Abgeordnetenrecht und BAföG-Debatte – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.2.2014

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In den letzten Wochen bin ich häufiger auf die Reden angesprochen worden, die ein verstärktes militärisches Engagement Deutschlands in internationalen Konflikten einfordern. Bundeswehr-Einsätze sind in Deutschland zu Recht an hohe Hürden gebunden und dürfen nur vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Gerade in dieser Woche sind die Auslandseinsätze in Afghanistan und in Mali wieder Thema im Plenum des Bundestags gewesen. Dabei sollte bei dieser Debatte nach meiner Meinung nicht so sehr der Einsatz der Bundeswehr allein betrachtet werden. Die Frage darf nicht sein: Ist Deutschland jetzt so groß und wichtig, dass es mehr militärische Präsenz zeigen muss, sondern die Frage muss lauten: Was kann Deutschland zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Freiheit beitragen? Dazu ist es notwendig, alle außenpolitischen Instrumente zu nutzen. Deutschland muss in allen internationalen Gremien und auch bilateral als deutlicher Hüter der Menschenrechte auf- und für eine zivile Konfliktlösung eintreten. Über die Frage, was passiert, wenn das nicht erreicht werden kann und wie man die Zivilbevölkerung gegen Terror und Krieg schützen kann, muss gesellschaftlich debattiert werden. Ich möchte diese Diskussion auch im Wahlkreis führen und lade dazu am 26. März 2014 in Unna zu einer Diskussionsveranstaltung mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Christoph Strässer ein. Denn Ihre Meinung interessiert mich.

Die Debatte über die Reform der Abgeordnetenbezüge und die Bestrafung der Abgeordnetenbestechung hat in dieser Woche für öffentliche Kritik gesorgt. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat der Bundestag eine unabhängige Reformkommission eingesetzt, die eine Empfehlung für die Reform der Abgeordnetenbezüge gemacht hat. Darüber habe ich im Info-Dienst vom 22. März 2013 informiert. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt nun weite Teile des Gutachtens um. Dabei hat man bewusst ein Paket geschnürt aus Reform der Altersversorgung, Anlehnung der Entschädigung (der sog. Diät) an das Gehalt eines obersten Bundesrichters bzw. eines Bürgermeisters einer mittleren Stadt und die Bestrafung der Abgeordnetenbestechung. Über Details informiere ich Sie in diesem Info-Dienst und auf meiner Internetseite unter www.oliver.kaczmarek.de

Für mich sind bei dieser Entscheidung zwei Dinge besonders wichtig, die mir auch immer wieder aus meinem Wahlkreis kritisch vorgetragen wurden. Zum einen muss es endlich einen objektiven Maßstab geben, anhand dessen die Anpassung der Diäten erfolgen muss. Die Abgeordneten müssen nach unserer Verfassung selbst über die Höhe der Entschädigung entscheiden. Mit dem neuen Modell wird ein Mechanismus in Gang gesetzt, nachdem die Entschädigung anhand der statistisch ermittelten Bruttolohnentwicklung erhöht oder auch gesenkt wird, und nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen bleibt. Die Abgeordneten nehmen damit voll an der allgemeinen Lohnentwicklung teil. Darüber hinaus ist die immer wieder geforderte Reform der Altersbezüge endlich vorgenommen worden. Hier werden deutliche Einschnitte bei der Höhe und bei den Altersgrenzen zum Pensionseintritt vorgenommen.

Ich bin mir bewusst, dass die Anlehnung an die Bezüge der obersten Bundesrichter und die damit verbundene Erhöhung kritikwürdig sind. Doch sie müssen in das gesamte Paket eingeordnet werden. Ihren Fragen und Ihrer Kritik stelle ich mich wie immer konstruktiv. Denn auch wenn es kritisch wird, muss man in der Politik miteinander reden. Und das ist es auch, was ich im Bundestag weiterhin vor allem will: Politik machen und die Verhältnisse verändern!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

1. Reform der Abgeordnetenentschädigung

2. Verbot der Abgeordnetenbestechung

3. Verlängerund der Bundeswehrmandate ISAF (Afghanistan) und EUTM (Mali)

4. 20. BAföG-Bericht und Plenumsdebatte zum BAföG