Schlagwortarchiv für: Berlin

Freihandelskonferenz im Livestream

, ,

Leidenschaftlich und kontrovers wird derzeit die Diskussion um die transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA geführt. Es gibt Ängste und Sorgen. Arbeitnehmerrechte, Verbraucher- und Umweltschutzstandards oder rechtsstaatliche Verfahren und Prinzipien, die sich in Europa bewährt haben – manches davon, so die Befürchtung vieler Menschen, könne durch die Abkommen aufgeweicht werden.

freihandelskonferenz (2)

Umso wichtiger sind Transparenz und eine offene Debatte über die Abkommen. Eine Konferenz der SPD und der SPD-Bundestagsfraktion „Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken“ am Montag, 23. Februar, will hierzu einen Beitrag leisten. Mit dabei sind SPD-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann und weitere Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion (Programm der Konferenz).

Sie diskutieren unter anderem mit der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann und dem DIHK-Präsidenten Erik Schweitzer. In Expertenhearings werden Chancen und Risiken der Abkommen für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt, beim Investorenschutz, dem Verbraucherschutz oder für die Daseinsvorsorge und Kultur diskutiert.

Beteiligen an der Debatte können sich alle – online können hier schon jetzt Fragen gestellt und von den Nutzerinnen und Nutzern bewertet werden. Die Themen, die auf das höchste Interesse stoßen, werden dann in die Diskussion eingebracht. Wie die Fachleute darauf reagieren, ist schließlich im Internet-Livestream am 23. Februar ab 14 Uhr auf SPD.de und auf der Seite der SPD-Bundestagsfraktion zu sehen.

Einwanderungsgesetz und Krisenprävention – Zur Sitzungswoche vom 2.-6.2.2015

,

Aufgrund der Alterung unserer Gesellschaft werden uns in Deutschland in zehn Jahren rund 6 Millionen Arbeitskräfte fehlen, wenn wir nichts unternehmen. Dies stellt ein großes Risiko nicht nur für die Wirtschaft dar, sondern auch für die Sicherheit der Renten und die Bezahlbarkeit unseres Gesundheitssystems. Deshalb hat die SPD-Bundestagfraktion auf ihrer Klausurtagung im Januar die Diskussion über ein Zuwanderungsgesetz angestoßen. Es ist gut, dass die Diskussion jetzt Fahrt aufnimmt. Die bisherigen Instrumente reichen nicht aus. Gerade einmal 20.000 Spezialisten hat Deutschland auf diese Weise seit 2012 gewinnen können. Über 50 verschiedene Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland. Das ist verwirrend und bürokratisch. Wir brauchen wirksamere Instrumente. Die Diskussion muss jetzt beginnen. Wir dürfen sie nicht auf die lange Bank schieben.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Auch die Mehrheit der Bevölkerung teilt diese Ansicht. Wir brauchen Ärzte und Ingenieure, aber auch Arbeitskräfte für einfachere Tätigkeiten. Fachkräfte aus ausgewählten Berufsbranchen können schon heute unter bestimmten Voraussetzungen zu uns kommen, um hier zu arbeiten. Diejenigen, die die festgelegten Kriterien nicht erfüllen, können wir nur auf den Weg des Asylrechts verweisen. Dafür ist das Asylrecht aber gerade nicht da.

Wir brauchen ein Einwanderungsrecht, das die bestehenden Einwanderungsmöglichkeiten bündelt und bewirbt, damit auch viele Menschen diese Möglichkeiten nutzen, und das mehr legale Möglichkeiten der Einwanderung schafft. Das könnte den Druck vom Asylsystem nehmen und helfen, Ängste und Vorurteile in der Bevölkerung abzubauen. Darüber hinaus müssen wir unsere Anstrengungen bei der Integration noch weiter verstärken. Insbesondere ein frühzeitiger Zugang zu Integrationskursen und zum Spracherwerb hilft den hier ankommenden Menschen, sich schneller in unserer Gesellschaft zurecht zu finden.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

—-

Die Themen:

1.  Vierter Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“

2.  Schutz vor islamistischem Terror

3.  Den Mindestlohn im Dialog mit den Beteiligten umsetzen

Vierter Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“

Der Bundestag hat in dieser Woche den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ beraten. Der Bericht umfasst den Zeitraum von Juni 2010 bis Mai 2014 und enthält einen ersten, politisch-konzeptionellen Teil, und einen zweiten bilanzierenden Teil, der über konkrete Maßnahmen berichtet. Ziel des Aktionsplans, der 2004 auf den Weg gebracht wurde, ist es, Krisenprävention als politische Querschnittsaufgabe auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene zu etablieren.

