Schlagwortarchiv für: Datenschutz

Nationale Datenstrategie der Bundesregierung

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Die Bundesregierung hat eine Weiterentwicklung der Nationalen Datenstrategie vorgelegt, die in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde. Als Leitbild der künftigen Datenpolitik liegt der Fokus auf der Bereitstellung von mehr und besseren Daten und setzt auf eine neue Kultur der Datennutzung und des Datenteilens. Die Nutzung von Daten kann so zu einer besseren Gesundheitsversorgung beitragen, eröffnet der Wissenschaft neue Erkenntnisse und der Bildung neue Möglichkeiten, verbessert Produktionsabläufe, unterstützt Beschäftigte und Unternehmen, fördert innovatives Verwaltungshandeln, hilft, Ressourcen zu schonen und erleichtert vielfach den Alltag.

Die Strategie spricht alle gesellschaftlichen Bereiche an – Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Hand. Viele Daten in Deutschland bleiben ungenutzt. Etwa 80 Prozent der in der Industrie erzeugten Daten werden derzeit nicht weiterverwendet. Viele der Daten sind in unzureichender Qualität, nicht interoperabel, nicht auffindbar, nicht zugänglich oder nicht nachnutzbar. Das gilt es zu verbessern und das Potenzial von Daten besser zu nutzen, betont die vorgelegte Strategie. Technologischer Fortschritt und datengetriebene Innovationen müssen dabei die Grund- und Schutzrechte in angemessen berücksichtigen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat aktiv an der Entwicklung der Strategie mitgewirkt und sich insbesondere für die Ermöglichung und Weiterentwicklung des Datenteilens und den Auf- und Ausbau der Datenkompetenz eingesetzt. Darüber hinaus wurde in diesem Jahr ein Dateninstitut gegründet, welches die Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren soll.

Weitere Informationen gibt es hier.

Bericht zu den Herausforderungen für Data-Mining

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Der Deutsche Bundestag beriet in dieser Woche den Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung „Data-Mining – gesellschaftspolitische und rechtliche Herausforderungen“, der vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) erstellt wurde. Der Bericht soll den Begriff Data-Mining aus verschiedenen Perspektiven erläutern und in seiner Vielschichtigkeit darstellen, um das Verständnis für die Möglichkeiten und Grenzen komplexer Datenanalysen zu erhöhen. Data-Mining wird oft mit wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten in Verbindung gebracht und steht für datenanalytische Verfahren, die in großen Datensätzen Strukturen und Muster erkennen und daraus Informationen gewinnen und Inhalte generieren.

Weitere Informationen gibt es hier.

Verbraucherrechte im Datenschutz besser durchsetzen

Verbraucher können ihre Rechte im Datenschutz bald besser durchsetzen. So sieht es ein Gesetz der Bundesregierung vor, das am Donnerstag im Plenum des Bundestags verabschiedet wurde.

Gerade gegenüber großen Konzernen ist es für Verbraucher oft nur mit großer Mühe und hohen Kosten möglich, alleine ihre Rechte durchzusetzen. Daher sollen Verbraucherverbände im Wege einer Unterlassungsklage gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Dies soll insbesondere bei der Datenverarbeitung für Werbung, Persönlichkeitsprofile sowie den Adress- und Datenhandel gelten. Der Gesetzentwurf enthält dafür im Wesentlichen Änderungen im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Insgesamt sollen die neuen Regelungen so ausgestaltet sein, dass sich die Arbeit der Datenschutzbehörden und der Rechtsschutz durch Verbraucherverbände gegenseitig besser ergänzen.

Außerdem wird klargestellt, dass Unternehmer für Kündigungen und vergleichbaren Erklärungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch die Textform und nicht mehr die Schriftform vereinbaren dürfen – eine Vertragskündigung per E-Mail ist damit möglich. So wie der Vertrag geschlossen wurde, so kann er auch gekündigt werden.

Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts ist hier einzusehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804631.pdf

Koalition verhindert Debatte über NSA-Abhöraktion in Deutschland

Seit sich der frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowden über die Ausspähung deutscher und europäischer Daten durch die Geheimdienste der USA und Großbritanniens äußerte, steht der Verdacht im Raum, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland flächendeckend überwacht werden. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein so unerhörter Vorgang, dass der Deutsche Bundestag darüber debattieren muss. Doch die schwarz-gelbe Koalition will keinerlei Diskussion über die Ausspähaffäre und stimmte gegen die Forderungen der Oppositionsparteien nach einer Parlamentsdebatte.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht im Gegensatz zur schwarz-gelben Regierung den Überwachungsskandal nicht als erledigt an und hat diesbezüglich einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, endlich ihrer Pflicht nachzukommen und die Vorwürfe zu den britischen und US-amerikanischen Ausspähprogrammen Prism und Tempora aufzuklären. Des Weiteren soll sie die Überwachung durch EU-Mitgliedstaaten sowie Partnerländern wie den USA unterbinden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion mit allen Forderungen finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714677.pdf

Netzneutralität gesetzlich regeln

Das Internet muss seinen Charakter als freies und offenes Medium bewahren. In ihrem Antrag „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz zu novellieren. Darin muss die Gewährleistung der Netzneutralität verbindlich geregelt werden. Dazu gehören auch Sanktionen bei vorsätzlichen Verstößen. Bei Breitbandverträgen müssen Mindestqualitäten sicher gestellt werden. Die Bundesnetzagentur soll jährlich über den Stand der Netzneutralität berichten. Auch im europäischen und internationalen Recht ist die Netzneutralität zu verankern. Der Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur muss flächendeckend voran getrieben werden.

Drahtlose lokale Netzwerke (WLAN – Wireless Local Area Network) ermöglichen den Internetzugang im öffentlichen Raum. Viele Hotels, Gaststätten, Privatpersonen und Gemeinschaftsinitiativen stellen ihre WLAN-Netzwerke zur Verfügung. Dass es für sie keine Haftungsregelungen gibt, hindert viele an der Freischaltung. In ihrem Antrag „Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, WLAN-Netze stärker nutzbar zu machen. Das Haftungsrisiko von WLAN-Betreibern soll gesetzlich beschränkt werden. Es muss geregelt werden, welche Standards die Betreiber bei Datensicherheit, Datenschutz und Kommunikationsgeheimnis einhalten müssen. Damit folgt die SPD-Bundestagsfraktion der Bundesratsinitiative der Bundesländer Berlin und Hamburg.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Netzneutralität finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713892.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zu WLAN-Netzen finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711145.pdf

Netzneutralität und verbraucherfreundliche digitale Welt

Die technologische Entwicklung der Netz- und Telekommunikationsinfrastruktur und die steigende Nutzung von neuen Diensten erfordern neue Regelungen zur Netzneutralität. In ihrem Antrag „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz zu überarbeiten. Die Netzneutralität ist zu sichern. Inhalte, Dienste oder Diensteanbieter dürfen nicht ohne sachlichen Grund verlangsamt, benachteiligt oder blockiert werden. Bei Breitbandverträgen müssen Mindestqualitätsstandards gelten. Sie sollen von der Bundesnetzagentur fest gelegt werden. Die Bundesnetzagentur hat dem Bundestag jährlich über den Stand der Netzneutralität zu berichten. Auch auf europäischer und internationaler Ebene ist auf Netzneutralität hinzuwirken. Schließlich muss eine leistungsfähige Breitbandstruktur flächendeckend aufgebaut werden.

Die digitale Welt bietet Chancen aber auch Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie müssen besser geschützt werden. In ihrem Antrag „Die digitale Welt verbraucherfreundlich gestalten“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, verbraucherbezogene Forschung zu stärken. Ein jährliches Verbraucherpanel ist einzurichten. Gesetze sollen auf ihre Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher überprüft werden. Verbraucherinformationen müssen verbessert werden. Das Recht auf schnelles Internet für alle sowie Netzneutralität sind gesetzlich festzuschreiben. Ein Marktwächter digitale Welt soll eingerichtet werden. Für Online-Bezahlmodelle muss es standardisierte Verfahren geben. Auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung für hohe Datenschutzstandards einsetzen.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713892.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713886.pdf

Finanzhilfen für Spanien – Zur Sondersitzung des Bundestages am 19.07.2012

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Am heutigen Donnerstag hat eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages statt gefunden. Die Abgeordneten sind zur Beratung der Finanzhilfen für Spanien aus ihren Wahlkreisen nach Berlin gekommen. Dies ist nötig und richtig, weil Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble das Votum des Bundestages benötigt, bevor er auf Europäischer Ebene für Deutschland Entscheidungen treffen kann. Das Parlament muss entscheiden und die Abgeordneten müssen die Möglichkeit erhalten die Vorlagen zu debattieren und abzustimmen.

