUTM (Mali)

Zum letzten Mal legte die Bundesregierung in dieser Woche dem Bundestag einen Antrag zur Verlängerung des ISAF-Mandates (International Security Assistance Force) in Afghanistan vor. Der Einsatz von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten auf der Grundlage des ISAF-Mandats soll dementsprechend noch bis zum 31. Dezember 2014 fortgesetzt und damit endgültig abgeschlossen werden. Ende 2014 geht die vollständige Sicherheitsverantwortung in afghanische Hände über. Schon heute ist ISAF nur noch unterstützend und in der Beratung und Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte tätig. Gleichzeitig befindet sich die Rückverlegung der internationalen Truppen sowie der Ausrüstung bereits im vollen Gange. Die Personalobergrenze des neuen Mandates wurde deswegen gegenüber dem alten Mandat um 1.100 abgesenkt und liegt nun bei 3.300 Soldatinnen und Soldaten.

2014 ist für Afghanistan ein entscheidendes Jahr, in dem Weichen für die zukünftige Entwicklung gestellt werden. Die geregelte Durchführung der Präsidentschaftswahlen im April 2014 stellt eine große politische und sicherheitstechnische Herausforderung dar. Von der Anerkennung der Legitimität des Wahlergebnisses durch die afghanische Bevölkerung wird die weitere Entwicklung des Landes ganz wesentlich abhängen. Die weitere Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft sowie die Weiterführung der geordneten Verantwortungsübergabe sind in dieser Situation von besonderer Bedeutung. Die SPD wird dieser letzten Mandatsverlängerung deswegen wie schon in den letzten Jahren zustimmen.

Mit dem ISAF-Mandat wird das deutsche Engagement in Afghanistan nicht enden. Seit 2010 hat sich der Schwerpunkt bereits deutlich hin zu einem verstärkten zivilen Engagement und zu wirtschaftlichem und sozialem Wiederaufbau verschoben. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit hat Deutschland bereits bis 2016 zugesagt, sein Engagement im Umfang der letzten Jahre fortzusetzen. Zum anderen befindet sich weiterhin eine internationale militärische Folgemission unter dem Titel Resolute Support Mission (RSM)  in Vorbereitung. Dabei soll es sich um eine reine Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission handeln.

Des weiteren beriet der Bundestag in dieser Woche über die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der European Training Mission Mali (EUTM Mali). Zielsetzung der EU im Rahmen von EUTM Mali ist es weiterhin, die malische Regierung bei der Stabilisierung der Lage im Land in der Phase des demokratischen Übergangs  zu unterstützen. Die Mission hat den Auftrag, die malischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte durch Ausbildung und weitere Unterstützung wie zum Beispiel Beratung der Ministerien dazu zu befähigen, die territoriale Integrität des Landes zukünftig eigenständig zu sichern. Zu den Unterstützungsleistungen gehört auch die Bereitstellung von Expertise im Bereich Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht. Bisher bilden 100 deutsche Soldatinnen und Soldaten Pioniere aus und beraten die Führungsstäbe der malischen Streitkräfte. 40 deutsche Soldatinnen und Soldaten versorgen die Mission sanitätsdienstlich und weitere 40 logistisch. Die Mission hat bereits wesentliche Fortschritte erzielen können und soll auf Grundlage eines im November 2013 vorgelegten Überprüfungsberichtes nun angepasst werden. Neben einer qualitativen Ausbildungsverbesserung soll auch eine quantitative Erweiterung und eine Anpassung des Einsatzraumes vorgenommen werden. Die Personalobergrenze der deutschen Beteiligung soll deswegen auch mit dieser Mandatsverlängerung auf 250 Personen angehoben werden. Die SPD-Fraktion wird der Mandatsverlängerung zustimmen, da die Mission einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Sicherheitslage in Mali und der gesamten Sahelregion leistet und deswegen auch vor dem Hintergrund gesteigerter sicherheitspolitischer Herausforderungen in der Region fortgeführt werden sollte.