 

Grundgedanken des Aktionsplans

Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik. Die Prävention und Bewältigung von Krisen gehört zu den Schwerpunkten dieser Politik. Auch die Bundeswehr ist ein wesentliches Instrument deutscher Friedenspolitik. Zivile Krisenprävention ist eine langfristige Aufgabe.

Die Herausforderungen für die deutsche Außenpolitik haben sich seit dem Ende der Ost-West Konfrontation und im Zuge der fortschreitenden Globalisierung verändert. Zwar ist die Zahl zwischenstaatlicher Kriege zurückgegangen. Jedoch haben Verteilungskonflikte zugenommen, die auch weit über die betroffenen Regionen destabilisierend wirken können. Auch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, des internationalen Terrorismus oder die Bedrohung durch die Piraterie stellen neue Anforderungen an die internationale Staatengemeinschaft.

Dabei ist es vorrangiges Ziel, dem Ausbruch gewaltsamer Konflikte bereits im Vorfeld entgegenzuwirken und so einer Eskalation vorzubeugen. Deutschland leistet außerdem einen Beitrag zur Bewältigung von Konflikten und zur Konfliktnachsorge. Effektive Konfliktnachsorge soll ein Wiederaufflammen von gewaltsamen Auseinandersetzungen verhindern. Sie ist deshalb Teil einer präventiven Politik.

Kommt es zu Krisen und gewaltsamen Entwicklungen, hat die Schaffung eines sicheren Umfelds für die Bevölkerung hohe Priorität. Mittel- und langfristig unterstützt Deutschland seine Partner beim Aufbau funktionsfähiger staatlicher Strukturen und inklusiver, partizipativer Gesellschaften sowie bei der Gestaltung von Transformationsprozessen und Schritten zur Friedenskonsolidierung.

Konkrete Maßnahmen finden beispielsweise in den Bereichen gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung, Menschenrechte oder Aussöhnung und Dialog statt. Nachhaltige Krisenprävention kann nur mit einem umfassendem Ansatz gelingen, der alle Politikfelder einschließt, insbesondere Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs-, Wirtschafts-, und Umweltpolitik.

Unter diesen Vorzeichen steht der deutsche Einsatz für zivile Krisenprävention seit 2004.

 

Den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ finden Sie hier.

Schutz vor islamistischem Terror

Mit mehreren Gesetzesvorhaben verstärkt die große Koalition den Schutz vor Terror. Es geht dabei vor allem darum, im Zusammenspiel mit der Staatengemeinschaft der Unterstützung unter anderem für islamistische Gewalt den Nährboden zu entziehen.

SPD und CDU/CSU haben deshalb bereits in der vorigen Woche im Bundestag ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Ausreise gewaltbereiter Terroristen in Krisen- und Kriegsregionen besser ver-hindert. Unter restriktiven Voraussetzungen kann ihnen künftig für bis zu drei Jahre der Personalausweis entzogen werden. Diese Woche legt Bundesjustizminister Heiko Maas nun ein weiteres Maßnahmenpaket vor. Strafbar soll künftig nicht nur der tatsächliche Aufenthalt in einem Terrorcamp sein, sondern strafbar macht sich bereits, wer bei der Ausreise die Absicht hat, terroristisch tätig zu werden. Zudem werden wird ein eigener Strafbestand Terrorfinanzierung geschaffen.

Wir wissen: Auch die besten Gesetze schaffen keinen absoluten Schutz vor Anschlägen. Für unsere freie, demokratische Gesellschaft gibt es nur einen richtigen Weg, mit dieser permanenten Bedrohung umzugehen: Indem wir unsere Sicherheit entschlossen verteidigen und gleichzeitig mit Augenmaß und Besonnenheit agieren. Alle Vorhaben zur Terrorabwehr müssen dieser Maßgabe Rechnung tragen.

