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Antrag des Bundesrates: Mehr Zeit für den Ausbau der U3-Betreuung

Im Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige zum Stichtag 1. August 2013 unterstützt der Bund die Länder finanziell beim Kita-Ausbau. Gefördert werden können nach bisheriger Rechtslage Maßnahmen mit Abschluss bis Jahresende 2013 (Investitionsprogramm 2008-2013) bzw. bis Jahresende 2014 (Investitionsprogramm 2013 -2014). Diese Fristen sollen nun auf Antrag des Bundesrates um ein Jahr für ein kleines Restvolumen des ersten Programms bzw. um bis zu anderthalb Jahre für Teile des zweiten Programms verlängert werden. Damit soll eine Feinsteuerung der Mittelverwendung mit Blick auf die tatsächliche Bedarfslage vor Ort ermöglicht werden. Insbesondere in den Ballungsgebieten sei dafür ein etwas längerer Durchführungszeitraum erforderlich.

Den Gesetzesentwurf des Bundesrates finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/000/1800069.pdf

Kitas statt Betreuungsgeld!

Der Rechtsanspruch auf Förderung eines Kindes ab einem Jahr in Kindertageseinrichtung oder -pflege tritt am 1. August 2013 in Kraft. Um den Bedarf zu decken, muss noch eine erhebliche Anzahl qualitativ hochwertiger Plätze geschaffen werden. In ihrem Antrag „U3-Rechtsanspruch sichern – Qualität verbessern und auf Betreuungsgeld verzichten“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Aktionsplan aufzustellen und umzusetzen. Damit sollen der Rechtsanspruch, der Ausbau frühkindlicher Bildung für Kinder unter drei Jahren sowie Fachkräfte gesichert werden. Der Finanzierungsanteil des Bundes bei den Investitionskosten und Betriebskosten ist auszuweiten. Ein Bundesprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und zum bedarfsgerechten Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familien-Zentren“ muss aufgelegt werden. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen soll ein Stufenplan entwickelt werden. Damit sollen Ganztagsangebote in Kindertageseinrichtungen ausgeweitet und Elternbeträge schrittweise abgeschafft werden. Die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel sind für den Ausbau frühkindlicher Bildung einzusetzen.

Auch der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz und hat auf Antrag der Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes vorsieht. Stattdessen soll in den Ausbau von frühkindlicher Bildung und Betreuung investiert werden. Familien haben erst echte Wahlfreiheit, wenn ein bedarfsdeckendes Angebot an Kindertageseinrichtungen besteht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Abstimmung des Bundestages über diesen Gesetzentwurf des Bundesrates gefordert.

Gute Betreuung und Bildung darf aber nicht auf den frühkindlichen Bereich beschränkt sein. Das deutsche Bildungswesen verfestigt derzeit noch immer die soziale Benachteiligung. Mit dem Ausbau von Ganztagsschulen wird das Bildungssystem leistungsfähiger und die Chancengleichheit gestärkt. Das erste Ganztagsschulprogramm von Bund und Ländern war ein Erfolg. Ein zweites Ausbauprogramm soll alle Kinder und Jugendlichen erreichen. In ihrem Antrag „Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für alle verbessern“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Kooperationsverbot für alle Bildungsbereiche aufzuheben. Bund und Länder sollen gemeinsam 20 Milliarden Euro zusätzlich im Jahr für Bildung bereit stellen. Bund, Länder und Kommunen müssen einen „Masterplan Gute Ganztagsschule“ aufstellen. Dafür werden in den ersten vier Jahren acht Milliarden Euro Bundesmittel benötigt. Das Ganztagsangebot soll flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Mit einem Qualitätsprogramm sind Lehr- und Betreuungsangebote auszubauen und qualitativ zu verbessern. Auch lokale Bildungsnetzwerke sollen gefördert werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausbau frühkindlicher Bildung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/141/1714138.pdf

Den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/131/1713112.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausbau von Ganztagsschulen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713482.pdf

Schwarz-Gelb trickst beim BAföG!

Vom Grundsatz der Breitenförderung in der Ausbildungsförderung hat sich Schwarz-Gelb in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause verabschiedet. Dort wurden sowohl das Nationale Stipendienprogramm -ein Lieblingsprojekt der Bundesbildungsministerin, mit dem privates Kapital für Stipendien für besonders leistungsstarke Studierende mit Steuergeldern aufgestockt werden soll- also auch die BAföG-Erhöhung aufgerufen. Da die Länder bei beiden Vorhaben mit Mehrausgaben zu rechnen hatten, haben sie die Bundesregierung aufgefordert, die Mehrkosten zu übernehmen. Diese hat sich in der letzten Sitzung mit Schwarz-Gelber Mehrheit vor dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen auch nicht lumpen lassen und die Kosten komplett übernommen – allerdings nur für das Stipendienprogramm. Die BAföG-Erhöhung wurden in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat überwiesen.

Abgesehen davon, dass das Stipendienprogramm an sich fragwürdig ist, weil es so, wie es angelegt ist, die regionalen Ungleichgewichte verstärken und keine zum Lebensunterhalt ausreichende Förderung bieten wird, ist hier die schwarz-gelbe Handschrift in der Bildungspolitik klar erkennbar. Während das Stipendium unabhängig von der Bedürftigkeit vergeben werden soll, ist das BAföG für die Studierenden da, die sich ansonsten aus sozialen Gründen kein Studium leisten können. Mit ihrer Entscheidung hat die Bundesregierung daher eins deutlich gemacht: ihr Prestigeprojekt Stipendienprogramm ist ihr wichtiger als die Verbesserung der Förderung für alle die, die vom BAföG ihr Leben unterhalten müssen.

Das Beispiel zeigt, dass die Bildungspolitik im Bund trotz aller Verfassungsbeschränkungen wichtige Weichenstellungen vornehmen kann. Insbesondere bei der Weiterentwicklung des BAföG zu einem lebensnahen und adäquaten Förderungsinstrument, der Umsetzung und Korrektur der Bologna-Reform bis hin zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Bildung und Betreuung für die Unterdreijährigen ist nun höchste Wachsamkeit in Berlin notwendig.