 

Mehr zu den Debatten um die Verlängerung der Mandate finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/themen/fraktion-stimmt-%C3%BCber-abzugsmandat-f%C3%BCr-afghanistan-ab

http://www.spdfraktion.de/themen/ausbildungsmission-mali-um-ein-weiteres-jahr-verl%C3%A4ngern

Bezahlbares Wohnen und Energiewende – Zur Sitzungwoche 25.2. – 1.3.2013

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Ein weiteres Beispiel schwarz-gelber Uneinigkeit gab es in dieser Woche bei einem Thema, das auch in unserer Region viele Menschen bewegt. Es geht um die Förderung von sog. Schiefergas, das sog. Fracking. Dabei wird Gestein in tiefer Lagerung mit einem Mix aus Wasser, Quarz und Chemikalien gesprengt und das dabei frei werdende Gas gefördert. Lagerstätten befinden sich auch im Kreis Unna und in unmittelbarer Umgebung.

Nun haben sich der Umweltminister und der Wirtschaftsminister nach vielen Monaten Streit darauf geeinigt, dass beim Fracking grundsätzlich vor Genehmigung des Abbaus eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird und dass Trinkwasserschutzgebiete von der Förderung ausgenommen sind. Damit sind die Minister auf zwei von vier Forderungen der SPD eingegangen. Ihre Aussagen enthüllen jedoch, dass sie offensichtlich beide etwas anderes damit meinten. Während Umweltminister Altmaier von der CDU betont, man sei beim Fracking auf die Bremse getreten und hätte es weitgehend ausgeschlossen, betont Wirtschaftsminister Rösler von der FDP, dass Fracking enormen Chancen böte. Ja, was denn nun?

Die SPD begrüßt die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung und den Verzicht auf die Trinkwasserschutzgebiete. Darüber hinaus fordern wir den Verzicht auf den Einsatz gefährlicher Chemikalien und ein Moratorium für die unkonventionelle Erdgasförderung, solange nicht klar ist, dass eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden kann. Ich persönlich lehne jedes industrielle Verfahren ab, das eine Gefährdung für unser Trinkwasser, das durch nichts zu ersetzen ist, ab. Das schließt Fracking mit seinem Eingriff in die Tiefengeologie ein. Deshalb ist mir auch das Moratorium wichtig.

Ein schwieriges Thema – ohne Zweifel. Eins ist jedoch schon jetzt klar: Fracking reiht sich nahtlos in die Themen ein, mit denen Schwarz-Gelb an der eigenen Widersprüchlichkeit scheitert: Mindestlohn, Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, Verbot der NPD, Gleichstellung usw. Stillstand bis zum Wahltermin ist zu befürchten. Aber eigentlich kann sich Deutschland den nicht leisten.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Bezahlbares Wohnen ermöglichen

2. Mandate für den Einsatz der Bundeswehr in Mali

3. Energiewende effizient und sozial verträglich gestalten

4. Eine schlüssige Gleichstellungspolitik schaffen

5. Oliver Kaczmarek bei sozialen Netzwerken im Internet

 

Mandate für den Einsatz der Bundeswehr in Mali

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag abschließend über die Entsendung von Bundeswehrsoldaten nach Mali beraten. Mali braucht unsere Unterstützung. Aus diesem Grund habe ich den Mandaten zugestimmt. Zugleich fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck für eine politische Lösung des Konflikts einzusetzen. Humanitäre Hilfe und die Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit sind ebenfalls von besonderer Dringlichkeit, um eine Hungerkatastrophe in naher Zukunft zu verhindern.

Das Mandat „Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA)“ umfasst die Unterstützung französischer Streitkräfte durch Lufttransport und Luftbetankung bei ihren Unterstützungsoperationen für AFISMA. Die Mandatsobergrenze beträgt 150 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten. Das Mandat ist auf zwölf Monate begrenzt. Realistisch werden zwischen 50 und 80 deutsche Soldatinnen und Soldaten in diesem Einsatz sein. Die völkerrechtliche Grundlage ist durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrats gegeben.

Das Mandat „Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission European Training Mission Mali (EUTM MLI)“ umfasst die Entsendung von ca. 40 Pionierausbilderinnen und -ausbildern und einer etwa gleich großen Zahl an Sanitätskräften. Die Mandatsobergrenze beträgt 180 Soldatinnen und -soldaten. Das Mandat soll im April beginnen und ist auf zwölf Monate begrenzt. Insgesamt werden von EU-Mitgliedstaaten ca. 450 Ausbilder und Kräfte entsandt. Ziel der Mission ist, die militärischen Fähigkeiten der malischen Armee zu verbessern und die malische Regierung bei der Stabilisierung des Landes zu unterstützen.

Den Anträge der Bundesregierung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712368.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712367.pdf