Regierungserklärung und Debatte nach Terroranschlägen in Paris – Zur Sitzungswoche vom 12.-16.01.2015

,

Die furchtbaren Terroranschläge in Frankreich in der vergangenen Woche haben uns alle zutiefst erschüttert. Diese schrecklichen Morde richteten sich gegen unsere demokratische und freiheitliche Gesellschaft. Auf diese Bedrohung gibt es nur eine richtige Antwort: Wir werden unsere Werte entschlossen verteidigen mit mehr Demokratie, mehr Freiheit, mehr Offenheit. Dem blinden Hass der Extremisten haben weit über eine Million Menschen am Sonntag in Paris ein beeindruckendes Zeichen der Toleranz, Geschlossenheit und des friedlichen Miteinanders aller Religionen entgegengesetzt.

Und auch in Deutschland müssen wir zusammenhalten. Die überwältigende Mehrheit der friedlich lebenden Muslime, die sich klar von Terror und Gewalt distanzieren, ist ein fester Teil unserer Gesellschaft und gehört zu uns! Wir müssen verhindern, dass die Demagogen von Pegida und AfD die Anschläge für ihre Zwecke instrumentalisieren. Indem sie Stimmung gegen die friedlich lebenden Muslime machen, treiben sie einen gefährlichen Keil in unsere Gesellschaft.

Damit spielen sie den Terroristen in die Hände. Denn deren Ziel ist es, Angst und Misstrauen zu schüren und den Islam für ihre menschenverachtenden Verbrechen und Machtphantasien zu missbrauchen. Diese Menschen stehen nicht für eine Religion, sondern für Gewalt. Ich bin auch der Meinung, dass wir analysieren müssen wie es dazu kommen kann, dass junge Menschen, die in Europa geboren sind, sich dazu entscheiden einen Krieg zu führen und Menschen zu töten. Doch wir sollten dies besonnen und anhand von Fakten tun.

Die Bilder von friedlichen Demonstrationen für Toleranz und Vielfalt, die man in den letzten Tagen aus vielen Städten in Deutschland, unter anderen auch Bönen und Kamen, sehen konnte, machen Mut. Zahlreiche Menschen haben für eine tolerante Gesellschaft demonstriert. So auch am Montag am Brandenburger Tor in Berlin. Der Zentralrat der Muslime hat zu einer Mahnwache aufgerufen. Alle Glaubensgemeinschaften haben zusammen mit dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung, den Parteien und Tausenden Menschen ein Zeichen gegen Gewalt und für Solidarität gesetzt.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche hat dieses Mal mein Team in Berlin für Sie zusammengestellt. Ende Dezember wurde meine Tochter geboren und ich werde den Januar mit meiner Familie verbringen. Mein Team in Unna und Berlin ist weiterhin wie gewohnt für sie ansprechbar.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

– – – –

Die Themen:

  1. Regierungserklärung und Debatte nach Terroranschlägen in Paris
  2. Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen
  3. Bildung in Deutschland gemeinsam voranbringen
  4. Östliche Partnerschaft intensivieren

Regierungserklärung und Debatte nach Terroranschlägen in Paris

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche kamen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zusammen, um der ermordeten Menschen von Paris zu gedenken. Nach einer Rede des Bundestagspräsidenten Lammert gab Kanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung ab. Merkel forderte ein konsequentes Vorgehen gegen islamistische Gewalt und Antisemitismus und betonte, dass Demokratie der Gegenentwurf zum Terrorismus sei. In der anschließenden Aussprache bezeichnete SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann die Anschläge in Paris als gezielten Angriff auf die freie Presse. Das war der Versuch, freie Menschen in einer offenen Gesellschaft einzuschüchtern. Er stellte jedoch klar: „Dieses Ziel haben die Terroristen nicht erreicht.“ Die Terroranschläge in Paris lenken den Blick auch auf die Situation der Muslime in Deutschland. Oppermann verwahrte sich dagegen, sie nun unter eine Art Generalverdacht zu stellen. „Wenn jetzt Millionen friedfertiger Muslime in Deutschland mit den Terroristen in einen Topf geworfen werden, dann ist das eine unverantwortliche politische Brandstiftung, die leicht zu einer Eskalation der Gewalt führen kann.“

In seiner Rede ging er auf zwei weitere Aspekte ein:

