Netzneutralität gesetzlich regeln

Das Internet muss seinen Charakter als freies und offenes Medium bewahren. In ihrem Antrag „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz zu novellieren. Darin muss die Gewährleistung der Netzneutralität verbindlich geregelt werden. Dazu gehören auch Sanktionen bei vorsätzlichen Verstößen. Bei Breitbandverträgen müssen Mindestqualitäten sicher gestellt werden. Die Bundesnetzagentur soll jährlich über den Stand der Netzneutralität berichten. Auch im europäischen und internationalen Recht ist die Netzneutralität zu verankern. Der Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur muss flächendeckend voran getrieben werden.

Drahtlose lokale Netzwerke (WLAN – Wireless Local Area Network) ermöglichen den Internetzugang im öffentlichen Raum. Viele Hotels, Gaststätten, Privatpersonen und Gemeinschaftsinitiativen stellen ihre WLAN-Netzwerke zur Verfügung. Dass es für sie keine Haftungsregelungen gibt, hindert viele an der Freischaltung. In ihrem Antrag „Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, WLAN-Netze stärker nutzbar zu machen. Das Haftungsrisiko von WLAN-Betreibern soll gesetzlich beschränkt werden. Es muss geregelt werden, welche Standards die Betreiber bei Datensicherheit, Datenschutz und Kommunikationsgeheimnis einhalten müssen. Damit folgt die SPD-Bundestagsfraktion der Bundesratsinitiative der Bundesländer Berlin und Hamburg.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Netzneutralität finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713892.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zu WLAN-Netzen finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711145.pdf