Zuvor haben bereits die Finanzminister der Eurostaaten über die anstehenden Hilfen für Spanien beraten. Eine erste Tranche von 30 Milliarden Euro soll der spanischen Regierung noch im Verlauf dieses Monats zur Verfügung gestellt werden. Die Eurogruppe hat sich auf die wesentlichen Bedingungen verständigt, unter denen die spanische Regierung Hilfen zur Stabilisierung des Bankensektors erhalten soll. Die Einzelheiten dieser Beschlüsse hat die SPD-Bundestagsfraktion gründlich geprüft und darauf basierend entschieden, dem Gesetzesantrag der Bundesregierung zuzustimmen.

Die Ergebnisse dieser Sondersitzung, Informationen zu aktuellen Themen und Terminhinweise habe ich in diesem Sonder-Infodienst zusammengefasst.

Weiterhin schöne Ferien!

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Deutscher Bundestag entscheidet über Finanzhilfen für Spanien
2. Schwarz-Gelb schwächst Datenschutz im Meldewesen
3. SPD-Bundestagsfraktion beschließt Antrag zum Menschenrecht auf Inklusive Bildung
4. Aktuelle Terminhinweise

Schwarz-Gelb schwächt Datenschutz im Meldewesen

Der Anfang Juli verabschiedete Gesetzentwurf der schwarz-geben Bundesregierung zum Meldewesen hat für viel Kritik gesorgt. Aus diesem Grund will ich an dieser Stelle noch einmal die Position der SPD-Bundestagsfraktion zum Sachverhalt deutlich machen:

Der von der Bundesregierung bereits im November 2011 vorgelegte Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens war eigentlich eine gute Beratungsgrundlage und sah sogar vor, den Datenschutz im Meldewesen zu stärken.

Mit ihrem wenige Tage vor den abschließenden Beratungen vorgelegten Änderungsantrag zum neuen Meldegesetz hat die schwarz-gelbe Koalition dem Datenschutz jedoch einen schweren Schlag versetzt. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen soll für Auskünfte zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels nicht mehr die Einwilligung des Betroffenen erforderlich sein, die Bürgerinnen und Bürger sollen lediglich der Datennutzung zu diesen Zwecken widersprechen können.

Die SPD-Fraktion hat im zuständigen Innenausschuss am 27. Juni 2012, einen Tag vor der spätabendlichen Abstimmung im Plenum, bereits unmissverständlich gegen das Einknicken der schwarz-gelben Koalition vor der Adresshandelslobby Stellung bezogen, wurde aber von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit überstimmt. Da die Mehrheitsverhältnisse im Innenausschuss die gleichen sind wie im Plenum, bleibt uns als Opposition nur der Weg, das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Über die Länder, in denen die SPD die Regierung führt oder an ihr beteiligt ist, wollen wir verhindern, dass der Bundesrat dem Gesetz in der jetzigen Fassung zustimmt. Eine Debatte im Bundestagsplenum hätte nichts geholfen, schon im Innenausschuss war klar, dass Schwarz-Gelb unseren guten Argumenten für einen verbesserten Datenschutz nicht zugänglich war.

Es ist ein normaler Vorgang, das Debattenpunkte ohne Beratung abgestimmt oder überwiesen werden. Dies dient der Arbeitsfähigkeit des Parlaments. In der betreffenden Sitzungswoche standen 52 Tagesordnungspunkte mit einer Debattenzeit zwischen 30 und 120 Minuten auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Um Beratungen zu beschleunigen, einigen sich die Fraktionen darauf, einige Anträge ohne Beratung an die Ausschüsse zu überweisen, damit diese ihre Arbeit beginnen können, oder nur einmal im Plenum zu beraten und in 2./3. Lesung ohne Debatte abzustimmen. Beim Meldegesetz war nach der 1. Lesung nicht abzusehen, dass derartig gravierende Änderungen vorgenommen werden. Daher hat die SPD-Fraktion zugestimmt, ohne Debatte abzustimmen. Als im Innenausschuss die Änderungen mit der schwarz-gelben Mehrheit verabschiedet wurden, war es real nicht mehr möglich, eine Debatte aufzusetzen, weil dazu eine Mehrheit im Bundestag nötig gewesen wäre. Nun muss der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen.

Die Tagesordnung des Deutschen Bundestages der betreffenden Sitzungswoche finden Sie unter: http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/187.html