Schutz vor Terror wirksam verstärken

Jeder Mensch muss in Deutschland in Frieden und ohne Angst leben können. Die Sicherheit in unserem Land werden wir deshalb mit allen Mitteln des Rechtsstaats verteidigen. Dort wo es notwendig ist, werden wir zügig handeln und den Schutz vor terroristischen Anschlägen wirksam verstärken. Noch im Januar wird Justizminister Heiko Maas ein Maßnahmenpaket vorlegen, das die Reise von Islamisten in Terrorcamps härter unter Strafe stellt. Auch wird künftig jegliche finanzielle Unterstützung von Terrororganisationen, etwa durch Spenden, strafbar sein. Wir werden zudem die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit ausreisewilligen Dschihadisten der Personalausweis entzogen werden kann. Potenzielle Gefährder und gewaltbereite Rückkehrer aus Kriegsgebieten müssen lückenlos überwacht werden. Wir werden deshalb prüfen, ob unsere Sicherheitsbehörden über das hierfür erforderliche Personal und technische Ausstattung verfügen. Auch ist eine intensivere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Begleitend zu den Maßnahmen zur akuten Terrorabwehr bedarf es jedoch einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung, um eine weitere Radikalisierung junger Menschen in Deutschland und Europa schon in den Anfängen zu verhindern.

Deutschland ist auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen

In den irrationalen Ressentiments gegen eine vermeintliche Überfremdung unserer Gesellschaft drückt sich vielfach ein Unbehagen gegenüber Zuwanderung aus. Eine fatale Fehlwahrnehmung in einem Land, das wirtschaftlich auf Zuwanderung angewiesen ist. Fakt ist: Aufgrund der Alterung unserer Gesellschaft wird Deutschland in den kommenden Jahren jährlich rund 400.000 Arbeitskräfte verlieren. Diese Lücke lässt sich weder durch die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen noch durch die Nachqualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen schließen. Deshalb brauchen wir unbedingt die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte, auch um die Renten in einer alternden Gesellschaft künftig finanzieren zu können. Deutschland ist längst schon ein Einwanderungsland. Eine ehrliche Debatte, die die Vorteile der Zuwanderung deutlich macht, ohne die Probleme zu verschweigen, ist überfällig. Wir brauchen zudem klare Regeln, welchen Arbeitskräften mit welchen Qualifikationen wir künftig die Zuwanderung unter welchen Bedingungen ermöglichen wollen. Klar ist: Unser Arbeitsmarkt muss sich stärker als bisher für Menschen mit ausländischen Abschlüssen öffnen. Wir wollen deshalb ein neues Einwanderungsgesetz, das einen klaren und übersichtlichen Rahmen für die Zuwanderung schafft. Nur so können wir im weltweiten Wettbewerb um die klügsten Köpfe und die besten Fachkräfte bestehen.

Neben der gezielten Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte muss Deutschland auch in Zukunft seiner humanitären Verantwortung gerecht werden und Flüchtlinge aus Kriegsgebieten aufnehmen. Damit diese Menschen die Chance auf ein selbstbestimmtes Lebens bekommen, müssen sie möglichst schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden – zumal viele gut ausgebildete Handwerker und Akademiker unter ihnen sind. Deshalb haben wir durchgesetzt, dass Asylsuchende künftig bereits nach 3 Monaten eine reguläre Arbeit aufnehmen können. Zudem wollen wir die frühzeitige Förderung von Sprachkompetenz intensivieren sowie die gezielte Arbeitsvermittlung von Flüchtlingen und Einwanderern stärken.

Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen

Am Freitag wurde in Berlin die internationale Grüne Woche eröffnet. Sie ist die weltweit wichtigste Messe der Land- und Ernährungswirtschaft. Mit einer Gesamtwertschöpfung von 161 Milliarden Euro sichert dieser Wirtschaftszweig allein in Deutschland rund 4,6 Millionen Arbeitsplätze. Jährlich kommen rund 400.000 Besucher, um Lebensmittel aus der Region und aus aller Welt zu verkosten, Tiere zu erleben und sich über die moderne Produktion unserer Nahrungsmittel zu informieren. Im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher spielen Ernährung und gesunde sowie sichere Lebensmittel eine zentrale Rolle. Nie zuvor waren Lebensmittel in Deutschland so sicher, bezahlbar und vielfältig wie heute. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist wichtiger Bestandteil eines gesunden Lebensstils.

Allerdings sind immer mehr Kinder aus bildungs- und einkommensschwachen Familien von Fehlernährung betroffen. Daher hat der Bundestag am Donnerstag  über einen Antrag von SPD und CDU/CSU zur gesunden Ernährung beraten. Wir wollen zu einem gesunden Lebensstil motivieren, positive Anreize setzen und darauf hinwirken, dass insbesondere an Kindertagesstätten und Schulen alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern an einer gesunden und ausgewogenen Verpflegung teilhaben können. Außerdem soll an den Einrichtungen die Qualität u.a. durch einen Ernährungs-TÜV und eine stärkere Verpflichtung der Anbieter auf Qualitätsstandards verbessert werden. Politik und Staat können und wollen den Menschen keinen bestimmten Lebensstil vorgeben. Die Politik kann sie aber mit unterschiedlichen Maßnahmen und Angeboten dabei unterstützen, Kompetenzen zur Ausprägung eines eigenen, gesundheitsfördernden und nachhaltigen Lebensstils zu erwerben.

In diesem Zusammenhang spielt auch die Wertschätzung von Lebensmitteln eine wichtige Rolle. Wir wollen nicht nur die Ernährungsbildung und das Wissen über Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion stärken, sondern die Verbraucherinnen und Verbraucher auch für den Wert der Lebensmittel sensibilisieren.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier. 

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

,

Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diese Menschen sollen besser unterstützt werden. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet, das mehr Rechtssicherheit und mehr Flexibilität für pflegende Angehörige schafft. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet, der die Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern im Bundesgebiet verbessert. Mit dem Gesetz sollen humanitäre Verbesserungen geschaffen werden.

Dazu gehört die Aufhebung der so genannten Residenzpflicht (eine Auflage für in Deutschland lebende Asylbewerber und Geduldete. Sie verpflichtet die Betroffenen, sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten). Nun besteht künftig ab dem dritten Monat keine räumliche Beschränkung für Geduldete und Asylbewerber mehr.

Die Wohnsitzauflage soll dabei bestehen bleiben, um eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen Ländern sowie Kommunen zu gewährleisten. Ausnahmen gelten bei Straftaten, hinreichendem Tatverdacht und konkret bevorstehenden Abschiebungsmaßnahmen.

Außerdem ist Asylbewerbern und Geduldeten nach 15 Monaten ohne Vorrangprüfung der Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlauben. Künftig sollen Geldleistungen gegenüber Sachleistungen vorrangig sein.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Verabschiedung des Bundeshaushalts 2015 – Zur Sitzungswoche vom 24.-28.12.2014

,

Über 50 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen wurden 2010 im Kreis Unna geschaffen, als das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes in Kraft gesetzt wurde. Sie arbeiten in allen Schulformen im Kreis Unna und helfen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern bei Alltagsfragen und insbesondere bei der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Finanzierung dieser Stellen war bundesseitig nur bis Ende 2013 gesichert, der Kreistag hat durch einen Beschluss das laufende Schuljahr abgesichert. Jetzt hat die rot-grüne Landesregierung bekannt gegeben, dass sie die Stellen zunächst für weitere drei Jahre zum größten Teil weiter finanziert. Das ist ein großartiger Beschluss und eine gute Nachricht für alle Schulen im Kreis Unna!

Im Jahr 2010 hat es im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gegeben, 3.000 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen bundesweit einzuführen und bundesseitig bis 2013 zu finanzieren. Seitdem war strittig, wie die Finanzierung weiter laufen könnte. Die Kommunen sind nach meiner festen Überzeugung nicht in der Lage und in der Verantwortung für eine dauerhafte Finanzierung zu sorgen. Bund und Länder müssen sich einigen. Nachdem jedoch der Bund für die Komplettübernahme des BAföGs durch den Bund jährlich knapp 1,2 Mrd. Euro aufbringt, um die Länder zu entlasten, war in der Großen Koalition neben einigen verfassungsrechtlichen Bedenken bis jetzt keine Einigung über eine weitere Mittelaufstockung zugunsten der Länder zu erreichen. Dass das Land jetzt den Knoten durchschlägt, zeigt vor allem, dass die rot-grüne Landesregierung die Kommunen auch in diesem Fall nicht im Stich lässt und ihren Weg des vorbeugenden Sozialstaates („Kein Kind zurücklassen“) konsequent weiter verfolgt.

Weitere Informationen zum Beschluss der Landesregierung finden Sie hier. 

Die Themen dieser Sitzungswoche in Berlin habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

– – – – – –

1. Bundeshaushalt 2015

2. Fracking – strenge Regeln für wirksamen Umweltschutz 

3. Vom Schein zum Sein in der Steuerdiskussion – Das Projekt Steuermythen.de

4. Weihnachtskarten vom Bundesverband für Alphabetisierung und Grundbildung